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	<title>Firma ARAG SE, Autor bei Deutscher Presseindex</title>
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	<title>Firma ARAG SE, Autor bei Deutscher Presseindex</title>
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		<title>Wohnungsschimmel: Was hilft und wer ist verantwortlich?</title>
		<link>https://www.deutscherpresseindex.de/2026/11/05/wohnungsschimmel-was-hilft-und-wer-ist-verantwortlich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Nov 2026 08:28:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn die Temperaturen sinken, steigt in vielen Wohnungen das Risiko für Feuchtigkeit und Schimmel. Entscheidend sind dabei nicht nur richtiges Lüften, sondern auch angemessen beheizte Räume. Kommt es dennoch zu Schimmelbefall, stellt sich oft die Frage nach der Ursache und wer verantwortlich ist. Die ARAG Experten erklären, was gegen Schimmel helfen kann und welche Rechte<a class="moretag" href="https://www.deutscherpresseindex.de/2026/11/05/wohnungsschimmel-was-hilft-und-wer-ist-verantwortlich/" data-wpel-link="internal"><span class="screen-reader-text">Read more about Wohnungsschimmel: Was hilft und wer ist verantwortlich?</span>[...]</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.deutscherpresseindex.de/2026/11/05/wohnungsschimmel-was-hilft-und-wer-ist-verantwortlich/" data-wpel-link="internal">Wohnungsschimmel: Was hilft und wer ist verantwortlich?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.deutscherpresseindex.de" data-wpel-link="internal">Deutscher Presseindex</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Wenn die Temperaturen sinken, steigt in vielen Wohnungen das Risiko für Feuchtigkeit und Schimmel. Entscheidend sind dabei nicht nur richtiges Lüften, sondern auch angemessen beheizte Räume. Kommt es dennoch zu Schimmelbefall, stellt sich oft die Frage nach der Ursache und wer verantwortlich ist. Die ARAG Experten erklären, was gegen Schimmel helfen kann und welche Rechte und Pflichten Mieter haben.</p>
<p>Schimmel vorbeugen durch Heizen, Lüften und Luftzirkulation<br />
</b>Um Schimmel vorzubeugen, kommt es auf das Zusammenspiel von Raumtemperatur, Luftfeuchtigkeit und Luftzirkulation an. Die ARAG Experten empfehlen, Wohnräume im Winter möglichst gleichmäßig zu beheizen und nicht dauerhaft auskühlen zu lassen. Als Orientierung gelten etwa 20 Grad im Wohnzimmer und rund 18 Grad im Schlafzimmer.</p>
<p>Feuchtigkeit entsteht täglich beim Duschen, Kochen, Wäschetrocknen und sogar durch die Atmung. Deshalb sollte regelmäßig gelüftet werden. Besonders effektiv ist Stoßlüften mit weit geöffneten Fenstern. Im Winter reichen dafür häufig fünf bis zehn Minuten. Dauerhaft gekippte Fenster sind dagegen weniger geeignet, weil umliegende Wandbereiche auskühlen können. Auch die Luftzirkulation spielt eine Rolle. Große Möbel sollten nicht direkt an kalten Außenwänden stehen. Ein Hygrometer kann helfen, die Luftfeuchtigkeit im empfohlenen Bereich von etwa 40 bis 60 Prozent zu kontrollieren.</p>
<p><b>Pflichten von Mietern beim Heizen und Lüften</b><br />
Mieter müssen grundsätzlich so mit der Wohnung umgehen, dass keine vermeidbaren Schäden entstehen. Dazu gehört laut ARAG Experten auch, ausreichend zu heizen und zu lüften. Eine starre Vorgabe gibt es allerdings nicht für jede Wohnung. Welche Anforderungen zumutbar sind, hängt unter anderem vom Gebäude, seinem Alter, seiner Ausstattung und den konkreten Umständen ab. Mieter müssen deshalb nicht rund um die Uhr für eine bestimmte Raumtemperatur sorgen oder die Wohnung permanent lüften. Umgekehrt können sie sich bei einem Schimmelschaden nicht ohne Weiteres darauf berufen, überhaupt nicht heizen oder lüften zu müssen. Entscheidend ist, ob das konkrete Nutzungsverhalten zur Entstehung des Schadens beigetragen hat.</p>
<p>In der Rechtsprechung wird oft ein zwei- bis dreimaliges Stoßlüften pro Tag empfohlen (Landgericht Konstanz, Az.: 61 S 21/12 sowie Amtsgericht Nürtingen, Az.: 42 C 1905/09). Wird nach einem Fenstertausch regelmäßiges Lüften erforderlich, kann ein Mieter sogar verpflichtet werden, zweimal am Tag querzulüften (Landgericht Landshut, Az.: 15 S 339/23).</p>
<p>Das Trocknen von Wäsche in der Wohnung ist grundsätzlich erlaubt (Landgericht Frankfurt, Az.: 2/13 O 474/89). Klauseln im Mietvertrag, die dies generell verbieten, sind unwirksam (Landgericht Düsseldorf, Az.: 21 T 38/08). Die ARAG Experten weisen jedoch darauf hin, dass die zusätzliche Feuchtigkeit durch ausreichendes Lüften ausgeglichen werden sollte.</p>
<p><b>Schimmel entdeckt: Das sollten Mieter tun</b><br />
Entdecken Mieter Schimmel oder einen feuchten Fleck, sollten sie den Vermieter beziehungsweise die Hausverwaltung unverzüglich und am besten schriftlich informieren. Der Schaden sollte mit Fotos und einer kurzen Beschreibung dokumentiert werden. Wichtig ist laut ARAG Experten, die Ursache möglichst schnell klären und beseitigen zu lassen. Denn Schimmel kann nicht nur durch falsches Heiz- und Lüftungsverhalten entstehen, sondern auch durch eine undichte Leitung, eindringende Feuchtigkeit oder bauliche Mängel. Mieter sollten dem Vermieter die Möglichkeit geben, die Ursache zu untersuchen und den Mangel zu beseitigen. Gleichzeitig sollten sie ihr eigenes Heiz- und Lüftungsverhalten nachvollziehbar machen können, beispielsweise durch dokumentierte Raumtemperaturen oder Luftfeuchtigkeit.</p>
<p><b>Wenn die Ursache in der Bausubstanz liegt</b><br />
Liegt die Ursache in der Bausubstanz, kann der Vermieter verantwortlich sein. Denkbar sind beispielsweise Wärmebrücken, undichte Dächer oder Fenster, Feuchtigkeit im Mauerwerk oder defekte Leitungen. Auch wenn sich Schimmel trotz angemessenen Heizens und Lüftens immer wieder an derselben Stelle bildet, sollte die bauliche Ursache genauer untersucht werden.</p>
<p><b>Wann Schimmel ein Mietmangel sein kann</b><br />
