Sicherheitsbeleuchtung Online Schulung: Orientierung und sichere Fluchtwege im Gefahrenfall

Fällt in einem Gebäude die allgemeine Beleuchtung aus, müssen Personen Flucht- und Rettungswege weiterhin sicher erkennen und benutzen können. Sicherheitsbeleuchtungsanlagen übernehmen dabei eine zentrale Funktion. Sie kennzeichnen Ausgänge, beleuchten Rettungswege, reduzieren das Risiko von Panik und unterstützen eine geordnete Räumung.

Ob eine Sicherheitsbeleuchtung im Ernstfall tatsächlich funktioniert, hängt jedoch nicht allein von ausreichend vielen Rettungszeichen- und Sicherheitsleuchten ab. Entscheidend sind die richtige Planung, eine geeignete Sicherheitsstromversorgung, normgerechte Installation, regelmäßige Prüfungen und eine nachvollziehbare Dokumentation. Das notwendige Fachwissen vermittelt die UDS-Schulung „Sachkunde für Sicherheitsbeleuchtung und Notbeleuchtung“.

Sicherheitsbeleuchtung ist mehr als das beleuchtete Rettungszeichen

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Sicherheitsbeleuchtung, Notbeleuchtung und Rettungszeichenbeleuchtung häufig gleichgesetzt. Fachlich müssen die verschiedenen Funktionen jedoch voneinander unterschieden werden.

Die Notbeleuchtung wird wirksam, wenn die Stromversorgung der allgemeinen künstlichen Beleuchtung ausfällt. Sie umfasst je nach Anwendung die Sicherheitsbeleuchtung und eine mögliche Ersatzbeleuchtung. Die Sicherheitsbeleuchtung wiederum kann unterschiedliche Aufgaben erfüllen: Sie beleuchtet Flucht- und Rettungswege, verhindert Panik in offenen Bereichen und ermöglicht das sichere Beenden besonders gefährlicher Arbeitsabläufe.

Rettungszeichenleuchten kennzeichnen die Richtung und den Verlauf eines Fluchtweges. Zusätzliche Sicherheitsleuchten stellen die notwendige Beleuchtungsstärke auf dem Boden und an sicherheitsrelevanten Stellen sicher. Dazu gehören beispielsweise Treppen, Kreuzungen, Richtungsänderungen, Erste-Hilfe-Einrichtungen, Feuerlöscheinrichtungen und Notausgänge.

Eine fachgerechte Planung muss deshalb immer das vollständige Räumungs- und Sicherheitskonzept des Gebäudes berücksichtigen.

Unterschiedliche Regelwerke greifen ineinander

Die Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtungsanlagen ergeben sich aus dem Bauordnungsrecht, dem Arbeitsschutzrecht und verschiedenen elektrotechnischen sowie lichttechnischen Normen.

DIN EN 1838 beschreibt wesentliche lichttechnische Anforderungen an die Notbeleuchtung. Dazu gehören Beleuchtungsstärken, Gleichmäßigkeit, Blendungsbegrenzung und Erkennungsweiten. DIN VDE 0108-100-1 enthält Anforderungen an die Planung und den Betrieb von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. Ergänzend sind unter anderem DIN EN 50172 sowie die Vorgaben für Sicherheitsstromquellen und Sicherheitsstromkreise zu berücksichtigen.

Welche Anforderungen in einem konkreten Gebäude gelten, hängt außerdem von der Nutzung und dem jeweiligen Landesbaurecht ab. Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Beherbergungsstätten, Schulen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Hochhäuser und andere Sonderbauten unterliegen teilweise besonderen Vorgaben.

Für Arbeitsstätten kommen die Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten hinzu. Die Gefährdungsbeurteilung spielt hier eine zentrale Rolle. Sie muss klären, ob bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung Gefährdungen entstehen und welche Maßnahmen erforderlich sind.

Planung beginnt mit Fluchtwegen und Schutzzielen

Am Anfang einer fachgerechten Planung steht die Frage, welche Bereiche im Gefahrenfall sicher genutzt werden müssen. Dazu werden Flucht- und Rettungswege, Notausgänge, Treppen, Kreuzungen, Niveauänderungen sowie sicherheitsrelevante Einrichtungen betrachtet.

