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	<title>Firma Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft, Autor bei Deutscher Presseindex</title>
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	<description> Die beste Pressemitteilung, der beste Content, die interessantesten News…</description>
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	<title>Firma Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft, Autor bei Deutscher Presseindex</title>
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		<title>Finanzaufsicht BaFin rügt Krypto-Börse Coinbase</title>
		<link>https://www.deutscherpresseindex.de/2022/11/09/finanzaufsicht-bafin-ruegt-krypto-boerse-coinbase/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Nov 2022 16:07:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Krypto-Unternehmen stehen vermehrt im Fokus der deutschen Finanzaufsicht BaFin. Jetzt hat die Behörde die Krypto-Börse Coinbase abgemahnt und eine “ordnungsgemäße Geschäftsorganisation” angeordnet. Aus Sicht der BaFin habe das Unternehmen „gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 und des § 25b Absatz 1 Satz 2 KWG“ verstoßen, heißt es in<a class="moretag" href="https://www.deutscherpresseindex.de/2022/11/09/finanzaufsicht-bafin-ruegt-krypto-boerse-coinbase/" data-wpel-link="internal"><span class="screen-reader-text">Read more about Finanzaufsicht BaFin rügt Krypto-Börse Coinbase</span>[...]</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.deutscherpresseindex.de/2022/11/09/finanzaufsicht-bafin-ruegt-krypto-boerse-coinbase/" data-wpel-link="internal">Finanzaufsicht BaFin rügt Krypto-Börse Coinbase</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.deutscherpresseindex.de" data-wpel-link="internal">Deutscher Presseindex</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Krypto-Unternehmen stehen vermehrt im Fokus der deutschen Finanzaufsicht BaFin. Jetzt hat die Behörde die Krypto-Börse Coinbase abgemahnt und eine “ordnungsgemäße Geschäftsorganisation” angeordnet. Aus Sicht der BaFin habe das Unternehmen „gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 und des § 25b Absatz 1 Satz 2 KWG“ verstoßen, heißt es in einer Pressemitteilung vom 8. November 2022. „Bei einer Jahresabschlussprüfung wurden bei dem Institut organisatorische Mängel festgestellt. Die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation war nicht in allen geprüften Bereichen gegeben“, so die BaFin weiter. Die Anordnung ist seit dem 27. Oktober 2022 bestandskräftig. Die ordnungsmäßige Geschäftsorganisation umfasst laut Kreditwesengesetz (KWG) ein “angemessenes und wirksames Risikomanagement”. Die Anlegerschutz-Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer weist darauf hin, dass die BaFin-Anordnung keine Lappalie ist. Im schlimmsten Fall kann sogar die Betriebserlaubnis entzogen werden. Die Kanzlei bietet bei Fragen rund um das Bank- und Kapitalmarktrecht eine kostenlose Erstberatung im <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Online-Check</a> an.</p>
<p><b>Coinbase sollte Anordnung der BaFin sehr ernst nehmen</b></p>
<p>Die größte US-amerikanische Krypto-Börse Coinbase kommt aus den Schlagzeilen derzeit nicht mehr heraus. Eine Welle von Massenentlassungen, schlechte Zahlen des jüngsten Quartalsberichts, Klagen von Investoren, Nutzern und der US-Aufsichtsbehörde SEC, Aufstände gegen die Geschäftsführung aus den eigenen Reihen und Pleitegerüchte lasten auf dem Unternehmen. Nun folgt für den Deutschlandzweig der US-Börse der nächste Schlag. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wirft der Krypto-Börse Verstöße gegen das Kreditwesengesetz vor. Demnach hat die BaFin der Coinbase Deutschland GmbH die “Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation” angeordnet. Die Behörde hat Zweifel an der fortlaufenden Gewährleistung der Risikotragfähigkeit durch die Börse.</p>
<p>Das Kreditwesengesetz sieht vor, dass Institute wie Coinbase für einen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb beispielsweise ihre Risikotragfähigkeit ermitteln und sicherstellen sowie interne Kontrollverfahren einrichten und für eine „angemessene personelle und technisch-organisatorische Aufstellung des Instituts“ sorgen müssen. Nach einem Bericht der Wirtschafts-Woche teilt Coinbase mit, bereits damit begonnen zu haben, einen Sanierungsplan zu entwickeln, um den Anforderungen der BaFin zu entsprechen. „Wir kooperieren voll und ganz, um die Feststellungen des jährlichen Prüfberichts anzugehen“, so ein Sprecher.</p>
<p>Für die Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer ist klar, dass Coinbase den Anordnungen der BaFin nachkommen müsse. Andernfalls können die Finanzaufseher einen Kapitalzuschlag verhängen oder dem Unternehmen sogar die Betriebserlaubnis entziehen.</p></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über die Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</div>
<p>Bei der Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der f&uuml;hrenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anw&auml;lten und Fachanw&auml;lten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verf&uuml;gung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer f&uuml;hrten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten f&uuml;r 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell f&uuml;hren die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei f&uuml;r ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktpr&auml;gend erw&auml;hnt.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH<br />
