Senkung der Führerscheinkosten
2026 soll es endlich so weit sein: Das Bundesverkehrsministerium plant eine Reform, um die Führerscheinkosten zu senken, jedoch ohne die Qualität für die Fahrausbildung und die Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen. Geld soll eingespart werden durch weniger verpflichtende Sonderfahrten, also Überland-, Autobahn- oder Nachtfahrten, aber auch bei der Dauer der praktischen Fahrprüfung. Daneben soll der Umfang des Prüfungsfragenkatalogs deutlich abgespeckt werden. Praktische Fahrstunden sollen zu einem bestimmten Anteil auch im Fahrsimulator absolviert werden können, etwa wenn es um das Fahren mit Schaltgetriebe geht. Der Theorieunterricht soll künftig vollständig digital stattfinden können – ohne reelle Schulungsräume und ohne Präsenzpflicht. Das ist in der Branche allerdings umstritten.
Führerscheintausch
Der Tausch der Führerscheine geht auch im kommenden Jahr weiter. Jetzt sind die unbefristeten Kartenführerscheine dran, die gegen einen fälschungssicheren und auf 15 Jahre begrenzten, EU-weit einheitlichen Kartenführerschein getauscht werden müssen: Wessen Führerschein in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurde, hat noch bis zum 19. Januar 2026 Zeit für den Tausch. Andernfalls wird bei einer Kontrolle ein Verwarngeld von zehn Euro erhoben. Zudem muss der neue Führerschein nachgereicht werden, sonst droht ein erneutes Bußgeld. Ein Jahr später, am 19. Januar 2027, endet die Tauschfrist für Kartenführerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden.
Digitaler Fahrzeugschein in der i-Kfz-App
Seit November 2025 steht für Privatpersonen der Fahrzeugschein, also die Zulassungsbescheinigung Teil I, in der kostenlosen App „i-Kfz“ des Kraftfahrt-Bundesamtes zur Verfügung. Bei einer innerdeutschen Verkehrskontrolle genügt es, den Schein über die App vorzulegen. Über einen QR-Code kann der Kfz-Schein auch Familienmitgliedern oder anderen Fahrzeug- und App-Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Die App kann in den App-Stores von iOS und Android heruntergeladen werden.
Einführung der Abgasnorm Euro7
Am 29. November 2026 startet stufenweise die Euro-7-Abgasnorm für Erstzulassungen neu entwickelter Pkw und leichter Transporter. Genau ein Jahr später ist die Abgasnorm für alle neu zugelassenen Fahrzeuge dieser Klassen gültig. Die Grenzwerte für die „klassischen“ Schadstoffe, also Stickoxide, Kohlenwasserstoffe oder Kohlenmonoxid, verändern sich gegenüber der aktuellen Euro-6-Norm kaum. Neu ist jedoch, dass die auf zehn Nanometer abgesenkte Partikelgröße von Feinstaub bei allen Ottomotoren erfasst wird. Auch der Brems- und Reifenabrieb werden künftig erfasst – einheitliche Grenzwerte gelten ab 2035 und zwar für alle Antriebsarten, also auch E- oder Brennstoffzellenfahrzeuge. Zudem muss die Wirksamkeit von Abgasreinigungssystemen über mindestens acht Jahre oder 160.000 Kilometer nachgewiesen werden. Zugleich müssen E-Autos und Plug-in-Hybride mit der Euro 7 Vorgaben zur Lebensdauer der Antriebsbatterie erfüllen. So werden die Hersteller verpflichtet, dass die Akkus nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern noch eine Batteriekapazität von 80 Prozent aufweisen.