Ist die Wohnung durch Schimmel in ihrer Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt und liegt die Ursache nicht beim Mieter, kann ein Mietmangel vorliegen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kommt dann auch eine Mietminderung in Betracht. Eine bestimmte Minderungsquote lässt sich allerdings nicht pauschal für jeden Schimmelfall nennen; entscheidend sind unter anderem Ausmaß und Auswirkungen des Mangels. Die ARAG Experten warnen: In älteren Wohnungen sind Wärmebrücken und Schimmelgefahr nicht automatisch ein Mangel, wenn das Gebäude den Bauvorschriften zum Zeitpunkt seiner Errichtung entspricht (Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18).</p>
<p>Wichtig auch: Wer einfach die Miete kürzt, ohne die rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen, riskiert Streit mit dem Vermieter. Deshalb sollten Mieter einen Schimmelbefall zunächst unverzüglich anzeigen und sich bei einem größeren oder strittigen Schaden rechtlich beraten lassen.</p>
<p>Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?<br />
Dann schauen Sie im <a href="https://www.arag.com/de/newsroom/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">ARAG newsroom</a> vorbei.</div>
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		<item>
		<title>Pannenhilfe bleibt aus: Autofahrerin muss Schaden selbst zahlen</title>
		<link>https://www.deutscherpresseindex.de/2026/11/04/pannenhilfe-bleibt-aus-autofahrerin-muss-schaden-selbst-zahlen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Nov 2026 08:03:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Amtsgerichts München, das die Klage einer Autofahrerin gegen ihren Automobilclub abgewiesen hat, obwohl dieser mehrfach die zugesagte Pannenhilfe nicht erbracht hatte. Die Frau hatte nach einem Reifenschaden ihr Fahrzeug auf einem Gehweg abgestellt und mehrere Tage auf den vom Automobilclub angekündigten Abschleppdienst gewartet. Nachdem wiederholt Termine nicht eingehalten<a class="moretag" href="https://www.deutscherpresseindex.de/2026/11/04/pannenhilfe-bleibt-aus-autofahrerin-muss-schaden-selbst-zahlen/" data-wpel-link="internal"><span class="screen-reader-text">Read more about Pannenhilfe bleibt aus: Autofahrerin muss Schaden selbst zahlen</span>[...]</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.deutscherpresseindex.de/2026/11/04/pannenhilfe-bleibt-aus-autofahrerin-muss-schaden-selbst-zahlen/" data-wpel-link="internal">Pannenhilfe bleibt aus: Autofahrerin muss Schaden selbst zahlen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.deutscherpresseindex.de" data-wpel-link="internal">Deutscher Presseindex</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Amtsgerichts München, das die Klage einer Autofahrerin gegen ihren Automobilclub abgewiesen hat, obwohl dieser mehrfach die zugesagte Pannenhilfe nicht erbracht hatte. Die Frau hatte nach einem Reifenschaden ihr Fahrzeug auf einem Gehweg abgestellt und mehrere Tage auf den vom Automobilclub angekündigten Abschleppdienst gewartet. Nachdem wiederholt Termine nicht eingehalten wurden, beauftragte sie erst am vierten Tag selbst ein Abschleppunternehmen. Zu diesem Zeitpunkt war das Fahrzeug allerdings bereits vom Ordnungsamt abgeschleppt worden. Die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten wollte sie vom Automobilclub ersetzt haben. Das Gericht sah jedoch ein überwiegendes Mitverschulden der Autofahrerin, weil sie gegen ihre sogenannte Schadensminderungspflicht verstoßen habe: Da das Parken auf dem Gehweg grundsätzlich unzulässig ist und jederzeit behördliche Maßnahmen drohen konnten, hätte sie nach den mehrfach gescheiterten Terminen deutlich früher selbst für das Abschleppen ihres Fahrzeugs sorgen müssen. Deshalb erhielt sie keinen weiteren Kostenersatz (Az.: 191 C 1503/26).</p>
<p>Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die <a href="https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/presse/2026/30.php" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">aktuelle Pressemitteilung des AG München</a> .</div>
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<li>
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                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/arag-se" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories von ARAG SE</a>
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            </div>
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			</item>
		<item>
		<title>In welchem Land darf bei Gepäckverlust geklagt werden?</title>
		<link>https://www.deutscherpresseindex.de/2026/11/04/in-welchem-land-darf-bei-gepckverlust-geklagt-werden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Nov 2026 08:02:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nach Auskunft der ARAG Experten entschieden, dass Fluggäste nach dem Verlust ihres Gepäcks nicht automatisch an ihrem Wohnsitz klagen können, nur weil sie den Flug online gebucht haben. Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Reisende aus Spanien nach dem Verlust ihres aufgegebenen Gepäckstücks auf einem Inlandsflug von Madrid nach Barcelona<a class="moretag" href="https://www.deutscherpresseindex.de/2026/11/04/in-welchem-land-darf-bei-gepckverlust-geklagt-werden/" data-wpel-link="internal"><span class="screen-reader-text">Read more about In welchem Land darf bei Gepäckverlust geklagt werden?</span>[...]</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.deutscherpresseindex.de/2026/11/04/in-welchem-land-darf-bei-gepckverlust-geklagt-werden/" data-wpel-link="internal">In welchem Land darf bei Gepäckverlust geklagt werden?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.deutscherpresseindex.de" data-wpel-link="internal">Deutscher Presseindex</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nach Auskunft der ARAG Experten entschieden, dass Fluggäste nach dem Verlust ihres Gepäcks nicht automatisch an ihrem Wohnsitz klagen können, nur weil sie den Flug online gebucht haben. Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Reisende aus Spanien nach dem Verlust ihres aufgegebenen Gepäckstücks auf einem Inlandsflug von Madrid nach Barcelona Schadensersatz vor einem Gericht an ihrem Wohnort verlangt. Der EuGH stellte jedoch klar, dass für die gerichtliche Zuständigkeit die Regelungen des Montrealer Übereinkommens maßgeblich sind und das Gericht am Wohnsitz des Reisenden nicht allein deshalb zuständig wird, weil der Beförderungsvertrag über das Internet abgeschlossen wurde. Auch aus dem Umstand, dass das verlorene Gepäck gesondert aufgegeben wurde, ergibt sich keine Zuständigkeit des Gerichts am Wohnsitz. Die Gepäckbeförderung sei lediglich eine Nebenleistung des Luftbeförderungsvertrags und begründe keinen eigenständigen Gerichtsstand. Für die Bestimmung des zuständigen Gerichts komme es auf den Vertrag über die Luftbeförderung des Reisenden an. In diesem Fall hätte die Klage auf Schadensersatz am Geschäftssitz der Fluggesellschaft erhoben werden müssen, also in Madrid oder Barcelona (Az.: C-876/24).</p>
