Vorbringen neuer Widerrufsgründe im Einspruchsbeschwerdeverfahren erlaubt
Wer gegen ein deutsches Patent Einspruch einlegt und anschließend gegen die das Patent aufrechterhaltende Entscheidung des Patentamts in zulässiger Weise Beschwerde einlegt, darf im Beschwerdeverfahren zusätzliche Widerrufsgründe geltend machen, die nicht Gegenstand der angefochtenen Entscheidung waren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 8. November 2016 beschlossen (Aktenzeichen X ZB 1/16). Zugleich hat der BGH einenRead more about Vorbringen neuer Widerrufsgründe im Einspruchsbeschwerdeverfahren erlaubt[…]