Kündigung des Arbeitsplatzes bereits unwirksam wegen Formfehler?
Viele Kündigungen von Arbeitgeber sind bereits deshalb aus formalem Grund deshalb unwirksam, weil die Person, welche für Ihren Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hatte, nicht wirksam bevollmächtigt gewesen ist und die Kündigung nicht durch den Leiter der Personalabteilung (oder gleichgestellter Personen) ausgesprochen wurde. Wird die Kündigung durch den Sachbearbeiter der Personalabteilung unterzeichnet, gemäß § 174 BGBRead more about Kündigung des Arbeitsplatzes bereits unwirksam wegen Formfehler?[…]