<p>Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die <a href="https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/document/C/2024/C-0876-24-00000000RP-01-P-01-3517808/ARRET/326736-DE-1-html" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">aktuelle Entscheidung des EuGH</a> .</div>
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<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
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</ul></div>
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<p>        <img decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---1/1078338.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.deutscherpresseindex.de/2026/11/04/in-welchem-land-darf-bei-gepckverlust-geklagt-werden/" data-wpel-link="internal">In welchem Land darf bei Gepäckverlust geklagt werden?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.deutscherpresseindex.de" data-wpel-link="internal">Deutscher Presseindex</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Zweite Wohnung als Arbeitszimmer voll von der Steuer abzugsfähig</title>
		<link>https://www.deutscherpresseindex.de/2026/11/04/zweite-wohnung-als-arbeitszimmer-voll-von-der-steuer-abzugsfhig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Nov 2026 07:59:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Finanzgericht Niedersachsen hat laut ARAG Experten entschieden, dass ein Arbeitnehmer die Kosten für eine eigens als außerhäusliches Arbeitszimmer genutzte Wohnung vollständig als Werbungskosten geltend machen kann. Und zwar auch dann, wenn die Wohnung gemeinsam mit dem Ehepartner angemietet wurde und die Miete von einem gemeinsamen Konto gezahlt wird. Das Finanzamt hatte den Abzug auf<a class="moretag" href="https://www.deutscherpresseindex.de/2026/11/04/zweite-wohnung-als-arbeitszimmer-voll-von-der-steuer-abzugsfhig/" data-wpel-link="internal"><span class="screen-reader-text">Read more about Zweite Wohnung als Arbeitszimmer voll von der Steuer abzugsfähig</span>[...]</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Das Finanzgericht Niedersachsen hat laut ARAG Experten entschieden, dass ein Arbeitnehmer die Kosten für eine eigens als außerhäusliches Arbeitszimmer genutzte Wohnung vollständig als Werbungskosten geltend machen kann. Und zwar auch dann, wenn die Wohnung gemeinsam mit dem Ehepartner angemietet wurde und die Miete von einem gemeinsamen Konto gezahlt wird. Das Finanzamt hatte den Abzug auf die Hälfte der Mietkosten beschränkt, weil es die Aufwendungen teilweise der Ehefrau zurechnete. Das Gericht sah dies jedoch anders: Bei einer Mietwohnung stünden sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung der Räume, sodass eine Aufteilung in grundstücks- und nutzungsbezogene Aufwendungen nicht sachgerecht sei. Entscheidend sei vielmehr, dass die Wohnung ausschließlich beruflichen Zwecken des Ehemanns diente und zwischen den Eheleuten vereinbart war, dass er die Kosten wirtschaftlich allein trägt. Daher könne er die Aufwendungen in voller Höhe als Werbungskosten abziehen (Az.: 3 K 54/26, noch nicht rechtskräftig).</p>
<p>Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die <a href="https://finanzgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/newsletter-10-2026-vom-16-september-2026-253638.html" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">aktuelle Pressemitteilung des FG Niedersachsen</a> .</div>
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		<title>Nebenkostenabrechnung: Was Mieter jetzt wissen müssen</title>
		<link>https://www.deutscherpresseindex.de/2026/11/03/nebenkostenabrechnung-was-mieter-jetzt-wissen-mssen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 03 Nov 2026 08:04:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen sind bei der ARAG der häufigste Auslöser für Rechtsstreitigkeiten im Bereich „Mieten und Wohnen“. Das geht aus dem ARAG Trendmonitor Recht 2025 hervor. Zugleich zeigt die Auswertung, dass die Zahl der ARAG Rechtsschutzfälle im gesamten Bereich Miete und Wohnen seit 2021 um 74 Prozent gestiegen ist: Immer mehr Menschen sehen sich auch aufgrund<a class="moretag" href="https://www.deutscherpresseindex.de/2026/11/03/nebenkostenabrechnung-was-mieter-jetzt-wissen-mssen/" data-wpel-link="internal"><span class="screen-reader-text">Read more about Nebenkostenabrechnung: Was Mieter jetzt wissen müssen</span>[...]</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen sind bei der ARAG der häufigste Auslöser für Rechtsstreitigkeiten im Bereich „Mieten und Wohnen“. Das geht aus dem <a href="https://www.arag.com/de/trendmonitor-recht/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">ARAG Trendmonitor Recht 2025</a> hervor. Zugleich zeigt die Auswertung, dass die Zahl der ARAG Rechtsschutzfälle im gesamten Bereich Miete und Wohnen seit 2021 um 74 Prozent gestiegen ist: Immer mehr Menschen sehen sich auch aufgrund steigender Wohnkosten gezwungen, ihren Lebensstandard rechtlich zu verteidigen. Umso mehr lohnt ein genauer Blick auf die jährliche Nebenkostenabrechnung. ARAG Expertin Christina Gellert erklärt, welche Neuerungen gelten, worauf Mieter achten sollten und wo sich möglicherweise Geld sparen lässt.</p>
<p>Was hat sich bei den Nebenkostenabrechnungen 2026 geändert?<br />