Einsteinallee 1/1<br />
77933 Lahr<br />
Telefon: +49 (7821) 923768-0<br />
Telefax: +49 (7821) 923768-889<br />
<a href="http://www.dr-stoll-kollegen.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.dr-stoll-kollegen.de</a></div>
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<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Dr. Ralf Stoll<br />
Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer<br />
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</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/pressemitteilung/dr-stoll-sauer-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh/Finanzaufsicht-BaFin-ruegt-Krypto-Boerse-Coinbase/boxid/923729" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung der Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/dr-stoll-sauer-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen der Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.deutscherpresseindex.de/2022/11/09/finanzaufsicht-bafin-ruegt-krypto-boerse-coinbase/" data-wpel-link="internal">Finanzaufsicht BaFin rügt Krypto-Börse Coinbase</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.deutscherpresseindex.de" data-wpel-link="internal">Deutscher Presseindex</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Dieselskandal: EuGH stärkt mit Sensationsurteil Verbrauchern und DUH den Rücken</title>
		<link>https://www.deutscherpresseindex.de/2022/11/08/dieselskandal-eugh-staerkt-mit-sensationsurteil-verbrauchern-und-duh-den-ruecken/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Nov 2022 12:46:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[abgasreinigung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte der Verbraucher im Diesel-Abgasskandal erneut eindrucksvoll gestärkt. Nach dem Urteil könnten alle Dieselmotoren auf deutschen Straßen ohne AdBlue-Einspritzung illegal unterwegs sein. Der EuGH hat am 8. November 2022 in einem Urteil unterstrichen, dass das Thermofenster in der Motorsteuerung illegal ist (Az.: C-873/19). Die meisten Dieselfahrzeuge ohne AdBlue regeln<a class="moretag" href="https://www.deutscherpresseindex.de/2022/11/08/dieselskandal-eugh-staerkt-mit-sensationsurteil-verbrauchern-und-duh-den-ruecken/" data-wpel-link="internal"><span class="screen-reader-text">Read more about Dieselskandal: EuGH stärkt mit Sensationsurteil Verbrauchern und DUH den Rücken</span>[...]</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.deutscherpresseindex.de/2022/11/08/dieselskandal-eugh-staerkt-mit-sensationsurteil-verbrauchern-und-duh-den-ruecken/" data-wpel-link="internal">Dieselskandal: EuGH stärkt mit Sensationsurteil Verbrauchern und DUH den Rücken</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.deutscherpresseindex.de" data-wpel-link="internal">Deutscher Presseindex</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte der Verbraucher im Diesel-Abgasskandal erneut eindrucksvoll gestärkt. Nach dem Urteil könnten alle Dieselmotoren auf deutschen Straßen ohne AdBlue-Einspritzung illegal unterwegs sein. Der EuGH hat am 8. November 2022 in einem Urteil unterstrichen, dass das Thermofenster in der Motorsteuerung illegal ist (Az.: C-873/19). Die meisten Dieselfahrzeuge ohne AdBlue regeln die Abgasreinigung temperaturabhängig durch das Thermofenster und halten so die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nicht ein. Nur der Harnstoff AdBlue garantiert die Einhaltung der Grenzwerte. Darüber hinaus entschied der EuGH, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen Typgenehmigungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) klagen darf. Aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer muss der Abgasskandal neu aufgerollt werden. Die Kanzlei rät betroffenen Verbrauchern zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Online-Check</a>. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal.</p>
<p><b>Großer Erfolg für Deutsche Umwelthilfe und Verbraucher</b></p>
<p>Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 8. November 2022 zum Diesel-Abgasskandal der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und Millionen Betroffenen den Rücken gestärkt. Die DUH darf gegen Bescheide vorgehen, mit denen das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Software-Updates in Dieselautos mit sogenannten Thermofenstern genehmigt hat. Darüber hinaus stellte der EuGH erneut fest, dass Abschalteinrichtungen, die die Abgasreinigung bei völlig üblichen Temperaturen herunterfahren, illegal sind. Abschalteinrichtungen seien nur dann zulässig, wenn diese zum Schutz des Motors vor Beschädigungen oder Unfall und für den sicheren Betrieb des Fahrzeugs notwendig seien. Die Hürden für den Schutz des Motors hat das Gericht bereits in anderen Verfahren sehr hochgelegt. Gerechtfertigt wäre ein Thermofenster nur dann, wenn Gefahr für Motor und Fahrer bestünde. Jedoch haben fast alle Automobilhersteller entsprechende Abschalteinrichtungen nur verbaut, um ihre Abgaswerte unter amtlichen Prüfbedingungen zu beschönigen. Das Motorschutz-Argument gilt in Fachkreisen als vorgeschoben.</p>
