Berufskrankheit bei Harnblasenkrebs trotz Rauchvergangenheit
Das Bundessozialgericht hat in einem historischen Urteil vom 27. September 2023 (Aktenzeichen B 2 U 8/21 R) eine wegweisende Entscheidung getroffen, die die Anerkennung von Berufskrankheiten und den Schutz von Arbeitnehmern in Deutschland neu definiert. In dem Fall eines Beschäftigten, der jahrelang berufsbedingt einem krebserregenden Stoff ausgesetzt war und später an Harnblasenkrebs erkrankte, hat dasRead more about Berufskrankheit bei Harnblasenkrebs trotz Rauchvergangenheit[…]