Entschädigungsanspruch für Eltern bei Verdienstausfällen wegen behördlicher Schließung von Schulen und Kitas
Seit dem 30. März 2020 erhalten – wie wir bereits angekündigt hatten – Arbeitnehmer einen Entschädigungsanspruch für Verdienstausfälle in Höhe von 67 % des Nettoeinkommens bei behördlicher Schließung von Schulen und Kitas aufgrund der Corona-Krise für einen Zeitraum von sechs Wochen. Hierzu wurde das Infektionsschutzgesetz in § 56 um einen neuen Absatz (§ 56 Abs.Read more about Entschädigungsanspruch für Eltern bei Verdienstausfällen wegen behördlicher Schließung von Schulen und Kitas[…]