Auf dieser Grundlage werden geeignete Leuchten ausgewählt und positioniert. Die Planung muss berücksichtigen, aus welcher Entfernung Rettungszeichen erkannt werden müssen, welche Montagehöhe vorgesehen ist und ob die erforderliche Beleuchtungsstärke entlang des gesamten Fluchtweges erreicht wird.

Auch Antipanikbereiche dürfen nicht außer Acht gelassen werden. In großen oder unübersichtlichen Räumen soll die Sicherheitsbeleuchtung Orientierung ermöglichen und verhindern, dass Personen bei einem Ausfall der Allgemeinbeleuchtung in Panik geraten.

Besondere Anforderungen gelten zudem für Arbeitsplätze mit erhöhter Gefährdung. Dort muss die Beleuchtung so schnell und zuverlässig verfügbar sein, dass laufende Tätigkeiten sicher beendet oder gefährliche Anlagen abgeschaltet werden können.

Einzelbatterie oder zentrale Stromversorgung

Für die Versorgung von Sicherheitsleuchten stehen unterschiedliche Systemkonzepte zur Verfügung. Einzelbatterieleuchten verfügen über eine eigene Batterie. Zentral versorgte Anlagen nutzen dagegen eine gemeinsame Sicherheitsstromquelle und überwachte Stromkreise.

Welche Lösung geeignet ist, hängt von der Gebäudenutzung, der Anlagengröße, den erforderlichen Betriebszeiten sowie den Anforderungen an Wartung, Überwachung und Verfügbarkeit ab. Auch Mischsysteme können sinnvoll sein.

Bei zentralen Anlagen müssen die Aufteilung der Stromkreise, die Leitungsführung und der Schutz gegen einen gemeinsamen Ausfall sorgfältig geplant werden. In bestimmten Fällen ist ein elektrischer Funktionserhalt erforderlich. Dann müssen nicht nur die eingesetzten Leitungen, sondern das vollständige Kabelanlagensystem einschließlich Befestigungen und Verlegebedingungen den geforderten Nachweis erfüllen.

Dauerlicht, Bereitschaftslicht und geschalteter Betrieb

Sicherheitsleuchten können in unterschiedlichen Betriebsarten ausgeführt werden. Im Dauerbetrieb sind sie sowohl bei vorhandener Allgemeinbeleuchtung als auch im Notbetrieb eingeschaltet. Im Bereitschaftsbetrieb werden sie erst bei Ausfall der normalen Beleuchtung aktiviert.

Welche Betriebsart erforderlich ist, hängt von der Nutzung, den örtlichen Gegebenheiten und den geltenden Vorschriften ab. Rettungszeichen müssen während der Anwesenheit von Personen zuverlässig erkennbar sein. Deshalb reicht es nicht aus, die Betriebsart allein nach Energieverbrauch oder Wartungsaufwand auszuwählen.

Auch die Überwachung der allgemeinen Beleuchtung ist zu berücksichtigen. Die Sicherheitsbeleuchtung muss nicht nur bei einem vollständigen Netzausfall, sondern gegebenenfalls bereits beim Ausfall eines relevanten Beleuchtungsstromkreises wirksam werden.

Regelmäßige Prüfungen sind Betreiberaufgabe

Eine ordnungsgemäß geplante und errichtete Sicherheitsbeleuchtungsanlage bleibt nur dann zuverlässig, wenn sie regelmäßig kontrolliert, geprüft und instand gehalten wird. Betreiber müssen dafür geeignete organisatorische Abläufe festlegen.

Zu den typischen Maßnahmen gehören Sichtkontrollen, Funktionsprüfungen, Prüfungen der vorgeschriebenen Betriebsdauer sowie wiederkehrende Kontrollen der Batterien, Leuchten, Stromkreise und Überwachungseinrichtungen. Moderne Anlagen können viele dieser Prüfungen automatisch durchführen. Automatische Prüfsysteme ersetzen jedoch nicht die fachliche Bewertung erkannter Störungen und Mängel.