Christina Gellert: </b>Für Mieter und Vermieter wird die Nebenkostenabrechnung zunehmend digitaler. Viele Hausverwaltungen stellen Abrechnungen inzwischen elektronisch bereit und nutzen digitale Verbrauchsdaten von Funkmessgeräten. Daneben gewinnen die gesetzlichen Vorgaben rund um Energieverbrauch und Klimaschutz weiter an Bedeutung. Besonders relevant bleibt die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern. Sie wirkt sich inzwischen spürbar auf die Heizkosten aus und gehört zu den Angaben, die Mieter bei ihrer Abrechnung genau kontrollieren sollten.</p>
<p><b>Welche Rolle spielt die CO2-Kostenaufteilung inzwischen?<br />
Christina Gellert:</b> Die Beteiligung von Vermietern an den CO2-Kosten soll Anreize für energetische Modernisierungen schaffen. Wie hoch der Anteil des Vermieters ausfällt, richtet sich nach dem energetischen Zustand des Gebäudes. Je schlechter die Energiebilanz einer Immobilie, desto größer ist grundsätzlich der Kostenanteil des Vermieters. Mieter sollten deshalb prüfen, ob die CO2-Kosten in der Heizkostenabrechnung gesondert ausgewiesen wurden. Wer seine Wohnung über einen eigenen Vertrag mit dem Energieversorger beheizt, etwa bei einer Gasetagenheizung, muss den Erstattungsanspruch gegenüber dem Vermieter selbst geltend machen. Dafür gilt eine Frist von zwölf Monaten.</p>
<p><b>Was gilt bei den inzwischen weit verbreiteten digitalen Messsystemen?<br />
Christina Gellert:</b> Moderne Funkzähler und fernauslesbare Messgeräte ermöglichen eine regelmäßige Erfassung der Verbrauchsdaten. Für Mieter bedeutet das mehr Transparenz über den eigenen Energieverbrauch. Gleichzeitig können Abrechnungen schneller erstellt werden, weil viele Daten automatisiert übermittelt werden.</p>
<p>Die Digitalisierung ändert allerdings nichts an den grundlegenden Rechten der Verbraucher. Auch bei digital erfassten Daten müssen die Abrechnungen nachvollziehbar sein. Mieter haben weiterhin das Recht, die zugrunde liegenden Informationen einzusehen und prüfen zu lassen.</p>
<p><b>Welche Angaben muss eine Nebenkostenabrechnung zwingend enthalten?<br />
Christina Gellert: </b>Eine ordnungsgemäße Abrechnung muss für Mieter nachvollziehbar sein. Dazu gehören die Gesamtkosten des Gebäudes, der angewandte Verteilerschlüssel, der auf die Wohnung entfallende Kostenanteil sowie die bereits geleisteten Vorauszahlungen. Fehlen wesentliche Angaben oder sind einzelne Positionen nicht nachvollziehbar, sollten Mieter nachfragen.</p>
<p><b>Wie können Mieter ihre Abrechnung konkret überprüfen?<br />
Christina Gellert:</b> Zunächst sollten Mieter die einzelnen Kostenpositionen mit ihrem Mietvertrag abgleichen. Denn nicht jede Ausgabe des Vermieters darf automatisch auf die Mieter umgelegt werden. Anschließend lohnt sich ein Vergleich mit den Vorjahresabrechnungen. Fallen einzelne Kosten deutlich höher aus, sollte man genauer hinschauen.</p>
<p>Wer Zweifel an der Abrechnung hat, kann Einsicht in die zugrunde liegenden Unterlagen verlangen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs müssen Vermieter dafür nicht nur Rechnungen, sondern grundsätzlich auch Zahlungsbelege vorlegen können (BGH, Az.: VIII ZR 118/19). So lässt sich nachvollziehen, ob die angesetzten Kosten tatsächlich angefallen sind. Das lohnt sich durchaus: <a href="https://www.mineko.de/ratgeber/nebenkostenabrechnung-2026" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Untersuchungen von Nebenkosten-Prüfdienstleistern</a> zeigen seit Jahren hohe Fehlerquoten bei Betriebskostenabrechnungen.</p>
<p>Wichtig zu wissen: Das Recht auf Belegeinsicht besteht auch nach dem Ende des Mietverhältnisses. Einen Anspruch auf die Zusendung von Belegkopien haben Mieter allerdings nur in Ausnahmefällen, etwa wenn ihnen die persönliche Einsichtnahme beim Vermieter nicht zumutbar ist. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hanau kommt es dabei auf die Entfernung zwischen der früheren Mietwohnung und dem Vermieter an. Wie weit der neue Wohnort des Mieters entfernt liegt, spielt hingegen keine Rolle (Az.: 2 S 43/24).</p>
<p><b>Welche Fehler kommen bei Nebenkostenabrechnungen besonders häufig vor?<br />
Christina Gellert:</b> Häufig treten Fehler bei den Fristen auf. Vermieter müssen die Abrechnung grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen. Erfolgt die Zustellung später, können Nachforderungen in vielen Fällen nicht mehr geltend gemacht werden. Auch kommt es immer wieder zu falschen Wohnflächenangaben, fehlerhaften Verteilerschlüsseln oder unzulässigen Kostenpositionen. Besonders häufig gibt es Streit um Hausmeisterkosten, Versicherungen oder Reparaturkosten. Umlagefähig sind zwar bestimmte Hausmeistertätigkeiten wie Reinigung, Winterdienst oder Gartenpflege sowie etwa die Gebäudeversicherung. Kosten für Verwaltungstätigkeiten, Rechtsschutzversicherungen oder Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten dürfen dagegen grundsätzlich nicht über die Nebenkosten auf Mieter umgelegt werden. Auch die Umlage von Verwaltungskosten oder Instandhaltungskosten führt regelmäßig zu Beanstandungen.</p>
<p><b>Was gilt für Mieter, die über Fernwärme versorgt werden?<br />
Christina Gellert:</b> Auch Fernwärmekunden sollten ihre Abrechnungen genau prüfen. Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich entschieden, dass Verbraucher nicht allein deshalb an möglicherweise unzulässige Preiserhöhungen gebunden sind, weil sie diese nicht innerhalb der in Deutschland bislang geltenden Dreijahresfrist beanstandet haben (EuGH, Az.: C-900/24). Hintergrund sind missbräuchliche Preisanpassungsklauseln in Fernwärmeverträgen. Wer Zweifel an der Rechtmäßigkeit früherer Preiserhöhungen hat, sollte daher prüfen lassen, ob Ansprüche bestehen.</p>
<p><b>Welche Kosten dürfen überhaupt auf Mieter umgelegt werden?<br />
Christina Gellert:</b> Die Betriebskostenverordnung unterscheidet zwischen sogenannten warmen und kalten Betriebskosten. Zu den warmen Kosten zählen insbesondere Heizung und Warmwasser einschließlich der damit verbundenen Betriebs- und Wartungskosten. Zu den kalten Betriebskosten gehören etwa Grundsteuer, Wasserversorgung, Entwässerung, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Hausmeisterkosten oder die Beleuchtung gemeinschaftlich genutzter Flächen. Voraussetzung ist allerdings immer, dass die Umlage im Mietvertrag wirksam vereinbart wurde.</p>
