Quotelung bei grober Fahrlässigkeit im Fokus
Seit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) haben Versicherer das Recht, ihre Leistungen zu kürzen, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat. Die Höhe der Leistungskürzung wird dabei anhand der Schwere des Verschuldens bemessen, und dies nennt man Quotelung. In den letzten Jahren sind zahlreiche Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema gefällt worden, die zur BemessungRead more about Quotelung bei grober Fahrlässigkeit im Fokus[…]