Höhere CO2 -Bepreisung 2026
Die Benzin- und Dieselpreise steigen im kommenden Jahr im Rahmen der CO2 -Bepreisung weiter an. Während der CO2 -Preis von 2021 bis 2025 jedes Jahr (mit Ausnahme des Jahres 2023 wegen der Energiekrise) auf einen bestimmten Wert pro Tonne CO2 geklettert ist – 2025 kostete eine Tonne CO2 55 Euro –, gilt ab 01. Januar 2026 erstmals ein Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2 . Zugleich wechselt die deutsche CO2 -Bepreisung für 2026 von einem Festpreis zu einer marktbasierten Preisbildung (Auktionsmodell), bei der ab Sommer 2026 mit nationalen Emissionszertifikaten gehandelt wird, wodurch der Preis festgelegt wird. Für Autofahrer bedeutet das: 2026 könnten die Preise pro Liter Benzin maximal um knapp 3 Cent, pro Liter Diesel um etwas mehr als 3 Cent steigen.
Steuerbefreiung für E-Autos bis 2035
Gute Nachrichten für E-Fahrer: Die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge – Hybrid- und Plug-in-Hybridfahrzeuge sind nicht steuerbefreit – sowie vollständig auf E-Antrieb umgerüstete Fahrzeuge, die bis Ende 2030 neuzugelassen werden, wurde bis 2035 verlängert. Diese Befreiung gilt für maximal zehn Jahre und auch bei Halterwechseln.
E-Auto-Förderung
Den Hochlauf der E-Mobilität soll 2026 eine neue staatliche Förderprämie befeuern. Ende November hatte die Bundesregierung angekündigt, E-Autos und Hybride fördern zu wollen, um die Nachfrage anzufachen und die heimische Industrie zu stärken, indem beispielsweise ein bestimmter Anteil des Fahrzeugs in Europa gefertigt sein muss. Konkret soll es eine Basisförderung in Höhe von mindestens 3.000 Euro (plus 500 Euro pro Kind, maximal aber 1.000 Euro) geben und zwar für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen bis 80.000 Euro; pro Kind erhöht sich diese Einkommensgrenze um 5.000 Euro. Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen von weniger als 3.000 Euro erhalten 1.000 Euro extra. Insgesamt verspricht sich die Regierung dadurch die Förderung von etwa 600.000 Autos. Starten soll die Förderprämie 2026, zuvor ist jedoch noch die Zustimmung der EU-Kommission notwendig.
Erhöhung der Pendlerpauschale
Zur finanziellen Entlastung der Bürgerinnen und Bürger hat die Bundesregierung zum 01. Januar 2026 die Erhöhung der Pendlerpauschale oder genauer gesagt der Entfernungspauschale beschlossen. Sie wird dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht. Allerdings muss der Bundesrat im Dezember noch zustimmen.
Neue Typklassen in der Kfz-Versicherung
Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) hat wie in jedem Jahr seine Typklassenstatistik für rund 33.000 Automodelle vorgelegt. Rund 4,5 Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer profitieren von einer niedrigeren Einstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung, während rund 5,9 Millionen höher eingestuft werden. Für rund 32 Millionen, also rund 75 Prozent der Autofahrenden ändert sich für das kommende Jahr hingegen nichts. Nur wenige Modelle werden um mehr als eine Klasse nach oben oder unten umgestuft. Beispielsweise werden der VW ID.4 Pure 125 und der Renault Clio 1.3 in der Typenklassenstatistik zwei Klassen niedriger als in diesem Jahr liegen. Der Ford Focus 1.0 dagegen wurde zwei Klassen, der Renault Austral 1.3 sogar ganze drei Klassen höher eingestuft.
HU für alle blauen Plaketten
Zur Hauptuntersuchung müssen 2026 Fahrzeuge mit blauer HU-Plakette. Nach bestandener Prüfung gibt es dann eine braune Plakette für die nächste HU im Jahr 2028. Pkw und Wohnmobile, die 2026 erstmals neu zugelassen wurden, erhalten eine rosafarbene Plakette und müssen 2029 erstmals zur Hauptuntersuchung.
