Seit dem Brexit sollten Hersteller ohne Sitz im Vereinigten Königreich einen in UK ansässigen Bevollmächtigten benennen – insbesondere bei der UKCA-Kennzeichnung, bei der die Kontaktdaten des Herstellers oder seines bevollmächtigten Vertreters verpflichtend anzugeben sind. Mit get-e-right haben Unternehmen eine zuverlässige und zentrale Adresse, die sie auf ihren Produkten anführen können – vollständig konform mit den britischen Vorschriften.
Darüber hinaus bietet get-e-right klare Vorteile: Technische Dokumentationen verbleiben ausschließlich bei get-e-right und werden nur auf behördliche Anforderung weitergegeben. So behalten Hersteller die volle Kontrolle über sensible Informationen – ohne Importeuren umfassenden Einblick in die eigene Lieferkette gewähren zu müssen.
Auch für Händler ist die Zusammenarbeit mit get-e-right ein echter Mehrwert: Die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften liegt nicht bei ihnen, sondern wird vollständig von get-e-right übernommen. Das schafft Vertrauen im Vertrieb und erleichtert den Marktzugang erheblich . Gleichzeitig entlastet get-e-right Importeure und Distributoren, indem es die Kommunikation mit britischen Marktüberwachungsbehörden übernimmt und bürokratische Hürden reduziert.
„Mit unserer Lösung kombinieren wir Rechtssicherheit und bürokratische Entlastung – das ist besonders in einem anspruchsvollen Markt wie Großbritannien ein echter Erfolgsfaktor“, sagt Robert Morris von take-e-way.
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