<p>Hintergrund des EuGH-Verfahrens ist die EG-Typengenehmigung für Fahrzeuge mit einem Dieselmotor der Generation Euro 5 von VW durch das dafür zuständige KBA. Der Motor hatte 2015 den Dieselskandal in den USA ausgelöst. Die DUH erhob gegen die Genehmigung des Software-Updates Klage beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht (VG). Das deutsche Gericht sah bei der DUH keine Klagebefugnis bei der Typgenehmigung und wollte diesen Umstand vom EuGH überprüft wissen. Die DUH vertrat in dem deutschen Verfahren die Ansicht, dass es sich beim Thermofenster um eine verbotene Abschalteinrichtung handele. Die Software lässt bei bestimmten Außentemperaturen erhöhte Schadstoffemissionen zu. Autohersteller halten die Regulierung jedoch für notwendig, um den Motor zu schützen.</p>
<p>Doch auch hier hat die Automobilindustrie erneut eine Niederlage am höchsten europäischen Gericht erlitten. Die Notwendigkeit und damit die Zulässigkeit einer Abschalteinrichtung orientiere sich nicht an dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Erteilung der EG-Typengenehmigung. Das Gericht sieht im Unionsrecht einen technikneutralen Ansatz. Automobilhersteller müssten eine Einhaltung der Grenzwerte möglich machen – unabhängig vom technischen Stand. Die Automobilhersteller haben somit einfach die technischen Vorrichtungen anzuwenden, damit diese Grenzwerte eingehalten werden. Gebe es zudem keine Notwendigkeit für eine Abschalteinrichtung, dann sei sie auch nicht zulässig. <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/abgasskandal/eugh-erklaert-im-diesel-abgasskandal-abschalteinrichtungen-fuer-illegal-dr-stoll-sauer-argument-motorschutz-damit-tot-und-thermofenster-loest-dieselgate-20-aus" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Der EuGH hatte bereits am 17. Dezember 2020 Abschaltreinrichtungen für illegal erklärt (Az.: C-693/18)</a>. Das aktuelle Verfahren wird jetzt am Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein fortgesetzt.</p>
<p><b>Was bedeutet das Urteil für die Verbraucher?</b></p>
<p>Ganz klar: Der Abgasskandal ist noch lange nicht zu Ende. Im Gegenteil gerade beim EA189 mit dem Software-Update muss der Skandal neu aufgerollt werden. Die Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer fasst die wichtigsten Facetten der Entwicklung zusammen:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Im aktuellen Verfahren ging es um das Software-Update von VW zum Skandal-Motor EA189. Das Update ist ein Thermofenster und aus Sicht des EuGH illegal. Insofern müsste Dieselgate 1.0 neu aufgerollt werden. Denn schließlich sind die Fahrzeuge aus Sicht des Gerichts illegal unterwegs und verfügen über keine Zulassung. Die Fahrzeuge müssten stillgelegt werden.</li>
<li>Darüber hinaus kommt <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/betroffene-marken/vw/ea288" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Dieselgate 2.0 bei VW</a> ins Rollen. Betroffen ist unter anderem der Nachfolgemotor des EA189. Auch im EA288 sollen Abschalteinrichtungen verbaut worden sein. Auch hier geht es um das Thermofenster. Gleiches gilt für die 3-Liter-Motoren EA897 und EA896. Die Zahl der verbraucherfreundlichen Urteile steigt seit Monaten bei allen Motoren an.</li>
<li><a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/wohnmobile" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Fiat-Kunden und Camper stehen seit dem Sommer 2020 unter Schock.</a> Damals durchsuchten Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Frankfurt Büroräume von FCA und Iveco – beide gehören zum Fiat-Imperium. „Frankfurt: Durchsuchungen wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit Diesel-Abschalteinrichtungen“, titelte die Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung vom 22. Juli 2020. Ganz offensichtlich hat auch der Autokonzern Fiat, wie die Volkswagen AG den Verbrauchern einen ausgewachsenen Diesel-Abgasskandal beschert. Die Abgasreinigung der Motoren soll so manipuliert werden, dass die EU-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. Im realen Straßenverkehr wird die Umwelt verpestet und die Gesundheit der Bürger gefährdet. Weil Fiat und Iveco Fahrgestelle und Motoren an Herstellern von Reise- und Wohnmobilen verkaufen, hielt der Abgasskandal somit Einzug in die gerade durch die Corona-Pandemie boomende Branche. Auch hier hat die Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer positive Urteile für die Verbraucher erstritten. Derzeit bahnt sich auch an Oberlandesgerichten eine positive Rechtsprechung an.</li>
<li>Auch die Mercedes-Benz Group AG (früher: Daimler AG) steckt tief im Sumpf des Abgasskandals. Immer mehr Gerichte erkennen an, dass Daimler die Fahrzeuge manipuliert und die Verbraucher sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt hat. Die Oberlandesgerichte Naumburg, <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/abgasskandal/wende-im-daimler-abgasskandal-dr-stoll-sauer-erstreitet-erstes-verbraucherfreundliche-urteil-am-olg-koeln-wohncamper-mercedes-250-d-marco-polo-mit-illegaler-abschalteinrichtung" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Köln</a>, Nürnberg und Frankfurt haben sich auf die Seite der Verbraucher gestellt. <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/abgasskandal/eugh-generalanwalt-stuft-thermofenster-dieselmotoren-als-gesetzeswidrig-ein" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Am Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist das sogenannte Thermofenster, das auch in Daimler-Motoren verbaut wird, in einem Schlussplädoyer des Generalanwalts als unzulässig bezeichnet worden.