Auf dem Holzweg – wenn Wegeunfälle nicht versichert sind
Die gesetzliche Unfallversicherung tritt nicht nur für Unfälle ein, die während der Arbeit oder in der Schule geschehen, sondern auch, wenn sich der Unfall auf dem Weg dorthin ereignet. Diese so genannten Wegeunfälle sind laut Sozialgesetzbuch (SGB, § 8 Absatz 2) ebenfalls abgesichert. Dennoch gibt es viele Fälle, in denen die Unfallversicherung nicht einstehen muss.Read more about Auf dem Holzweg – wenn Wegeunfälle nicht versichert sind[…]