Kosten für geplante Gesetzesvorhaben im Zusatzbeitragssatz nicht berücksichtigt
ur Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes auf 1,7 Prozent durch das BMG erklärt Anne Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes: Die Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte folgt den Empfehlungen des Schätzerkreises. Zunächst klingt das nach einer geringen Erhöhung. Allerdings: Derzeit sind weitere Gesetzesvorhaben geplant, die ggf. erhebliche Mehrausgaben für die GKV mit sich bringen.Read more about Kosten für geplante Gesetzesvorhaben im Zusatzbeitragssatz nicht berücksichtigt[…]