</a> Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat unzählige Rückrufe wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen in der Motorsteuerung der Mercedes-Fahrzeuge gegen Daimler verhängt. <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/musterfeststellungsklage-mercedes" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Zudem hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) durch die Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer eine Musterfeststellungsklage am 7. Juli 2021 beim Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht.</a> Im Mittelpunkt der Klage stehen zurückgerufene Mercedes GLC- und GLK-Modelle mit dem Motor OM651. Daimler-Kunden soll durch die Klage der Weg zum Schadensersatz erleichtert werden.</li>
</ul>
<p><b>Dr. Stoll &amp; Sauer rät: Verbraucher sollten jetzt klagen</b></p>
<p>Für die Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer ist die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals bei VW, Mercedes und FCA/Stellantis durch das EuGH-Urteil erneut ein großes Stück weitergekommen. Der Skandal ist noch nicht zu Ende. Die Chancen auf Schadensersatz sind weiter enorm gestiegen. Daher rät die Kanzlei vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die<b> Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals</b> mit <b>enormen Geldeinbußen</b> kämpfen: Ihnen drohen <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/fahrverbote" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Fahrverbote</a>, <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/stilllegung" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Stilllegungen</a> und <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/wertverlust" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Wertverluste</a>, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/individualklage" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Individualklage</a> erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Online-Check</a> lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen. </div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über die Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</div>
<p>Bei der Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der f&uuml;hrenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anw&auml;lten und Fachanw&auml;lten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verf&uuml;gung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer f&uuml;hrten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten f&uuml;r 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell f&uuml;hren die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei f&uuml;r ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktpr&auml;gend erw&auml;hnt.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH<br />
Einsteinallee 1/1<br />
77933 Lahr<br />
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<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Dr. Ralf Stoll<br />
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</div>
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<ul>
<li>
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                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/dr-stoll-sauer-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen der Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</a>
                    </li>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.deutscherpresseindex.de/2022/11/08/dieselskandal-eugh-staerkt-mit-sensationsurteil-verbrauchern-und-duh-den-ruecken/" data-wpel-link="internal">Dieselskandal: EuGH stärkt mit Sensationsurteil Verbrauchern und DUH den Rücken</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.deutscherpresseindex.de" data-wpel-link="internal">Deutscher Presseindex</a>.</p>
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		<title>Aktionäre verklagen Adler Group wegen geplanten Verkaufs von Wohnungen</title>
		<link>https://www.deutscherpresseindex.de/2022/10/27/aktionaere-verklagen-adler-group-wegen-geplanten-verkaufs-von-wohnungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Oct 2022 12:33:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[adler]]></category>
		<category><![CDATA[anleger]]></category>
		<category><![CDATA[ARD]]></category>
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		<category><![CDATA[wirecard]]></category>
		<category><![CDATA[wohnungen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.deutscherpresseindex.de/2022/10/27/aktionaere-verklagen-adler-group-wegen-geplanten-verkaufs-von-wohnungen/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die angeschlagene Adler Group ist am Landgericht Berlin von Aktionären der Adler Real Estate AG verklagt worden. Die Kläger wollen nach einem Bericht des Handelsblatts den geplanten Verkauf fast aller Wohnungen des Konzerns verhindern. Die Investoren fürchten, dass durch den Verkauf von 95 Prozent des Vermögens der Adler Real Estate ihnen der Zugriff auf Vermögenswerte<a class="moretag" href="https://www.deutscherpresseindex.de/2022/10/27/aktionaere-verklagen-adler-group-wegen-geplanten-verkaufs-von-wohnungen/" data-wpel-link="internal"><span class="screen-reader-text">Read more about Aktionäre verklagen Adler Group wegen geplanten Verkaufs von Wohnungen</span>[...]