Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung
Der Bundesminister für Arbeit und Soziales hat die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) erlas-sen, die am 27. Januar 2021 in Kraft tritt und bis zum 15. März 2021 gilt. Die Corona-ArbSchV verschärft die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel vom August 2020 in einigen Be-reichen. Dies hat Konsequenzen für Ihren betrieblichen Ar-beitsschutz, die Sie hier nachlesen können: Arbeitgeberpflichten: ➢ Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich zusätzlich erforder-licherRead more about Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung[…]
