Verwaltungskosten
Verwaltungskosten sind keine Betriebskosten, so bestimmt es das Gesetz. Das bedeutet, Verwaltungskosten dürfen, nach Angaben des Rechtsanwalt Franz Obst, stellvertretender Vorsitzender des Mieterbundes Mittelrhein e. V. und Vorsitzender der rheinland-pfälzischen Mietervereine, nicht über die jährliche Betriebskostenabrechnung auf die Mieter abgewälzt werden. Diese gesetzliche Regelung gilt auch für Vermieter einer Eigentumswohnung. Selbst wenn dem Vermieter mitRead more about Verwaltungskosten[…]