</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.deutscherpresseindex.de/2022/10/27/aktionaere-verklagen-adler-group-wegen-geplanten-verkaufs-von-wohnungen/" data-wpel-link="internal">Aktionäre verklagen Adler Group wegen geplanten Verkaufs von Wohnungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.deutscherpresseindex.de" data-wpel-link="internal">Deutscher Presseindex</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Die angeschlagene Adler Group ist am Landgericht Berlin von Aktionären der Adler Real Estate AG verklagt worden. Die Kläger wollen nach einem Bericht des Handelsblatts den geplanten Verkauf fast aller Wohnungen des Konzerns verhindern. Die Investoren fürchten, dass durch den Verkauf von 95 Prozent des Vermögens der Adler Real Estate ihnen der Zugriff auf Vermögenswerte und Barmittel entzogen werden könnte. Auf der Adler-Gruppe lasten insgesamt mehr als 7,5 Milliarden Euro Schulden. Diese will das Unternehmen durch Verkäufe aus den Portfolios von Töchtern wie der Adler Real Estate oder Consus Real Estate reduzieren. Seit Herbst 2021 steht die Adler Group und ihre Tochterunternehmen in der Kritik. Der Vorwurf: Betrug bei der Bewertung von Immobilien. Die Sorgen der Anleger um ihr Investment sind daher berechtigt. Die Anlegerschutz-Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer bietet daher Betroffenen im <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Online-Check</a> eine kostenlose Erstberatung an und stellt auf einer <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/adler-group" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Website</a> Informationen zur Verfügung.</p>
<p><b>Fraser Perring eröffnete mit Betrugsvorwürfen den Adler-Skandal</b></p>
<p>Die Adler Group steht derzeit an vielen Fronten unter Druck. Nach wie vor wird ein Wirtschaftsprüfer für das Unternehmen gesucht. In den Medien wird spekuliert, ob der Adler-Skandal ein ähnliches Ausmaß annehmen kann wie bei Wirecard. Die Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer fasst die wichtigsten Ereignisse der vergangenen Monate zusammen:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Im Herbst 2021 waren erstmals kritische Stimmen gegen den Adler-Konzern aufgekommen. Der Shortseller Fraser Perring, der bereits den Wirecard-Skandal ins Laufen gebracht hatte, hält den Konzern für eine „Brutstätte des Betrugs“. Grundstücke sollen zu hoch bewertet worden sein.</li>
<li>Nach den Veröffentlichungen der Anschuldigungen rauschte der Aktienkurs in den Keller. Adler beauftragte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG mit einer Sonderuntersuchung. Am 19. April 2022 stellte Adler den Bericht von KPMG vor. Herauskam kein Freispruch erster Klasse, denn es wurden Mängel aufgedeckt. Zwar schloss KPMG betrügerische Transaktionen aus. Allerdings gab es Ungereimtheiten bei der Dokumentation und der Abwicklung einiger Transaktionen. Im Mittelpunkt der Mängelrüge stand eine Transaktion mit einer &quot;angeblich nahestehenden Person&quot; im Falle eines Entwicklungsprojekts im Düsseldorfer Stadtteil Gerresheim, das berühmte „Glasmacherviertel“. Zudem kritisierten die Prüfer, dass Grundstückswerte in der Bilanz nicht mit dem Marktwert übereinstimmten. KPMG hatte bei Stichproben eine Diskrepanz von 411 Millionen Euro ermittelt. Die Prüfer monierten auch, dass ihnen etwa nicht alle angeforderten Informationen, etwa E-Mails, übergeben worden seien.</li>
<li>Elf Tage später, am 30. April 2022, musste Adler eingestehen, dass KPMG dem Jahresabschluss 2021 das Testat verweigerte. Ganz so überzeugt von den Bilanzen der Adler Group waren die Wirtschaftsprüfer wohl nicht. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kehrte Adler den Rücken, steht für weitere Überprüfungen von Jahresabschlüssen nicht mehr zur Verfügung. 2021 beendet Adler das Jahr mit einem Verlust von 1.17 Milliarden Euro. Und sucht jetzt händeringend einen Wirtschaftsprüfer.</li>
<li>Die Bundesfinanzaufsicht Bafin leitete nach dem KPMG-Fiasko Überprüfungen bei Adler ein. Am 1. August 2022 platzte dann die nächste Bombe: Die Bafin stellte einen millionenschweren Fehler bei der Immobilienbewertung fest. Die deutsche Tochtergesellschaft Adler Real Estate soll für das Jahr 2019 einen falschen Konzernabschluss vorgelegt haben. Beim Immobilienprojekt „Glasmacherviertel“ in Düsseldorf-Gerresheim habe Adler den Bilanzwert des Viertels um mindestens 170 Millionen bis höchstens 233 Millionen Euro zu hoch bewertet. Nach Ansicht der Behörde handle es sich bei der Bewertung der Immobilie nicht um einen repräsentativen Preis, der in einem „geordneten Geschäftsvorfall“ bei einem Verkauf hätte erzielt werden können. Letztlich bestätigte die Bafin das, was schon KPMG bemängelt hatte.</li>
<li>Eine Frage, die in vielen Medienberichten thematisiert wurde, lautet mittlerweile: Wer könnte der Nutznießer der möglichen Falschbewertungen und Tricksereien sein? Ein Name, der in der Berichterstattung immer wieder fällt, ist der des österreichischen Investors Cevdet Caner. <a href="https://www.ardmediathek.de/video/dokus-im-ersten/immobilienpoker-die-dubiosen-geschaefte-eines-wohnungskonzerns/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL3JlcG9ydGFnZSBfIGRva3VtZW50YXRpb24gaW0gZXJzdGVuLzA2NzYwNTQ0LWFkNDYtNDcyZC1hMTk1LTRhODJmNzliMDFlZg" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">In einer ARD-Reportage wurde der Verdacht geäußert, dass Caner der große Strippenzieher im Hintergrund der Adler Group sein könnte.</a></li>
