Stellungnahme des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V. zur Aufhebung der nationalen Pflicht zur Benennung betrieblicher Datenschutzbeauftragter im nicht-öffentlichen Bereich
Der Beschluss des Bundeskanzlers und der Regierungschefs der Länder vom 4. Dezember 2025 sieht vor, die nationale Pflicht zur Benennung betrieblicher Datenschutzbeauftragter im nicht-öffentlichen Bereich aufzuheben und sich künftig allein auf Art. 37 DSGVO zu stützen. Damit würde Deutschland eine zentrale Errungenschaft praxistauglicher Datenschutz-Compliance zurückbauen. Jedoch sind keinerlei Vorteile für die Unternehmen und vor allemRead more about Stellungnahme des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V. zur Aufhebung der nationalen Pflicht zur Benennung betrieblicher Datenschutzbeauftragter im nicht-öffentlichen Bereich[…]
