120 Euro als „kleine Anerkennung“ – Ford schiebt Lösung weiter auf
Statt einer nachhaltigen Beseitigung des Problems setzt Ford weiterhin auf eine Notlösung per Software-Update (Maßnahme 24S79). Die Batterie wird in einen Schutzmodus versetzt. Für viele Nutzer bedeutet das: Einschränkungen beim Laden – insbesondere an der heimischen Wallbox oder PV-Anlage – und ein Verlust an Alltagstauglichkeit. In einem Schreiben an Kunden von Anfang Juni 2025, das der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vorliegt, heißt es dazu wörtlich:
„Die Maßnahme 24S79 ist eine rein vorsorgliche Rückrufaktion mit dem Ziel, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und die Hochvolt-Batterie im Bedarfsfall automatisch in einen Schutzmodus zu versetzen. Dabei steht für uns die Sicherheit aller Kundinnen und Kunden an oberster Stelle.“
„Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die Ihnen durch die vorübergehende Einschränkung beim Laden entstehen. Aktuell liegt uns leider noch kein konkreter Termin für die Umsetzung einer finalen technischen Lösung vor.“
„Als kleine Anerkennung für die Ihnen entstehenden Mehrkosten bieten wir Ihnen eine freiwillige Kulanzzahlung in Höhe von 120,00 € an.“
Für die Betroffenen ist das aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer keine wirkliche Entschädigung. Die Unsicherheit bleibt bestehen, konkrete Nachteile werden nicht ausgeglichen, und ein Zeitplan für eine endgültige Reparatur ist weiterhin nicht absehbar.
Ford-Kulanz reicht nicht aus – Verbraucher sollten Ansprüche prüfen
Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer ist die einmalige Zahlung von 120 Euro angesichts der Nutzungseinschränkungen und Wertverluste bei weitem nicht ausreichend. Viele der Mandanten berichten von Nachteilen im Alltag – Ford muss daher den Kunden echte Lösungen bieten. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer weist darauf hin, dass Ford-Fahrer in vielen Fällen Rechte haben können – darunter Nachbesserung, Minderung, Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatz. Die Annahme des Kulanzangebots sollte gut überlegt sein.
Ford Kuga Plug-in-Hybrid: Rückrufdetails im Überblick
Betroffen sind weltweit rund 196.000 Ford Kuga Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge, davon etwa 56.000 allein in Deutschland. Das Problem ist gravierend: Es besteht akute Brandgefahr, die Ford selbst nicht ausschließt. Ausgelöst wird sie offenbar durch einen Produktionsfehler an der Hochvoltbatterie, der unter bestimmten Bedingungen zu einem Kurzschluss führen kann. Die Fahrzeuge könnten in Brand geraten – ein Risiko, das Ford nicht ausschließt.
Eckdaten des Rückrufs:
• Modell: Ford Kuga Plug-in-Hybrid.
• Baujahre: 2019 bis 2023.
• KBA-Referenznummer: 14793R.
• Ford-Rückrufcode: 24S79.
• Maßnahme: Software-Update, bis dahin keine Aufladung der Batterie.
• Empfehlung des Herstellers: Nur im Benzinbetrieb fahren.
Auch bei Mercedes und Porsche gibt es Brandgefahr bei Hochvoltbatterien
Die zunehmende Zahl an Rückrufen zeigt: Technische Mängel an Hochvoltbatterien sind kein Einzelfall, sondern ein systemisches Problem der E-Mobilität. Mercedes und Porsche stehen in der Kritik.
- Mercedes-Benz EQA und EQB (Baujahre 2021–2024):
Das KBA veröffentlichte am 13. Februar 2025 einen Rückruf wegen Brandgefahr durch defekte Batteriemodule. Betroffen sind ca. 3.100 Fahrzeuge in Deutschland. Auch hier will Mercedes das Problem lediglich mit einem Software-Update lösen – ohne Austausch der Hochvoltbatterie. Weitere Informationen finden sich in den Mercedes-News. - Porsche Taycan:
Neben Reichweitenproblemen häufen sich Hinweise auf plötzliche Leistungsverluste, Probleme mit der Ladeleistung, mögliche Defekte an Fahrwerk und Rädern – in Foren berichten Betroffene bereits über bevorstehende Werkstattaktionen. Weitere Informationen finden sich in den Porsche-News.
Rechte der Verbraucher bei Problemen mit Hochvoltbatterie
Ein solcher sicherheitsrelevanter Mangel begründet in vielen Fällen rechtliche Ansprüche – insbesondere dann, wenn die Herstellerlösung (z. B. Software-Update) nicht zur nachhaltigen Beseitigung des Problems führt oder weitere Nachteile entstehen.
Mögliche Ansprüche sind:
• Nachbesserung durch Reparatur oder Austausch der Batterie.
• Minderung des Kaufpreises.
• Rücktritt vom Kaufvertrag / Rückabwicklung.
• Schadensersatz, z. B. für Nutzungsausfall oder zusätzliche Benzinkosten.
• Wichtig: Auch Leasingnehmer können Ansprüche geltend machen, da sie bei Sachmängeln ähnliche Rechte wie Käufer haben.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät Fahrzeughaltern – egal ob Ford, Mercedes oder Porsche – zur rechtlichen Prüfung der individuellen Situation. Wer ein E-Auto gekauft hat, darf erwarten, dass es sicher und mangelfrei funktioniert. Wer einen Wertverlust oder Einschränkungen der Reichweite hinnehmen muss, in Unsicherheit fährt oder eine Gefahrenquelle in der Garage stehen hat, sollte handeln. Kostenlose Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check.
Dr. Stoll & Sauer zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine der führenden Kanzleien im Verbraucherschutz. Mit 18 Anwälten und Fachanwälten berät die Kanzlei Mandanten an den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim in zentralen Rechtsgebieten. Besonders spezialisiert ist sie auf Bank- und Kapitalmarktrecht, den Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Aktuell führen sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG – mit einem ersten Erfolg in der ersten Instanz. Darüber hinaus vertreten Anwälte der Kanzlei Kläger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den Tech-Konzern Meta in Deutschland.
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