<li>Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) will diesen Vorwürfen mit einer Sonderprüfung auf den Grund gehen. Am 31. August 2022 hat die SdK auf der Hauptversammlung der Adler-Tochter Adler Real Estate einen entsprechenden Antrag gestellt. Welchen Einfluss übt Cevdet Caner auf Adler aus? Welche Rolle spielt ihm nahestehende Personen und Unternehmen? Der österreichische Geschäftsmann leitet einen der größten Geldgeber Adlers. Seine Frau ist zweitgrößter Adler-Aktionär. Auch das von der Bafin aufs Korn genommene Glasmacherviertel in Düsseldorf soll bei der Untersuchung eine Rolle spielen. Die Immobilie soll für 375 Millionen Euro an eine Firma verkauft worden sein, die Caners Schwager gehört. Die Finanzaufsicht Bafin ist bekanntlich der Ansicht, dass das Objekt überbewertet wurde. Das Gerresheim-Projekt „Glasmacherviertel“ könnte zum Schlüssel des Skandals werden. Das Unternehmen schweigt zu diesen Vorwürfen.</li>
</ul>
<p><b>Adler Group droht 2023 ein Liquiditätsengpass</b></p>
<p>Für Adler-Anleger sind das alles schlechte Nachrichten. Und der Blick in die Zukunft ist auch sorgenvoll. Ihr Investment ist eindeutig in Gefahr. Vor allem weil sich durch die Bafin-Erkenntnisse herauskristallisiert, dass Adler offensichtlich bei der Bewertung von Immobilien manipuliert hat. Aus Sicht der Anlegerschutz-Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer entwickelt sich der Adler-Skandal zu einem Wirtschaftskrimi. Und im nächsten Jahr droht dem Unternehmen ein Liquiditätsengpass. Bis Ende 2023 werden Adler-Anleihen im Volumen von 700 Millionen Euro fällig. Adler-Gläubiger haben Sorgen, dass der Konzern seine Schulden nicht zurückzuzahlen kann. Schließlich sind die Kurse weiter auf Talfahrt, der Schuldenstand wächst und durch den Verkauf von großen Teilen der Wohnungsbestände wird die Habenseite des Unternehmens immer geringer.</p>
<p>Den Anlegern ist aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer in jedem Fall ein Schaden entstanden. <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/adler-group#paragraph-id--6525" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Die Verbraucher- und Anlegerschutzkanzlei bietet deshalb Betroffenen ein kostenloses Interessenbündnis an.</a> Verbraucher, die sich beim entsprechenden Newsletter anmelden, erhalten Informationen über die neuesten <b>Entwicklungen</b> und <b>Hintergründe</b> des Skandals. Welche <b>Möglichkeiten</b> haben die Geschädigten, sich zur Wehr zu setzen? Die Kanzlei informiert regelmäßig und exklusiv. Dr. Stoll &amp; Sauer bietet betroffenen Anlegern im <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Online-Check</a> eine kostenlose Erstberatung an und stellt auf einer <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/adler-group" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Website</a> Informationen zur Verfügung. Gemeinsam lassen sich die Verluste womöglich minimieren.</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über die Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</div>
<p>Bei der Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der f&uuml;hrenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anw&auml;lten und Fachanw&auml;lten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verf&uuml;gung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer f&uuml;hrten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten f&uuml;r 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell f&uuml;hren die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei f&uuml;r ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktpr&auml;gend erw&auml;hnt.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH<br />
Einsteinallee 1/1<br />
77933 Lahr<br />
Telefon: +49 (7821) 923768-0<br />
Telefax: +49 (7821) 923768-889<br />
<a href="http://www.dr-stoll-kollegen.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.dr-stoll-kollegen.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Dr. Ralf Stoll<br />
Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer<br />
Telefon: +49 (7821) 9237680<br />
Fax: +49 (7821) 923768889<br />
E-Mail: &#082;&#097;&#108;&#102;&#046;&#083;&#116;&#111;&#108;&#108;&#064;&#100;&#114;&#045;&#115;&#116;&#111;&#108;&#108;&#045;&#107;&#111;&#108;&#108;&#101;&#103;&#101;&#110;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/pressemitteilung/dr-stoll-sauer-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh/Aktionaere-verklagen-Adler-Group-wegen-geplanten-Verkaufs-von-Wohnungen/boxid/922084" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung der Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/dr-stoll-sauer-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen der Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---1/922084.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Datenschutzverstoß: Instagram muss in Irland 405 Millionen Euro Strafe bezahlen</title>
