Vom „Greenwashing“ zur echten Nachhaltigkeit

Die Art und Weise, wie Unternehmen über Nachhaltigkeit sprechen, und wie Menschen darüber entscheiden, ihr Geld sinnvoll einzusetzen, unterliegt gerade einem massiven Wandel. Mehrere Entwicklungen treiben diesen Prozess im Versicherungsbereich voran und haben Einfluss auf die Finanzberatung:

  • Die ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) sind seit Jahren regulatorischer Bestandteil der Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen bei Investitionen. Diese beeinflussen zudem die Risikobewertung und die Produktgestaltung von Versicherern massiv. Die Hauptprobleme liegen in der Datenqualität, fehlender Standardisierung und Transparenz.
  • Die neue EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition), die am 27. September 2026 in Deutschland in Kraft tritt, soll diese Lücke schließen. Ihr Hauptziel ist der Schutz konsumierender Menschen vor irreführenden Umweltaussagen („Greenwashing“) und dem Stärken der Transparenz bei Nachhaltigkeitsversprechen von Unternehmen.
  • Wie in allen Bereichen, so findet die Informationsbeschaffung zunehmend über KI-Tools wie ChatGPT statt und schwächt den menschlichen und fachlichen Austausch auf einem komplexen Fachgebiet.

Der Versicherungsmakler als menschliche Schnittstelle in einer digitalen Umgebung

Ein Versicherungsmakler kann sich in dieser neuen Ära von einem reinen Produktvermittler zum Vermittler von nachhaltigen Versicherungs- und Vorsorgestrategien entwickeln. Er kann eine zentrale Rolle beim Umsetzen von ESG-Kriterien und der neuen Verbraucherschutzrichtlinie im Rahmen der Beratung spielen. Anders als Künstliche Intelligenz agiert er als eine menschliche Schnittstelle zwischen Versicherungsgesellschaften und der gemeinsamen Kundschaft.

Die persönliche Beratung durch einen ehrlichen Makler bietet mehrere entscheidende Vorteile gegenüber dem Nutzen von KI-Tools – insbesondere, wenn es um komplexe, vertrauliche oder rechtssichere Fragen geht:

  • Haftung und Verbindlichkeit: Versicherungsmakler übernehmen persönlich Haftung (Vermögenschadenhaftpflicht) für ihre Empfehlungen und müssen sich jährlich fortbilden. Die Aussagen einer KI sind rein informativ, nicht verbindlich und basieren auf Trainingsdaten, die veraltet sein können oder Fehler enthalten.
  • Vertraulichkeit und Datenschutz: Bei einer individuellen Beratung unterliegt das Gespräch dem Datenschutz. Die Eingabe sensibler Daten (z. B. Finanzdaten, Gesundheitsdaten) in eine öffentliche KI-Plattform birgt Risiken, da die persönlichen Daten zum Verbessern des Modells genutzt oder bei Sicherheitslücken abgegriffen werden könnten.
  • Kontext und Empathie: Ein „Versicherungsmensch“ erfasst nonverbale Signale, versteht die emotionale Lage und kann zwischen den Zeilen lesen. Er passt die Beratung dynamisch an die spezifische Situation, die persönliche Umstände oder Unternehmenskultur an, während KI oft nur den expliziten Text verarbeitet.
  • Verantwortung und Ethik: Bei ethischen Dilemmata oder rechtlichen Grauzonen trifft ein Mensch eine fundierte Abwägung unter Berücksichtigung von Moral und gesellschaftlichen Werten. Gerade in Bezug auf „Nachhaltigkeit“ ist der ethische Anspruch hoch. KI folgt nur statistischen Mustern und kann keine echte moralische Verantwortung übernehmen.
  • Maßgeschneiderte Strategie: Ein Versicherungsmakler entwickelt eine langfristige Strategie, die über die reine Beantwortung einer Frage hinausgeht und im Schadensfall partnerschaftlich unterstützt. Er denkt vorausschauend und berücksichtigt Faktoren, die Kunden vielleicht gar nicht als relevant erkannt haben.

