Keine klassische Übergangsfrist: Der Stichtag entscheidet
Eine der wichtigsten Besonderheiten beim Wechsel von der Maschinenrichtlinie zur Maschinenverordnung ist die klare Stichtagsregelung. Für Maschinen und dazugehörige Produkte, die vor dem 20. Januar 2027 erstmals in Verkehr gebracht werden, ist grundsätzlich weiterhin die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG maßgeblich. Für Produkte, die ab dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht werden, muss die Maschinenverordnung berücksichtigt werden. Unternehmen können also nicht erst am 20. Januar mit der Umstellung beginnen. Bei Maschinen, deren Entwicklung, Fertigung oder Inbetriebnahme mehrere Monate dauert, muss bereits heute geklärt sein, nach welchem Rechtsrahmen das jeweilige Projekt abgeschlossen wird.
„Viele Unternehmen haben sich grundsätzlich bereits mit der Maschinenverordnung beschäftigt. Jetzt geht es darum, aus diesem Wissen konkrete Maßnahmen abzuleiten und die eigenen CE-Prozesse tatsächlich umzustellen“, sagt Johannes Windeler-Frick, Geschäftsführer der IBF Solutions GmbH. „Wer erst im Januar beginnt, Vorlagen, Abläufe oder Risikobeurteilungen anzupassen, dürfte bei laufenden Projekten schnell unter Zeitdruck geraten.“
Was ändert sich mit der Maschinenverordnung?
Die grundlegenden Prinzipien der CE-Kennzeichnung und der Risikobeurteilung bleiben bestehen. Dennoch bringt die Maschinenverordnung eine Reihe von Änderungen und neuen Anforderungen mit sich. Dazu gehören unter anderem angepasste grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen in Anhang III, neue Anforderungen im Zusammenhang mit vernetzten Maschinen und dem Schutz gegen Korrumpierung, Änderungen bei bestimmten Konformitätsbewertungsverfahren sowie neue Möglichkeiten zur digitalen Bereitstellung von Betriebsanleitungen.
Auch Begrifflichkeiten, Verweise, Erklärungen und formale Anforderungen ändern sich. Für bestimmte Maschinenkategorien ist zudem zu überprüfen, welches Konformitätsbewertungsverfahren künftig anzuwenden ist. Damit reicht es nicht aus, in bestehenden Dokumenten lediglich den Begriff „Maschinenrichtlinie“ durch „Maschinenverordnung“ zu ersetzen.
Fünf Punkte, die Maschinenbauer jetzt prüfen sollten
Aus Sicht von IBF Solutions sollten Maschinenhersteller die verbleibenden Monate insbesondere für folgende Schritte nutzen:
1. Laufende und geplante Projekte nach dem Datum des Inverkehrbringens bewerten
Für jedes Projekt sollte geklärt sein, ob die Maschine voraussichtlich vor oder ab dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht wird. Besonders bei langen Projektlaufzeiten sollten mögliche Terminverschiebungen berücksichtigt werden.
2. Unterschiede zwischen Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung analysieren
Unternehmen sollten prüfen, welche neuen oder geänderten Anforderungen für ihre Produkte relevant sind. Ein besonderes Augenmerk sollte auf den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen aus Anhang III liegen.
3. Risikobeurteilungen und CE-Prozesse überprüfen
Checklisten, interne Arbeitsanweisungen, Vorlagen für technische Unterlagen sowie Konformitäts- und Einbauerklärungen müssen auf den neuen Rechtsrahmen abgestimmt werden. Auch Verantwortlichkeiten und Freigabeprozesse sollten überprüft werden.
4. Neue technische Anforderungen frühzeitig berücksichtigen
Vernetzung, Software und Cybersecurity spielen bei modernen Maschinen eine immer größere Rolle. Die Maschinenverordnung greift diese Entwicklung stärker auf. Hersteller sollten deshalb frühzeitig prüfen, welche Anforderungen für ihre Produkte relevant sind und wie sie diese technisch und dokumentarisch nachweisen.