		<link>https://www.deutscherpresseindex.de/2022/10/24/datenschutzverstoss-instagram-muss-in-irland-405-millionen-euro-strafe-bezahlen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Oct 2022 15:04:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[amp]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die irische Datenschutzkommission hat gegen den Online-Dienst Instagram eine Strafzahlung in Höhe von 405 Millionen Euro verhängt. Dem Tochterunternehmen von Meta (früher Facebook) wird vorgeworfen, gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen zu haben. Minderjährigen Nutzern im Alter zwischen 13 und 17 Jahren war es offensichtlich erlaubt, Geschäftskonten auf der Foto- und Video-Plattform zu betreiben. Diese hätten<a class="moretag" href="https://www.deutscherpresseindex.de/2022/10/24/datenschutzverstoss-instagram-muss-in-irland-405-millionen-euro-strafe-bezahlen/" data-wpel-link="internal"><span class="screen-reader-text">Read more about Datenschutzverstoß: Instagram muss in Irland 405 Millionen Euro Strafe bezahlen</span>[...]</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Die irische Datenschutzkommission hat gegen den Online-Dienst Instagram eine Strafzahlung in Höhe von 405 Millionen Euro verhängt. Dem Tochterunternehmen von Meta (früher Facebook) wird vorgeworfen, gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen zu haben. Minderjährigen Nutzern im Alter zwischen 13 und 17 Jahren war es offensichtlich erlaubt, Geschäftskonten auf der Foto- und Video-Plattform zu betreiben. Diese hätten die Veröffentlichung von Telefonnummern beziehungsweise E-Mail-Adressen ermöglicht. Die Verbraucherkanzlei Stoll &amp; Sauer bietet von Datenlecks und Datenschutz-Verstößen betroffenen Verbrauchern im <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Online-Check</a> eine kostenlose Erstberatung an. Den Betroffenen ist ein immaterieller Schaden entstanden. Schadensersatzansprüche sollten überprüft werden. Dr. Stoll &amp; Sauer gehört zu den führenden Kanzleien im Verbraucherschutz. <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/datenlecks" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Mehr Infos zum Thema Datenleck und Datenschutz gibt es auf unserer Website.</a></p>
<p><b>Facebook seit Jahren im Visier von Datenschützern</b></p>
<p>Unternehmen, Behörden und Arbeitgeber sammeln Daten von Verbrauchern, verarbeiten sie, nutzen sie für ihre Zwecke und verdienen damit oft auch Geld. Allerdings wird mit den personenbezogenen Daten manchmal leichtfertig umgegangen, so dass es zu Verstößen gegen datenschutzrechtliche Normen kommt. Besonders das US-Unternehmen Meta, zu dem Facebook, Instagram und WhatsApp gehören, ist seit Jahren im Visier von Datenschützern. Bisher sind enorme Strafen verhängt worden:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Die irische Datenschutzkommission hatte nach Medienberichten bereits Ende 2020 Ermittlungen gegen Instagram eingeleitet. Diese drehten sich um die &quot;Angemessenheit&quot; der Einstellungen zu Instagram-Profilen und um die Verantwortung der Plattform bei der &quot;Wahrung der Datenschutzrechte von Kindern als vulnerable Personen&quot;. Minderjährigen Nutzern im Alter zwischen 13 und 17 Jahren soll es erlaubt gewesen sein, Geschäftskonten auf der Foto- und Video-Plattform zu betreiben. Auf diese Weise war es zu den Veröffentlichungen von Telefonnummern beziehungsweise E-Mail-Adressen gekommen.</li>
<li>Nach Ansicht der Ermittler sei diese Veröffentlichung der personenbezogenen Daten ein Verstoß gegen die seit Mai 2018 wirksam gewordene DSGVO. Durch die europäische Verordnung sind Datenschutzbehörden dazu ermächtigt, hohe Strafen für Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen zu verhängen. Instagram versicherte, dass die Einstellungen bereits aktualisiert und neue Sicherheitsstandards für Jugendliche installiert worden seien.</li>
<li>Im März 2022 hatte Irland wegen Datenschutzverstößen bereits eine Strafe in Höhe von 17 Millionen Euro gegen Meta verhängt.</li>
</ul>
<ul class="bbcode_list">
<li>2021 war WhatsApp in Irland zu einer Strafe von 225 Millionen Euro verurteilt worden. Vorschriften zum Datenschutz sollen nicht eingehalten worden sein.</li>
<li>Irland ist in der Angelegenheit deshalb zuständig, weil Meta wie auch andere große US-Technologie-Konzerne (Google, Apple) in Irland ihren Hauptsitz in der Europäischen Union haben.</li>
<li>Im Frühjahr 2021 sorgte ein Datenleck bei Facebook für Schlagzeilen. Millionen von Nutzerdaten tauchten in einem Hacker-Forum auf. Und die Sorgen der Verbraucher waren berechtigt. Mittlerweile werden viele E-Mail-Konten mit Spams und täuschend echt wirkenden Nachrichten überhäuft. Bisher sind Facebook und der Mutterkonzern Meta ungeschoren davongekommen. Doch damit ist nun Schluss. Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 14. September 2022 Facebook zur Zahlung von 1000 Euro Schadensersatz verurteilt. Einem User sei durch das Datenleck ein immaterieller Schaden im Sinne der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entstanden (Az.: 7 O 334/22). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.</li>
</ul>
<ul class="bbcode_list">
<li><b>Fazit</b>: Der Fall Meta zeigt aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer deutlich, wie rücksichtslos oftmals Unternehmen mit den Daten ihrer Kunden umgehen. Letztlich kann den Betroffenen durch die Vorgehensweise von Meta ein immaterieller Schaden entstanden sein. Die Betroffenen wissen nicht, was mit ihren Daten geschieht. Hier liegt ein klarer Verstoß gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor. Deutsche Gerichte sprechen von Datenlecks und Datenschutz-Verstößen Betroffenen mittlerweile hohe Schadensersatzsummen zu.</li>
