Hartz IV-Leistungen auch für Au-pairs
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass jeder EU-Bürger, dessen Wochenarbeitszeit mehr als zehn Stunden betragen hat, nachfolgend Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen hat. Dies gilt auch für Au-pairs, die für einen begrenzten Zeitraum bei Gastfamilien in Deutschland arbeiten. In einem konkreten Fall hatte eine Kroatin für ein halbes Jahr zwischen vier und fünf Stunden täglich beiRead more about Hartz IV-Leistungen auch für Au-pairs[…]