5. Verantwortliche Mitarbeiter schulen
Nicht nur CE-Beauftragte sind betroffen. Auch Konstruktion, Projektleitung, technische Dokumentation, Qualitätsmanagement, Einkauf und gegebenenfalls Vertrieb sollten wissen, welche Änderungen sich aus der Maschinenverordnung für ihre Aufgaben ergeben.
Besonders kritisch: Projekte, die heute bereits laufen
Gerade für Sondermaschinenbauer und Hersteller komplexer Anlagen ist die verbleibende Zeit kürzer, als es auf den ersten Blick erscheint. Wird beispielsweise heute eine Anlage konstruiert, die erst im Frühjahr 2027 in Verkehr gebracht wird, muss bereits während der aktuellen Entwicklungsphase berücksichtigt werden, dass die Konformitätsbewertung später auf Basis der Maschinenverordnung erfolgt. Eine nachträgliche Umstellung kurz vor Projektabschluss kann zusätzlichen Aufwand verursachen – insbesondere dann, wenn Anforderungen erst spät erkannt werden oder Nachweise, Risikobeurteilungen und technische Unterlagen angepasst werden müssen.
Kompakter Einstieg: Seminar „Umstieg auf die neue Maschinenverordnung“
Für Unternehmen, die sich gezielt auf den Stichtag vorbereiten möchten, bietet IBF Solutions das halbtägige Online-Seminar „Umstieg auf die neue Maschinenverordnung“ an. Die Teilnehmer erhalten einen kompakten Überblick über die wesentlichen Unterschiede zwischen Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung, relevante Fristen und neue Anforderungen sowie die notwendigen Schritte für die praktische Umstellung im Unternehmen.
Bis zum Anwendungsbeginn am 20. Januar 2027 stehen noch mehrere Seminartermine zur Verfügung.
Safexpert unterstützt den Wechsel auf die Maschinenverordnung
Neben dem notwendigen Fachwissen spielt auch die praktische Umsetzung in den CE-Prozessen eine entscheidende Rolle.
Die CE-Software Safexpert unterstützt Unternehmen sowohl bei der Risikobeurteilung als auch bei der strukturierten Durchführung des CE-Prozesses. Für Projekte nach der neuen Maschinenverordnung steht ein eigener CE-Leitfaden zur Verfügung.
Eine Anforderungsliste zu Anhang III der Maschinenverordnung unterstützt dabei, die für das jeweilige Produkt relevanten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen systematisch zu prüfen und deren Umsetzung nachvollziehbar zu dokumentieren.
Bestehende Projekte auf Basis der Maschinenrichtlinie können zudem in einen CE-Leitfaden nach Maschinenverordnung übernommen werden. Bereits vorhandene Projektdaten und Risikobeurteilungen lassen sich damit weiterverwenden und gezielt um die zusätzlich erforderlichen Inhalte ergänzen.
Gerade in der jetzigen Übergangsphase kann dies Unternehmen dabei unterstützen, parallel laufende Projekte nach alter und neuer Rechtsgrundlage übersichtlich und nachvollziehbar zu bearbeiten.
Jetzt vorbereiten statt im Januar reagieren
Bis zum 20. Januar 2027 bleiben nur noch wenige Monate. Für Maschinenhersteller sollte die Umstellung deshalb nicht mehr auf einer langfristigen To-do-Liste stehen. Unternehmen sollten jetzt prüfen, welche laufenden Projekte bereits unter die Maschinenverordnung fallen werden, welche internen Prozesse angepasst werden müssen und ob die verantwortlichen Mitarbeiter ausreichend vorbereitet sind. Wer die verbleibende Zeit nutzt, kann den Wechsel strukturiert vorbereiten – statt kurz vor dem Stichtag unter Zeitdruck auf neue rechtliche und organisatorische Anforderungen reagieren zu müssen.
IBF Solutions unterstützt Unternehmen seit rund 30 Jahren bei der praktischen Umsetzung der CE-Kennzeichnung, Risikobeurteilung und Maschinensicherheit. Neben der CE-Software Safexpert bietet das Unternehmen Fachseminare, Konferenzen und Beratung rund um Produktsicherheit, Normen und gesetzliche Anforderungen an Maschinen und Anlagen an.
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