Brandgefahr bei E-Auto: Rückruf bei Volvo Plug-in-Hybride

Der schwedische Automobilhersteller Volvo ruft weltweit über 59.000 Plug-in-Hybride verschiedener Modellreihen zurück. Grund ist ein erhöhtes Brandrisiko durch fehlerhafte Batteriemodule. Auch andere Hersteller wie Mercedes, Porsche, Ford und weitere mussten in den vergangenen Monaten E-Fahrzeuge wegen Brandgefahr bei Hochvoltbatterien zurückrufen. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen Fahrzeughaltern, ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen – insbesondere, wenn sich nach einem Update Nachteile bei Reichweite oder Funktion ergeben. Die Kanzlei bietet eine kostenlose Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check an und gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien in Deutschland. Sie hat unter anderem die juristische Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals maßgeblich vorangetrieben.

Rückruf wegen Brandgefahr bei Volvo-Fahrzeuge

Im aktuellen Rückruf sind insgesamt 59.271 Fahrzeuge der Modellreihen V90, S60, XC90, V60, S90, XC60 und S90L betroffen, die zwischen dem 29. April 2019 und dem 1. Dezember 2021 produziert wurden. Nach Angaben von Volvo kann ein Fertigungsfehler in den Batteriemodulen dazu führen, dass sich bei vollständig geladener Batterie im geparkten Zustand ein Brand entwickeln kann. Allein in Deutschland sind rund 4.825 Fahrzeuge betroffen. Bisher sind laut Hersteller keine Sach- oder Personenschäden bekannt geworden.

Überprüfung und Austausch der Batteriemodule

Der Rückruf wird unter der internen Volvo-Bezeichnung „R10312“ durchgeführt und vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Referenznummer „14972R“ überwacht. Betroffene Fahrzeughalter werden gebeten, ihr Fahrzeug in eine autorisierte Volvo-Werkstatt zu bringen. Dort werden die Batteriemodule überprüft und bei festgestellten Defekten ausgetauscht, wie aus einem Bericht von Autohaus.de hervorgeht.

Rückrufe wegen Brandgefahr: Auch andere Hersteller betroffen

Der Rückruf von Volvo ist kein Einzelfall. In den vergangenen Monaten mussten zahlreiche Hersteller weltweit zehntausende Fahrzeuge wegen ähnlicher Brandgefahren zurückrufen:

  • Ford: Bereits im vergangenen Jahr wurde ein großer Rückruf für den Ford Kuga Plug-in-Hybrid gestartet. Auch hier bestand das Risiko eines Batteriebrandes. Ford musste weltweit über 33.000 Fahrzeuge zurückrufen und die Besitzer auffordern, ihre Fahrzeuge bis zum Austausch der Hochvoltbatterie nicht mehr extern zu laden.
  • Mercedes-Benz: Auch Mercedes war mit Rückrufen konfrontiert, etwa bei den Modellen EQA und EQB, wegen potenzieller Brandgefahr durch fehlerhafte Hochvoltbatterien. Die betroffenen Fahrzeuge mussten in die Werkstatt, um die Batteriemodule zu überprüfen und gegebenenfalls zu ersetzen.
  • BMW, Toyota und andere: Auch diese Hersteller meldeten Rückrufe ihrer Plug-in-Hybride und Elektrofahrzeuge, da Defekte an den Batterien festgestellt wurden, die im Extremfall zu einem Fahrzeugbrand führen können.

Die steigende Zahl der Rückrufe zeigt, dass Probleme mit Hochvoltbatterien nicht auf einzelne Marken beschränkt sind, sondern die gesamte Automobilbranche betreffen. Verbraucher sollten Rückrufschreiben und Warnungen der Hersteller ernst nehmen und sich bei Unsicherheiten rechtlich beraten lassen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet betroffenen E-Auto-Fahrern eine kostenlose Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check an.

Verbraucherrechte bei Problemen mit Hochvoltbatterie von E-Autos

Volvo-Fahrer sollten prüfen lassen, ob ihnen im Zusammenhang mit dem Rückruf Ansprüche auf Schadensersatz, Minderung oder sogar Rückabwicklung des Kaufvertrags zustehen. Bereits in vergleichbaren Fällen konnten geschädigte Käufer erfolgreich Ansprüche geltend machen – auch dann, wenn noch kein konkreter Schaden eingetreten ist, da bereits der Produktmangel für Ansprüche ausreichen kann.

Ein solcher sicherheitsrelevanter Mangel begründet in vielen Fällen rechtliche Ansprüche – insbesondere dann, wenn die Herstellerlösung (z. B. Software-Update) nicht zur nachhaltigen Beseitigung des Problems führt oder weitere Nachteile entstehen.

Mögliche Ansprüche sind:

  • Nachbesserung durch Reparatur oder Austausch der defekten Batterie
  • Minderung des Kaufpreises
  • Rücktritt vom Kaufvertrag / Rückabwicklung
  • Schadensersatz, z. B. für Nutzungsausfall oder zusätzliche Benzinkosten
    Auch Leasingnehmer können Ansprüche geltend machen, da sie bei Sachmängeln ähnliche Rechte wie Käufer haben.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen Fahrzeughaltern – egal ob Ford, Mercedes, Volvo oder Porsche – zur rechtlichen Prüfung der individuellen Situation. Wer ein E-Auto gekauft hat, darf erwarten, dass es sicher und mangelfrei funktioniert. Wer durch Updates Reichweite verliert, in Unsicherheit fährt oder eine Gefahrenquelle in der Garage stehen hat, sollte handeln. Die kostenlose Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check hilft, die eigene Position schnell und risikofrei zu klären.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Dr. Stoll & Sauer zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien

Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine der führenden Kanzleien im Verbraucherschutz. Mit 19 Anwälten und Fachanwälten berät sie Mandanten an den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim in zentralen Rechtsgebieten. Besonders spezialisiert ist sie auf Bank- und Kapitalmarktrecht, den Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Aktuell führen sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG – mit erstem Erfolg in der ersten Instanz. Darüber hinaus vertreten Anwälte der Kanzlei Kläger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den Tech-Konzern Meta in Deutschland.

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