<p><b>Wann sollten Mieter Widerspruch gegen eine Abrechnung einlegen?<br />
Christina Gellert:</b> Wer Fehler vermutet, sollte nicht zu lange warten. Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung müssen grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Abrechnung erhoben werden. Empfehlenswert ist eine schriftliche Mitteilung, damit sich der Widerspruch später nachweisen lässt. Je konkreter die Beanstandungen formuliert werden, desto besser.</p>
<p><b>Können Mieter mit ihrer Nebenkostenabrechnung Steuern sparen?<br />
Christina Gellert:</b> Ja. Bestimmte Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen beispielsweise Hausmeisterdienste, Treppenhausreinigung, Gartenpflege oder bestimmte Wartungsarbeiten. Auf diese Weise lässt sich ein Teil der über die Nebenkosten gezahlten Ausgaben über die Steuer zurückholen. Berücksichtigt werden dabei 20 Prozent der entsprechenden Kosten bis zu den gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen.</p>
<p>Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?<br />
Dann schauen Sie im <a href="https://www.arag.com/de/newsroom/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">ARAG newsroom</a> vorbei.</div>
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		<title>Notfallordner: Welche Dokumente sofort greifbar sein sollten</title>
		<link>https://www.deutscherpresseindex.de/2026/11/02/notfallordner-welche-dokumente-sofort-greifbar-sein-sollten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Nov 2026 09:14:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die beste Vorsorge hilft wenig, wenn Angehörige im Ernstfall nicht wissen, wo sie wichtige Unterlagen finden. Ob ein Unfall, eine plötzliche Erkrankung, ein Pflegefall oder Schäden am Hausrat – in solchen Situationen bleibt meist keine Zeit, wichtige Unterlagen zusammenzusuchen. Ein Notfallordner bündelt alles Wesentliche an einem einzigen Ort und erleichtert Angehörigen oder bevollmächtigten Personen schnelles<a class="moretag" href="https://www.deutscherpresseindex.de/2026/11/02/notfallordner-welche-dokumente-sofort-greifbar-sein-sollten/" data-wpel-link="internal"><span class="screen-reader-text">Read more about Notfallordner: Welche Dokumente sofort greifbar sein sollten</span>[...]</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.deutscherpresseindex.de/2026/11/02/notfallordner-welche-dokumente-sofort-greifbar-sein-sollten/" data-wpel-link="internal">Notfallordner: Welche Dokumente sofort greifbar sein sollten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.deutscherpresseindex.de" data-wpel-link="internal">Deutscher Presseindex</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Die beste Vorsorge hilft wenig, wenn Angehörige im Ernstfall nicht wissen, wo sie wichtige Unterlagen finden. Ob ein Unfall, eine plötzliche Erkrankung, ein Pflegefall oder Schäden am Hausrat – in solchen Situationen bleibt meist keine Zeit, wichtige Unterlagen zusammenzusuchen. Ein Notfallordner bündelt alles Wesentliche an einem einzigen Ort und erleichtert Angehörigen oder bevollmächtigten Personen schnelles Handeln, wenn der Betroffene selbst dazu nicht in der Lage ist. Die ARAG Experten erklären, was hineingehört, wie der Ordner sinnvoll strukturiert wird und wo er aufbewahrt werden sollte.</p>
<p>Warum ist ein Notfallordner wichtig?<br />
</b>Die meisten Menschen bewahren wichtige Unterlagen an verschiedenen Stellen auf: in Schubladen, Ordnern, auf dem Computer oder in der Cloud. Doch im Krisenfall muss es schnell gehen und oft bleibt keine Zeit, alle Unterlagen zusammenzusuchen. Abhilfe schafft ein gut geführter Notfallordner. Er erspart die Suche und kann laut ARAG Experten als zusätzliche Absicherung dienen, falls Originale durch Feuer, Hochwasser oder einen Hackerangriff verloren gehen.</p>
<p><b>Welche Dokumente gehören zwingend hinein?</b><br />
Zu den wichtigsten Unterlagen gehören Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Bankvollmachten und – sofern vorhanden – ein Testament. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass bei diesen Dokumenten unbedingt auf die Einhaltung der nötigen Formalitäten geachtet werden muss. Vollmachten, die Formfehler enthalten, werden im Ernstfall nicht anerkannt. Wer eine Vorsorgevollmacht erstellt hat, kann sie zudem beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Wichtig ist außerdem, dass Angehörige oder bevollmächtigte Personen wissen, wo die Originale dieser Dokumente aufbewahrt werden. Im Notfallordner selbst sollten sich darüber hinaus Kopien persönlicher Dokumente wie Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde und Sozialversicherungsnummer befinden. Sinnvoll sind außerdem Hinweise darauf, wo wichtige Ersatzschlüssel für Wohnung oder Auto hinterlegt sind oder wer Zugang zu ihnen hat.</p>
<p><b>Was muss ich zu Gesundheit und Medikamenten festhalten?</b><br />
Auch ein vorübergehender Krankenhausaufenthalt oder eine Reha kann Angehörige ohne die richtigen Unterlagen schnell überfordern. Daher sollten die eigene Krankengeschichte, eine Liste aktueller Medikamente, Informationen zu Allergien, der Impfpass sowie, falls vorhanden, ein Blut- oder Organspendeausweis im Notfallordner abgelegt sein. Auch der Name und die Kontaktdaten des behandelnden Hausarztes gehören dazu. Wer eine Betreuung für Haustiere regeln möchte, dem raten die ARAG Experten, entsprechende Hinweise festzuhalten.</p>
<p><b>Wie behalte ich Versicherungen, Vermögen und Verträge im Überblick?</b><br />