Ein Versicherungsmakler hat zunehmend eine zentrale Rolle beim Umsetzen von ESG-Kriterien und der neuen EmpCo-Richtlinie und handelt als "Sachwalter" seiner Kunden:

  • Beratungspflicht und Transparenz: Der Makler hat die Pflicht, den Kunden über die tatsächliche ökologische und soziale Auswirkung einer Versicherung zu informieren. Pauschale Aussagen wie „wir versichern nachhaltig“ sind künftig unzulässig. Der Vermittler muss konkret darlegen, wie das Geld verwendet wird oder welche Risiken abgedeckt sind.
  • Nachhaltige Geldanlage: Viele Versicherer investieren die eingezahlten Prämien. Makler können Kunden beraten, wie sie Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukte wählen, deren Kapitalanlagen und Investmentfonds streng nach ESG-Standards erfolgen – und so als echter Hebel für die Transformation der Wirtschaft dienen. Weitere Informationen gibt es zum Beispiel vom Forum Nachhaltige Geldanlagen oder dem ECOreporter.
  • Nachhaltige Kompositprodukte: Es gibt zunehmend Versicherungen, die explizit ESG-fördernde Leistungen und somit den Menschen spürbare Mehrwerte anbieten (z. B. Prävention, Boni für umweltfreundliches Fahren, CO2-Reduzierung im Schadensfall oder Haftungsausschlüsse bei ESG-Verstößen). Der Makler muss diese Produkte kennen und dem Kunden als Wettbewerbsvorteil verkaufen. Er muss jedoch auch kritisch hingucken, wenn ein Versicherer sich oder ein Produkt als „klimaneutral“ oder „grün“ bewirbt und dies nicht durch konkrete, verifizierbare Daten belegt hat.
  • Risikobewertung (Underwriting): Versicherer berücksichtigen ESG-Risiken bei der Kalkulation. Ein Unternehmen mit schlechter CO2-Bilanz oder fragwürdigen Arbeitsbedingungen kann höhere Prämien zahlen oder gar nicht mehr versichert werden. Der Versicherungsmakler muss diese Kriterien im Kundenprofil erkennen und alternative Lösungen anbieten. Nachteil: Es liegen bisher nicht ausreichend viele ESG-Daten von Unternehmen für alle Vergleiche vor.
  • Vertrauensgewinn: Kunden (insbesondere KMUs und Großkonzerne) stehen unter Druck, ihre Lieferketten und Versicherungen ESG-konform zu gestalten. Ein Versicherungsmakler, der hier kompetent und authentisch berät, wird zum strategischen Partner.
  • Wettbewerbsvorteil: Versicherungsmakler, die ihre eigenen Dienstleistungen und die von ihnen vermittelten Versicherer aktiv auf EmpCo- und ESG-Konformität prüfen, positionieren sich als verlässliche Experten für die Compliance der Zukunft.

Zusammenfassend:

Der Versicherungsmakler wird zum persönlichen „ESG-Übersetzer“ und „Compliance-Wächter“. Die KI ist zwar ein hervorragendes Werkzeug zur schnellen Informationsbeschaffung und ersten Ideengenerierung, ersetzt aber nicht die qualifizierte, haftungsübernehmende und vertrauliche Beratung durch einen Experten. „Als Versicherungsmakler kann ich sicherstellen, dass ein vom Versicherer angebotenes Produkt nicht nur dem Kundenbedürfnis und -bedarf entspricht, sondern auch den neuen gesetzlichen Anforderungen an Transparenz und Nachhaltigkeit genügen, um Greenwashing vorzubeugen“, so Volkmar H. Haegele vom greenAssec Finanzservice aus Bremen.

Über greenAssec Finanzservice

greenAssec Finanzservice ist ein freier Service- und Versicherungsmakler aus Bremen. Der mehrfach ausgezeichnete Unternehmer bietet seit 2007 ganzheitliche Vorsorge- und Versicherungskonzepte, die Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen. Der Versicherungsmakler Volkmar H. Haegele ist u.a. Mitglied der Expertengruppe Nachhaltigkeit des Arbeitskreises Beratungsprozesse, dem GREENtable – die Brancheninitiative und dem ökofinanz-21. e.V..

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greenAssec Finanzservice
Humboldtstr. 125-129
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https://www.greenassec.de

Ansprechpartner:
Dipl.-Pol. Volkmar H. Haegele
Versicherungsmakler
E-Mail: haegele@greenassec.de
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