Einsatz Technischer Sicherheitseinrichtungen für elektronische Aufzeichnungssysteme
Seit Anfang 2020 besteht in Deutschland die Pflicht, "Elektronische Aufzeichnungssysteme" – gemeint sind Registrierkassen und andere Kassensysteme – mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszustatten. Im Verlauf von drei Jahren wurden umfangreiche Betriebserfahrungen gesammelt, die in die Weiterentwicklung der TSE-Nutzung unter dem Stichwort Fiskalisierung einfließen. Im Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) entwickelt eine Arbeitsgruppe ein Fiskalisierungs-FrameworkRead more about Einsatz Technischer Sicherheitseinrichtungen für elektronische Aufzeichnungssysteme[…]