Im Ernstfall müssen oft viele Stellen gleichzeitig informiert werden. Kopien aller Versicherungspolicen wie zum Beispiel der Kranken-, Lebens- oder Rentenversicherung gehören deshalb in den Ordner. Gleiches gilt für eine Übersicht aller Geldanlagen: Girokonten, Sparbücher, Tagesgeldkonten, Wertpapierdepots oder Schließfächer sollten mit Angabe der jeweiligen Bank und einer bevollmächtigten Person aufgeführt sein. Die ARAG Experten raten Immobilieneigentümern, Kopien der Grundbuchauszüge abzulegen. Laufende Verträge und Verbindlichkeiten wie Miet- oder Leasingverträge oder Vereinsmitgliedschaften sowie Abonnements gehören auch aufgelistet, damit Angehörige einen vollständigen Überblick über laufende Verpflichtungen und finanzielle Angelegenheiten erhalten.</p>
<p><b>Wie sichere ich mein digitales Leben richtig ab?</b><br />
Auch der digitale Nachlass sollte geregelt werden. Dazu gehört festzulegen, wer im Todesfall Zugang zu E-Mail- und Online-Konten, Cloud-Diensten oder sozialen Netzwerken erhalten soll. Passwörter und Zugangsdaten für Online-Banking, E-Mail- und Online-Konten oder Social-Media-Profile sollten allerdings nicht offen im Notfallordner liegen. Die ARAG Experten empfehlen stattdessen, alle Zugangsdaten auf einem passwortgeschützten USB-Stick zu speichern und diesen in einem versiegelten Umschlag im Ordner abzuheften.</p>
<p><b>Wo bewahre ich den Notfallordner am besten auf?</b><br />
Der Ordner muss im Ernstfall sofort greifbar sein. Ein Banksafe ist zwar sicher, aber ungeeignet, da er aufgrund der Öffnungszeiten einer Bank nicht jederzeit zugänglich ist. Sinnvoll ist es, den Ordner zu Hause aufzubewahren und ein zweites Exemplar oder zumindest Kopien der wichtigsten Dokumente einer Vertrauensperson zu übergeben. Das sollte jemand sein, der im Notfall tatsächlich handeln muss und weiß, wie er mit den Unterlagen umgeht. Diese Vertrauensperson sollte darüber hinaus wissen, dass ein Notfallordner existiert und wo er aufbewahrt wird.</p>
<p>Wer eine digitale Version bevorzugt, kann Dokumente als PDF auf einem verschlüsselten USB-Stick oder in der Cloud ablegen. Beides zusammen – analog und digital – bietet die größte Sicherheit. Vom Handy als Ablageort raten die ARAG Experten ab: Bei Verlust oder Diebstahl ist das Risiko groß, dass sensible Daten schnell in falsche Hände geraten.</p></div>
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		<title>Grabpflege und Bestattung: Wer ist wofür zuständig?</title>
		<link>https://www.deutscherpresseindex.de/2026/10/30/grabpflege-und-bestattung-wer-ist-wofr-zustndig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 30 Oct 2026 08:15:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 2. November gedenken viele Menschen am Allerseelentag ihrer verstorbenen Angehörigen. Sie besuchen Gräber, zünden Lichter an und schmücken die Ruhestätten mit Blumen und Gestecken. Doch rund um Bestattung und Grabstätte stellen sich auch handfeste Rechtsfragen: Wer trägt die Kosten einer Beerdigung? Wer ist für die Grabpflege verantwortlich? Und was gilt, wenn ein Grab verlegt<a class="moretag" href="https://www.deutscherpresseindex.de/2026/10/30/grabpflege-und-bestattung-wer-ist-wofr-zustndig/" data-wpel-link="internal"><span class="screen-reader-text">Read more about Grabpflege und Bestattung: Wer ist wofür zuständig?</span>[...]</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Am 2. November gedenken viele Menschen am Allerseelentag ihrer verstorbenen Angehörigen. Sie besuchen Gräber, zünden Lichter an und schmücken die Ruhestätten mit Blumen und Gestecken. Doch rund um Bestattung und Grabstätte stellen sich auch handfeste Rechtsfragen: Wer trägt die Kosten einer Beerdigung? Wer ist für die Grabpflege verantwortlich? Und was gilt, wenn ein Grab verlegt werden soll? ARAG Experte Tobias Klingelhöfer erklärt, was Angehörige wissen sollten.</p>
<p>Wer bezahlt die Beerdigung?<br />
Tobias Klingelhöfer:</b> Wer ein Bestattungsunternehmen beauftragt, ist zunächst selbst zahlungspflichtig. Nach dem Erbrecht trägt grundsätzlich der Erbe die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung, sie gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann also auch dann in der Pflicht sein, wenn der Nachlass zur Deckung der Kosten nicht ausreicht.</p>
<p>Davon zu unterscheiden ist die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht. Die Bestattungsgesetze der Bundesländer legen fest, welche Angehörigen dafür sorgen müssen, dass ein Verstorbener ordnungsgemäß bestattet wird. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, kann die Behörde die Bestattung selbst veranlassen und ihnen die Kosten auferlegen – unabhängig davon, ob die betroffene Person das Erbe angenommen oder ausgeschlagen hat. Wie weit diese Pflicht reichen kann, zeigt ein Fall vor dem Verwaltungsgericht Mainz: Ein Halbbruder wurde zu den Bestattungskosten herangezogen, obwohl er nach eigener Aussage erst durch den Todesfall von dem Verwandtschaftsverhältnis erfahren hatte (Az.: 3 K 425/22.MZ).</p>
<p><b>Wer ist für die Grabpflege verantwortlich?<br />
Tobias Klingelhöfer:</b> Die Pflicht zur Grabpflege richtet sich nach dem Nutzungsrecht und der Friedhofssatzung. Verantwortlich ist der Nutzungsberechtigte und nicht automatisch jeder Erbe. Hat ein Erbe das Nutzungsrecht übernommen oder ergibt sich aus einer letztwilligen Verfügung eine entsprechende Verpflichtung, kann sich seine Zuständigkeit auch daraus ergeben. Wird ein Grab nicht ordentlich gepflegt, fordert die Friedhofsverwaltung den Nutzungsberechtigten zunächst zur Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustands auf. Je nach Friedhofssatzung können dann Ersatzmaßnahmen, zusätzliche Kosten oder in besonders gelagerten Fällen auch der Entzug des Nutzungsrechts in Betracht kommen.</p>
<p><b>Was ist beim Grabschmuck erlaubt?<br />
Tobias Klingelhöfer:</b> Für die Gestaltung einer Grabstätte ist die jeweilige Friedhofssatzung entscheidend. Sie kann Vorgaben zu Grabmalen, Einfassungen, Bepflanzung und Grabschmuck enthalten. Einschränkungen müssen sich auf einen sachlichen Grund stützen und mit höherrangigem Recht vereinbar sein. Vor dem Aufstellen oder Verändern eines Grabmals ist häufig eine Genehmigung der Friedhofsverwaltung erforderlich. Wer ein Grab zum Allerseelentag schmücken möchte, sollte vorab bei der Friedhofsverwaltung vor Ort prüfen, ob bestimmte Materialien oder Dekorationen ausgeschlossen sind. Naturmaterialien, nachfüllbare Grablichter und biologisch abbaubare Gestecke sind jedoch meist unproblematisch.</p>
