BIEK erfolgreich: Portogenehmigung 2019 bis 2021 rechtswidrig
Die Genehmigung der Briefporti der Deutschen Post AG (DPAG) für den Zeitraum von 2019 bis 2021 durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist rechtswidrig. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am 17.08.2022. Damit steht fest, dass die DPAG in diesem Zeitraum unrechtmäßig einen Gewinn in Höhe von 450 Millionen Euro vereinnahmt hat. Das Verwaltungsgericht stützte seine Entscheidung aufRead more about BIEK erfolgreich: Portogenehmigung 2019 bis 2021 rechtswidrig[…]