Weitergabe des CO2-Preises an Mieter sofort unterbinden
Mit der Einführung des CO2-Preises zum 1. Januar 2021 werden im Gebäudesektor die Kosten zu 100 Prozent an die Mieterinnen und Mieter durchgereicht. Dadurch verpufft der Effekt der CO2-Bepreisung im Mietwohnbereich völlig. Vermieter werden nicht zum Austausch ihrer Heizanlagen angehalten, da sie die Kosten vollständig umlegen können. Mieterinnen und Mieter stehen trotz Corona-Krise und wirtschaftlicherRead more about Weitergabe des CO2-Preises an Mieter sofort unterbinden[…]