Alle Prüfungen, Störungen, Reparaturen und Änderungen müssen nachvollziehbar dokumentiert werden. Ein vollständig geführtes Prüfbuch ist nicht nur für den Betreiber wichtig. Es dient auch als Nachweis gegenüber Behörden, Sachverständigen, Versicherern und anderen prüfenden Stellen.

Typische Mängel gefährden die Orientierung

In Bestandsgebäuden treten immer wieder ähnliche Fehler auf. Dazu gehören defekte oder gealterte Batterien, nicht mehr erkennbare Rettungszeichen, falsch ausgerichtete Leuchten, unzureichende Beleuchtungsstärken und fehlende Prüfprotokolle.

Auch Veränderungen der Raumnutzung können die ursprüngliche Planung unwirksam machen. Neue Trennwände, geänderte Fluchtwege, Regale, Einbauten oder nachträglich installierte Anlagen können Rettungszeichen verdecken oder die Ausleuchtung beeinträchtigen. Deshalb müssen sicherheitsrelevante Veränderungen des Gebäudes immer zum Anlass genommen werden, die vorhandene Sicherheitsbeleuchtung zu überprüfen.

Dynamische Fluchtweglenkung reagiert auf die Gefahr

Statische Rettungszeichen zeigen grundsätzlich einen festgelegten Fluchtweg. Im Ereignisfall kann dieser Weg jedoch durch Feuer, Rauch oder andere Gefahren unbenutzbar werden. Dynamische und adaptive Sicherheitsleitsysteme können auf solche Situationen reagieren.

DIN 14036 behandelt Anforderungen an dynamische und adaptive Fluchtweglenkung. Abhängig vom System können Fluchtrichtungen verändert, gefährdete Wege gesperrt und alternative Wege angezeigt werden. Dafür müssen Brandmeldeanlage, Sicherheitsleitsystem, Steuerung und Gebäudekonzept aufeinander abgestimmt sein.

Dynamische Systeme stellen deshalb erhöhte Anforderungen an Planung, Schnittstellen, Ausfallsicherheit, Prüfung und Dokumentation. Eine technische Anzeige allein genügt nicht. Die Reaktionen des Systems müssen aus dem Brandschutz- und Räumungskonzept nachvollziehbar abgeleitet werden.

Sachkunde für Planung, Betrieb und Prüfung

Die herstellerneutrale UDS-Schulung richtet sich an Elektroplaner, Ingenieure, Elektroinstallateure, Facherrichter, Betreiber, Facility Manager, Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte sowie Sachverständige.

Behandelt werden die normativen und rechtlichen Grundlagen, unterschiedliche Arten der Sicherheitsbeleuchtung, Planung und Dimensionierung, Stromversorgung, Funktionserhalt, Installation, Inbetriebnahme, Betrieb, Wartung und wiederkehrende Prüfungen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dynamischen und adaptiven Fluchtweglenkungssystemen.

Im Anschluss an das Live-Webinar kann eine Online-Prüfung abgelegt werden. Bei bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer das UDS-Zertifikat „Sachkunde für Sicherheitsbeleuchtung und Notbeleuchtung“. Das Zertifikat dokumentiert die erworbenen Fachkenntnisse. Für die Tätigkeit als zur Prüfung befähigte Person müssen zusätzlich die jeweils erforderliche elektrotechnische Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit berücksichtigt werden.

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen können ihre Schutzfunktion nur erfüllen, wenn Planung, Technik und Betreiberorganisation zuverlässig zusammenspielen. Weitere Informationen zur Sachkunde-Schulung für Sicherheitsbeleuchtung und Notbeleuchtung sind direkt bei UDS Beratung verfügbar.

Über die UDS Beratung GmbH

Die UDS Beratung ist ein spezialisiertes Beratungsunternehmen in der Sicherheitsbranche. Die Schwerpunkte liegen auf der Beratung rund um die Zertifizierung nach DIN 14675, DIN 77200, DIN EN ISO 9001 und DIN EN 16763. Seit Jahren organisiert die UDS Beratung hochwertige Grundlagen-, Aufbau- und Fachkraftschulungen für diese Bereiche. www.uds-beratung.de

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