<p><b>Gibt es Fristen für die Ruhezeit und Nutzungsdauer?<br />
Tobias Klingelhöfer:</b> Wer ein Grab erwirbt, wird nicht Eigentümer des Grundstücks, sondern erhält ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht. Davon zu unterscheiden ist die sogenannte Ruhezeit. Das ist der Zeitraum, in dem die sterblichen Überreste grundsätzlich nicht ausgegraben oder umgebettet werden dürfen. Wie lange diese Frist dauert, hängt von den Bestattungsgesetzen der Bundesländer, der Friedhofssatzung, der Bestattungsart und den örtlichen Bodenverhältnissen ab.</p>
<p>Bei Wahlgräbern lässt sich das Nutzungsrecht häufig verlängern, bei Reihengräbern dagegen oft nicht. Auch hier kann die Friedhofsverwaltung Auskunft geben.</p>
<p><b>Darf ein Grab umgebettet werden?<br />
Tobias Klingelhöfer:</b> Eine Umbettung während der Ruhezeit ist nur ausnahmsweise zulässig. Dafür braucht es eine behördliche Genehmigung und gewichtige Gründe, die den Schutz der Totenruhe überwiegen. Je nach Landesrecht können neben der Friedhofsverwaltung auch Ordnungs- oder Gesundheitsbehörden beteiligt sein.</p>
<p>Der Wunsch nach einer bequemeren Erreichbarkeit des Grabes oder eine Veränderung der persönlichen Lebensverhältnisse genügt dafür nicht. Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte die Umbettung einer Urne ab, die wegen eines Umzugs und der dadurch erschwerten Grabpflege beantragt worden war. Die Totenruhe überwiege, so das Gericht – die Grabpflege könne schließlich auch durch einen Dienstleister übernommen werden (Az.: 21 K 129/21).</p></div>
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		<title>Halloween: Welche Regeln gelten?</title>
		<link>https://www.deutscherpresseindex.de/2026/10/29/halloween-welche-regeln-gelten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Oct 2026 07:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Halloween hat sich in Deutschland zu einem festen Bestandteil des Jahres entwickelt. Nach Angaben von Statista setzte der Einzelhandel rund um Halloween 2025 etwa 540 Millionen Euro um. Mit der wachsenden Beliebtheit des Festes nehmen auch Fragen zu Dekorationen, Kinderstreichen, Haftung und dem Zusammenleben in der Nachbarschaft zu. Die ARAG Experten erläutern, welche Regeln gelten<a class="moretag" href="https://www.deutscherpresseindex.de/2026/10/29/halloween-welche-regeln-gelten/" data-wpel-link="internal"><span class="screen-reader-text">Read more about Halloween: Welche Regeln gelten?</span>[...]</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Halloween hat sich in Deutschland zu einem festen Bestandteil des Jahres entwickelt. Nach Angaben von Statista setzte der Einzelhandel rund um Halloween 2025 etwa 540 Millionen Euro um. Mit der wachsenden Beliebtheit des Festes nehmen auch Fragen zu Dekorationen, Kinderstreichen, Haftung und dem Zusammenleben in der Nachbarschaft zu. Die ARAG Experten erläutern, welche Regeln gelten und worauf Verbraucher achten sollten.</p>
<p>Welche Regeln gelten für Halloween-Dekorationen?<br />
</b>Ob Skelett im Vorgarten, Spinnennetz an der Hauswand oder Hexe am Fenster: Saisonale Dekorationen sind grundsätzlich erlaubt. Mieter und Eigentümer dürfen ihr Wohnumfeld zu Halloween schmücken, solange andere nicht gestört oder gefährdet werden oder Fluchtwege versperrt werden.</p>
<p>Wie weit die Gestaltungsfreiheit reichen kann, zeigt ein aktueller Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (Az.: 16 L 2124/25). In dem Fall ging es um Gruselfiguren und Spinnennetze in einer denkmalgeschützten Siedlung. Ein Bürger der Stadt hielt die Dekorationen für unvereinbar mit dem besonderen Charakter des Quartiers. Das Gericht sah das anders und bewertete die zeitlich begrenzte Halloween-Dekoration als zulässig. Ein Anspruch auf Einschreiten der Stadt bestand nicht. Für die ARAG Experten zeigt die Entscheidung, dass vorübergehender Festschmuck grundsätzlich anders zu beurteilen ist als dauerhafte Veränderungen an Gebäuden.</p>
<p><b>Gelten an Halloween andere Regeln für Mieter?</b><br />
Nein. Auch wenn sich der Abend für viele wie ein kleiner Feiertag anfühlt, bleiben die Regeln des Miet- und Nachbarschaftsrechts unverändert bestehen. Gastgeber von Halloween-Partys müssen Rücksicht auf Nachbarn nehmen, insbesondere in Mehrfamilienhäusern. Zudem sollten Dekorationen in Treppenhäusern oder anderen Gemeinschaftsflächen nur nach Absprache angebracht werden. Die ARAG Experten empfehlen, gerade dort auf Rücksichtnahme zu setzen. So wird aus dem Gruselfest kein Streitfall für die Hausgemeinschaft.</p>
<p><b>Wo endet „Süßes oder Saures“ und wo beginnt die Sachbeschädigung?</b><br />
Der bekannte Halloween-Spruch klingt harmlos, hat aber keinerlei rechtliche Bedeutung. Wer keine Süßigkeiten bekommt, darf deshalb weder Hauswände beschmieren noch Briefkästen beschädigen oder Türschlösser verkleben. Die ARAG Experten erinnern daran, dass Halloween kein rechtsfreier Raum ist. Sachbeschädigungen, Beleidigungen oder Hausfriedensbruch werden am 31. Oktober genauso geahndet wie an jedem anderen Tag des Jahres. Entsteht ein Schaden, müssen die Verantwortlichen dafür einstehen.</p>
<p><b>Wer haftet, wenn Kinder an Halloween etwas beschädigen?</b><br />
Bei dieser Frage kommt es zunächst auf das Alter des Kindes an. Kinder unter sieben Jahren sind grundsätzlich nicht deliktsfähig und haften daher in der Regel nicht selbst für verursachte Schäden. Ab dem siebten Lebensjahr wird geprüft, ob das Kind die Folgen seines Handelns erkennen und entsprechend verantwortlich handeln konnte. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Eltern nicht automatisch für jedes Missgeschick ihrer Kinder einstehen müssen. Entscheidend ist vielmehr, ob sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Deshalb sollten Eltern vor dem Halloween-Abend klare Absprachen treffen und deutlich machen, welche Streiche noch als Spaß gelten und welche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.</p>
