Reform des Investmentsteuergesetzes: Cegeka unterstützt Fondsanbieter die geänderten Anforderungen fristgerecht in den IT-Systemen umzusetzen
Mit der Reform des Investmentsteuergesetzes zum 01.01.2018 sieht der Gesetzgeber die Erhebung eines Steuerabzugs von 15,825 % Kapitalertragsteuer inklusive Solidaritätszuschlag auf inländische Beteiligungseinnahmen wie Dividenden vor. Unter bestimmten Voraussetzungen muss dieser Steuerabzug vom Finanzamt zurückerstattet werden. Um die geänderten gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen, müssen Fondsanbieter ihre Geschäftsprozesse und die betroffenen IT-Anwendungen entsprechend zeitnah anpassen. CegekaRead more about Reform des Investmentsteuergesetzes: Cegeka unterstützt Fondsanbieter die geänderten Anforderungen fristgerecht in den IT-Systemen umzusetzen[…]