Mautgebühren im benachbarten Ausland
Für Pkw und Kfz bis einschl. 3,5 Tonnen technisch zulässigem Gesamtmasse (tzGm) kostet die Jahresvignette in Österreich im kommenden Jahr 106,80 Euro, die 2-Monats-Vignette 32,00 Euro, die 10-Tages-Vignette 12,80 Euro und die 1-Tages-Vignette 9,60. Für einspurige Kfz, also Motorräder, fallen entsprechend 42,70 Euro, 12,80 Euro, 5,10 Euro und 3,80 Euro an. Beim Pickerl, das ein oder zehn Tage gültig ist, kann beim Online-Kauf eine sofortige Gültigkeit ausgewählt werden. Aufgrund des Konsumentenschutzes sind die 2-Monats- und Jahresvignetten auch 2026 frühestens ab dem 18. Tag nach dem Online-Kauf gültig.
Übrigens: Die Klebe-Vignette für österreichische Autobahnen und Schnellstraßen gibt es 2026 zum letzten Mal; damit ist das Pickerl nach 30 Jahren Geschichte. Ab 2027 gibt es den Nachweis nur noch digital. Wer keinen Internetzugang hat, kann die Vignette künftig beispielsweise auch an Grenzübergängen, Rastanlagen oder bei der ASFiNAG „analog“ erwerben.
In der Schweiz ist die Jahresvignette seit 1. Dezember 2025 und bis zum 31. Januar 2027 gültig. Sie kostet einheitlich 48 CHF (ca. 51,50 Euro), egal ob Pkw, Motorrad, Anhänger, Wohnwagen, Lieferwagen oder Camper. Wer allerdings mit einem Auto mit Wohnwagen unterwegs ist, benötigt für die eidgenössischen Autobahnen und Autostraßen jeweils eine eigene Vignette; für Anhänger, die von Motorrädern gezogen werden, ist dies nicht der Fall.
Die Mautgebühren für Autobahnen in der Tschechischen Republik – 100 Tschechische Kronen (CZK) entsprechen aktuell rund 4,10 Euro – steigen ab Januar 2026: Für ein Jahr kostet die Vignette 2.440 CZK (entspricht rund 100 Euro), für 30 Tage 460 CZK (rd. 19 Euro), für zehn Tage 290 CZK (rd. 12 Euro) und für einen Tag 210 CZK (rd. 9 Euro). Diese Preise gelten für mit Standardtreibstoff betriebene Fahrzeuge.
Daneben gibt es in Tschechien gestaffelt nach Antriebsart weitere Öko-Preise. Für die gleichen Zeiträume von einem Jahr, 30 Tagen, zehn Tagen und einem Tag fallen für Biomethan sowie Erdgas (CNG und LNG, nicht LPG) 1.220 CZK (rd. 50 Euro), 230 CZK (rd. 9 Euro), 140 CZK (rd. 6 Euro) und 100 CZK (rd. 4 Euro) an. Für Plug-in-Hybride (CO2 max. 50 g/km) kostet die Vignette entsprechend 610 CZK (rd. 25 Euro), 110 CZK (rd. 4 Euro), 70 CZK (rd. 3 Euro) und 50 CZK (rd. 2 Euro). Reine Elektroautos und mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge fahren kostenlos, jedoch müssen im Ausland zugelassene Fahrzeuge eine Befreiung beantragen.
Auf den Autobahnen und Schnellstraße Sloweniens benötigen einspurige Kraftfahrzeuge (Motorräder) eine E-Vignette der Mautkategorie 1. Für ein Jahr fallen dafür 58,70 Euro an, für ein halbes Jahr 32 Euro und für eine Woche 8 Euro. Die Mautklasse 2A umfasst Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen, deren Höhe über der ersten Achse 1,3 Meter nicht überschreitet – dazu zählen die meisten Pkw, Minivans, Geländewagen, SUVs und Pick-ups. Hier sind 117,50 Euro für ein Jahr, 32 Euro für einen Monat und 16 Euro für eine Woche zu bezahlen. Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen, deren Höhe über der ersten Achse 1,3 Meter überschreitet, also die meisten kombinierten und leichten Transporter, werden in Mautklasse 2B eingestuft. Die E-Vinjeta schlägt hier entsprechend mit 235 Euro, 64,10 Euro bzw. 32 Euro zu Buche.
