Psychische Erkrankungen: Eine wachsende Herausforderung am Arbeitsplatz
Depressionen, Angststörungen und Burnout zählen zu den häufigsten Ursachen für längere Fehlzeiten am Arbeitsplatz. Laut § 167 SGB IX haben Beschäftigte, die länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind, Anspruch auf ein BEM-Gespräch. Doch wie lässt sich der Return-to-Work-Prozess erfolgreich gestalten?
Tipps für erfolgreiche BEM-Gespräche
Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl sind entscheidend. Während bei körperlichen Erkrankungen oft eine Anpassung des Arbeitsplatzes genügt, erfordert die Wiedereingliederung nach psychischen Krisen mehr Sensibilität. Ein offenes Gesprächsklima und der respektvolle Umgang mit den individuellen Ängsten und Bedürfnissen der Betroffenen sind essenziell. Konkrete Tipps für Arbeitnehmer:innen:
- Vorab klären, welche Unterstützung benötigt wird
- Eigene Wünsche und Bedürfnisse offen kommunizieren
- Vertrauen in das BEM-Team aufbauen
Vertrauen als Erfolgsfaktor im BEM
Ein erfolgreiches BEM-Gespräch beginnt nicht erst am Konferenztisch. Wenn Mitarbeitende bereits im Vorfeld den Kontakt suchen, können konkrete Maßnahmen frühzeitig geplant und die Rückkehr ins Unternehmen erleichtert werden. Wer sich ernst genommen fühlt, ist eher bereit, die angebotenen Hilfen anzunehmen – ein Gewinn für alle Beteiligten.
Prävention zahlt sich aus
BEM ist nicht nur ein Instrument zur Wiedereingliederung, sondern auch zur Prävention. Regelmäßige Schulungen, Team-Check-ins und ein offener Umgang mit psychischen Belastungen reduzieren das Risiko erneuter Fehlzeiten. Gleichzeitig profitieren Arbeitgeber:innen durch ein verbessertes Betriebsklima und eine stärkere Mitarbeiterbindung.
Fazit: BEM als Schlüssel zur erfolgreichen Wiedereingliederung
Ein BEM-Gespräch ist keine lästige Pflicht, sondern eine Chance für Unternehmen und Beschäftigte. Empathie, Vertrauen und Prävention sind dabei die Schlüssel zum Erfolg. Denn nur wer psychische Krisen ernst nimmt und die Rückkehr ins Arbeitsleben aktiv gestaltet, kann langfristig eine gesunde Arbeitswelt schaffen.
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Quellen
(1) Sozialgesetzbuch Neuntes Buch: Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
(2) BAuA: Aktuell – Ausgabe 2/2023. Amtliche Mitteilungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Dortmund 2023, S. 2.
(3) BAuA: Die Rückkehr gemeinsam gestalten – Wiedereingliederung nach psychischen Krisen. 1. Auflage. Dortmund 2021, S. 8.
(4) Voswinkel, Stephan: Rückkehr in die Arbeit bei psychischen Erkrankungen. Herausforderungen für das Betriebliche Eingliederungsmanagament. In: WSI Mitteilungen, 72. JG., 5/2019, S. 347.
(5) BAuA: Die Rückkehr gemeinsam gestalten – Wiedereingliederung nach psychischen Krisen. 1. Auflage. Dortmund 2021, Vgl. S. 10
(6) Voswinkel, Stephan: Rückkehr in die Arbeit bei psychischen Erkrankungen. Herausforderungen für das Betriebliche Eingliederungsmanagament. In: WSI Mitteilungen, 72. JG., 5/2019, S. 345.
(7) Vgl. Voswinkel, Stephan: Rückkehr in die Arbeit bei psychischen Erkrankungen. Herausforderungen für das Betriebliche Eingliederungsmanagament. In: WSI Mitteilungen, 72. JG., 5/2019, S. 346
(Stand der Quellen April 2025)
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