<p><b>Welche Kostüme können rechtlich problematisch werden?</b><br />
Die meisten Hexen, Zombies, Skelette oder Vampire müssen sich keine Sorgen machen. Rechtlich problematisch wird es aber, wenn Verkleidungen Grenzen überschreiten. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass etwa Kostüme mit verfassungswidrigen Symbolen oder Kennzeichen auch an Halloween verboten sind. Hier endet der Gruselspaß schnell und es drohen strafrechtliche Konsequenzen. Vorsicht ist zudem bei besonders realistischen Accessoires geboten. Kunstblut und Plastikzähne sind meist unproblematisch, anders sieht es bei täuschend echt wirkenden Waffenattrappen aus. Wer mit einer Pistole, einem Gewehr oder einem Messer unterwegs ist, das von echten Waffen kaum zu unterscheiden sind, riskiert nicht nur Notrufe, sondern unter Umständen auch Ärger mit den Behörden.</p>
<p>Wer den Gruselfaktor besonders weit treiben möchte, sollte außerdem bedenken, dass Verkleidungen oder Inszenierungen nicht gezielt dazu dienen dürfen, andere Menschen massiv einzuschüchtern oder zu bedrohen. Denn auch an Halloween gelten die allgemeinen gesetzlichen Grenzen des Zusammenlebens.</p>
<p>Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?<br />
Dann schauen Sie im <a href="https://www.arag.com/de/newsroom/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">ARAG newsroom</a> vorbei.</div>
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		<title>Kein Schmerzensgeld: Im Wald gilt das Prinzip „Betreten auf eigene Gefahr“</title>
		<link>https://www.deutscherpresseindex.de/2026/10/28/kein-schmerzensgeld-im-wald-gilt-das-prinzip-betreten-auf-eigene-gefahr/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Oct 2026 08:43:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg, das entschieden hat, dass ein Wanderer nach einem Felssturz keinen Anspruch auf Schmerzensgeld hat. Der herabfallende Felsbrocken auf einem Wanderweg in der Fränkischen Schweiz stellte nach Auffassung des Gerichts eine typische Naturgefahr dar, für die Waldeigentümer grundsätzlich nicht haften. Im Wald gilt das Prinzip „Betreten<a class="moretag" href="https://www.deutscherpresseindex.de/2026/10/28/kein-schmerzensgeld-im-wald-gilt-das-prinzip-betreten-auf-eigene-gefahr/" data-wpel-link="internal"><span class="screen-reader-text">Read more about Kein Schmerzensgeld: Im Wald gilt das Prinzip „Betreten auf eigene Gefahr“</span>[...]</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.deutscherpresseindex.de/2026/10/28/kein-schmerzensgeld-im-wald-gilt-das-prinzip-betreten-auf-eigene-gefahr/" data-wpel-link="internal">Kein Schmerzensgeld: Im Wald gilt das Prinzip „Betreten auf eigene Gefahr“</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.deutscherpresseindex.de" data-wpel-link="internal">Deutscher Presseindex</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg, das entschieden hat, dass ein Wanderer nach einem Felssturz keinen Anspruch auf Schmerzensgeld hat. Der herabfallende Felsbrocken auf einem Wanderweg in der Fränkischen Schweiz stellte nach Auffassung des Gerichts eine typische Naturgefahr dar, für die Waldeigentümer grundsätzlich nicht haften. Im Wald gilt das Prinzip „Betreten auf eigene Gefahr“. Auch die Bergsportvereinigung haftete nicht, weil sie lediglich für die von ihr angebrachten Sicherungseinrichtungen am Felsen verantwortlich ist und kein Zusammenhang zwischen diesen Sicherungen und dem Unfall bestand. Die Klage auf mindestens 120.000 Euro Schmerzensgeld blieb daher erfolglos (Az.: 16 U 1394/25).</p>
<p>Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die <a href="https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/nuernberg/presse/2026/22.php" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">aktuelle Pressemitteilung des OLG Nürnberg</a> .</div>
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		<title>Mobbing befreit nicht von der Klassenfahrt</title>
		<link>https://www.deutscherpresseindex.de/2026/10/28/mobbing-befreit-nicht-von-der-klassenfahrt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma ARAG SE]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Oct 2026 08:41:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Das Verwaltungsgericht Hamburg hat nach Auskunft der ARAG Experten entschieden, dass eine Klassenfahrt trotz Mobbingvorwürfen verpflichtend bleibt. Zwar erkannte das Gericht an, dass es in der betroffenen Klasse eine Mobbing-Problematik mit Ausgrenzungen und verbalen Übergriffen gab. Dies reichte jedoch nicht aus, um die beiden betroffenen Schülerinnen von der Teilnahme an der Klassenfahrt zu befreien. Klassenfahrten<a class="moretag" href="https://www.deutscherpresseindex.de/2026/10/28/mobbing-befreit-nicht-von-der-klassenfahrt/" data-wpel-link="internal"><span class="screen-reader-text">Read more about Mobbing befreit nicht von der Klassenfahrt</span>[...]</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Das Verwaltungsgericht Hamburg hat nach Auskunft der ARAG Experten entschieden, dass eine Klassenfahrt trotz Mobbingvorwürfen verpflichtend bleibt. Zwar erkannte das Gericht an, dass es in der betroffenen Klasse eine Mobbing-Problematik mit Ausgrenzungen und verbalen Übergriffen gab. Dies reichte jedoch nicht aus, um die beiden betroffenen Schülerinnen von der Teilnahme an der Klassenfahrt zu befreien. Klassenfahrten seien Teil der Schulpflicht und hätten eine besondere pädagogische Bedeutung für die soziale Entwicklung der Schüler. Da die Schule Schutz- und Integrationsmaßnahmen zugesagt hatte und keine konkrete Gefährdung für die Sicherheit der beiden Schülerinnen erkennbar war, überwog das staatliche Interesse an der Teilnahme. Die Befürchtungen der Eltern wurden daher nicht als ausreichender Grund für eine Befreiung von der Schulpflicht anerkannt (Az.: 5 E 5283/26).</p>
<p>Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die <a href="https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/NJRE001653201" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">aktuelle Entscheidung des VG Hamburg</a> .</div>
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