Automatischer Notruf: Next-Generation-eCall
Um die Typgenehmigung zu erhalten, muss in neu entwickelten Pkw und leichten Nutzfahrzeuge ab 2026 der Next-Generation-eCall verbaut sein; ein Jahr darauf muss das System in jedem neu zugelassenen Fahrzeug vorhanden sein. Dabei handelt es sich um eine weiterentwickelte Version des automatischen EU-Notrufs eCall. Neu ist vor allem, dass die modernere Version des eCall 4G/LTE- und 5G-Mobilfunknetze anstelle der alten 2G/3G-Netze nutzt. Das erlaubt schnellere Übertragungen von mehr Daten, wie beispielsweise Standort oder Fahrzeugstatus, wodurch Rettungskräfte zielgerichteter und schneller agieren können.
Mehr Sicherheit in puncto E-Scooter
Da die Unfallzahlen mit Elektro-Scootern in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind, hat die Bundesregierung Änderungen bei der so genannten Elektrokleinstfahrzeuge(eKFV)-Verordnung beschlossen. Die Regeln für E-Roller sollen an den Radverkehr angepasst werden – etwa dürfen Scooter-Fahrer künftig wie Radfahrer bei einer roten Ampel den Grünpfeil nutzen. Das Verwarngeld für das Befahren von Gehwegen mit dem E-Scooter wird dadurch für den Regelfall von 15 auf 25 Euro erhöht. Auch das Fahren mit mehreren Personen auf einem Roller kostet künftig 25 statt 5 Euro. Mit Blick auf oft rücksichtslos abgestellte E-Scooter erhalten Städte und Gemeinden mehr Befugnisse und können selbst Regelungen für das Abstellen von MietE-Rollern festlegen. Ab 2027 müssen neu zugelassene E-Scooter zudem verpflichtend mit Blinkern ausgerüstet werden. Darüber hinaus sind höhere Sicherheitsanforderungen an die Batterien und eine Erweiterung der fahrdynamischen Prüfungen vorgesehen. Ältere Fahrzeuge können auch dann weiter genutzt werden. Als nächstes wird die Novelle im Bundesrat behandelt.
Der Automobilclub KS e.V. ist mit rund 600.000 Mitgliedern der drittgrößte Automobilclub in Deutschland. Er ist seit Jahrzehnten Mitglied der Deutschen Verkehrswacht (DVW) und zählt zu den Gründungsmitgliedern des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Auf europäischer Ebene ist der KS zudem Gründungsmitglied des EAC (European Automobile Clubs). Das Ziel ist eine europaweit sichere und nachhaltige Verkehrspolitik.
Darüber hinaus engagiert sich der KS seit mehr als 40 Jahren für mehr Umweltschutz und Energiesparen im gesamten Bereich des automobilen Verkehrs. Um den Stellenwert der Automobilbranche für Energiesparen sowie Klima- und Umweltschutz zu unterstreichen, beschloss der KS, ab 1981 jährlich den KS Energie- und Umweltpreis zu vergeben.
Mit seinen Töchtern AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG und KS Versicherungs-AG bietet er eine umfassende Palette an Club- und Versicherungsleistungen – von der Wildschadenbeihilfe über den KS-Notfall-Service bis hin zu preiswerten Rechtsschutz- und Schutzbriefversicherungen –, die aufgrund von Leistung und Preis in den vergangenen Jahren viele Rankings gewonnen haben. In der Münchner Zentrale und in acht Bezirksgeschäftsstellen sind rund 180 Mitarbeiter beschäftigt. Der Jahresumsatz der KS-Gruppe liegt bei rund 140 Millionen Euro. Der Vertrieb erfolgt über 10.000 unabhängige Makler und Mehrfachagenten.
Mehr Infos: www.ks-auxilia.de/automobilclub
Automobilclub KS e.V.
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