„Viele Unwetterschäden wären durchaus vermeidbar gewesen, wenn Hausbesitzer und Hausverwaltungen entsprechende Vorkehrungen getroffen hätten“, ist sich Mario Kunzendorf, Landesinnungsmeister des Bayerischen Dachdeckerhandwerks, sicher. Auch wenn ein Dach natürlich nicht vor allen Extremwettern geschützt werden kann, sind es häufig kleine Ursachen, die große Wirkung haben können – also zu enormen Schäden führen, weiß der Landesinnungsmeister.
Solche typischen Auslöser für kapitale Dachschäden können beispielsweise gelockerte Elemente der Dacheindeckung, eine fehlende Windsogsicherung oder auch mangelhafte Entwässerungssysteme sein. So genügt es nicht, auf der Traufseite eines Steildaches irgendeine beliebige Dachrinne zu montieren, die gerade im Baumarkt als Sonderangebot zu haben war. Unter anderem auf Basis der Dachfläche, der Dachneigung und der zu erwartenden möglichen Regenmenge muss bei der Dachplanung oder Dachsanierung die entsprechende Dimensionierung von Dachrinnen und Fallrohren berechnet werden. Die statistische Regenmenge wird in l/(s*ha) angegeben – also in Litern pro Sekunde und Hektar Fläche. Sie kann beim Deutschen Wetterdienst für alle Regionen abgefragt werden.
Noch wichtiger ist ein Notentwässerungssystem bei Flachdächern, das sogar gesetzlich vorgeschrieben ist. Denn ein flach geneigtes Dach kann durch extreme Niederschlagsmengen schnell die Grenzen seiner Tragfähigkeit erreichen, wenn hier eine Notentwässerung fehlt oder fehlerhaft berechnet bzw. ausgeführt ist.
Kunzendorf hat zwei wichtige Tipps für Hausbesitzer und Hausverwaltungen zum Schutz vor Extremwetterschäden: „Mit Dachplanungen und Ausführungen sollten ausschließlich entsprechend qualifizierte Fachbetriebe beauftragt werden. Und die sollten auch vor den besonders heftigen Herbst- und Winter-Wetterlagen jährlich das Dach einer Inspektion unterziehen.“ Damit könnten einerseits kleine Ursachen für große Folgeschäden rechtzeitig entdeckt werden. Zusätzlich ist die nachgewiesene Dach-Inspektion durch den Fachbetrieb der beste Schutz vor möglichen Kürzungen bei einer Schadensregulierung durch die Gebäudeversicherer. Diese können nämlich bei Vernachlässigung der in den AGB vereinbarten Obliegenheitspflichten des Versicherungsnehmers zur Schadensvermeidung oder Schadensverminderung erfolgen.
Die Adressen qualifizierter Dachdecker-Fachbetriebe für Dachplanung, -ausführung und Inspektion gibt es bei allen regionalen Dachdecker-Innungen in Bayern und unter www.dachdecker.bayern im Menüpunkt „Betriebssuche“.
Das Bayerische Dachdeckerhandwerk – Landesinnungsverband – vertritt als berufsständische Organisation rund 450 Dachdecker-Fachbetriebe in den elf angeschlossenen Dachdecker-Innungen in Bayern. Sitz des Verbandes ist in München.
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