</ul>
<p>Die Chancen der Verbraucher auf Schadensersatz sind enorm gestiegen. Das gilt für alle Facetten des Datenschutzes – also Schufa-Angelegenheit, Sicherheitslücken in Unternehmen wie jüngst bei Twitter, Otto, Kaufland, Facebook, Revolut und generell Verstößen gegen den Datenschutz. Die Kanzlei rät Verbrauchern daher zur anwaltlichen Beratung. Im kostenfreien <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Online-Check</a> und der kostenlosen Erstberatung zeigen wir Möglichkeiten auf, den Schaden zu minimieren und Schadensersatz einzuklagen.</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über die Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</div>
<p>Bei der Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der f&uuml;hrenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anw&auml;lten und Fachanw&auml;lten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verf&uuml;gung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer f&uuml;hrten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten f&uuml;r 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell f&uuml;hren die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei f&uuml;r ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktpr&auml;gend erw&auml;hnt.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH<br />
Einsteinallee 1/1<br />
77933 Lahr<br />
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<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Dr. Ralf Stoll<br />
Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer<br />
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</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/pressemitteilung/dr-stoll-sauer-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh/Datenschutzverstoss-Instagram-muss-in-Irland-405-Millionen-Euro-Strafe-bezahlen/boxid/921523" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung der Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</a>
                    </li>
<li>
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                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.deutscherpresseindex.de/2022/10/24/datenschutzverstoss-instagram-muss-in-irland-405-millionen-euro-strafe-bezahlen/" data-wpel-link="internal">Datenschutzverstoß: Instagram muss in Irland 405 Millionen Euro Strafe bezahlen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.deutscherpresseindex.de" data-wpel-link="internal">Deutscher Presseindex</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Datenschutzverstoß: Verbraucherschützer verklagen Mobilfunkanbieter Telekom, Telefónica und Vodafon</title>
		<link>https://www.deutscherpresseindex.de/2022/10/18/datenschutzverstoss-verbraucherschuetzer-verklagen-mobilfunkanbieter-telekom-telefonica-und-vodafon/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 Oct 2022 16:08:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Mobilfunkanbieter Telekom, Telefónica und Vodafon geben offensichtlich ohne Einverständnis ihrer Kunden personenbezogene Daten an Auskunfteien wie die Schufa weiter. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sieht darin einen Verstoß gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und hat nach eigenen Angaben Klage gegen die Mobilfunkanbieter eingereicht. Im Herbst 2021 hatten Recherchen des NDR und der Süddeutschen Zeitung diese Praxis<a class="moretag" href="https://www.deutscherpresseindex.de/2022/10/18/datenschutzverstoss-verbraucherschuetzer-verklagen-mobilfunkanbieter-telekom-telefonica-und-vodafon/" data-wpel-link="internal"><span class="screen-reader-text">Read more about Datenschutzverstoß: Verbraucherschützer verklagen Mobilfunkanbieter Telekom, Telefónica und Vodafon</span>[...]</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.deutscherpresseindex.de/2022/10/18/datenschutzverstoss-verbraucherschuetzer-verklagen-mobilfunkanbieter-telekom-telefonica-und-vodafon/" data-wpel-link="internal">Datenschutzverstoß: Verbraucherschützer verklagen Mobilfunkanbieter Telekom, Telefónica und Vodafon</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.deutscherpresseindex.de" data-wpel-link="internal">Deutscher Presseindex</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Die Mobilfunkanbieter Telekom, Telefónica und Vodafon geben offensichtlich ohne Einverständnis ihrer Kunden personenbezogene Daten an Auskunfteien wie die Schufa weiter. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sieht darin einen Verstoß gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und hat nach eigenen Angaben Klage gegen die Mobilfunkanbieter eingereicht. Im Herbst 2021 hatten Recherchen des NDR und der Süddeutschen Zeitung diese Praxis aufgedeckt. Die Verbraucherzentrale hatte daraufhin die Anbieter abgemahnt – wohl vergeblich. Die Verbraucherkanzlei Stoll &amp; Sauer bietet von Datenlecks und Datenschutz-Verstößen betroffenen Verbrauchern im <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Online-Check</a> eine kostenlose Erstberatung an. Den Betroffenen ist ein immaterieller Schaden entstanden. Schadensersatzansprüche sollten überprüft werden. Dr. Stoll &amp; Sauer gehört zu den führenden Kanzleien im Verbraucherschutz. <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/datenlecks" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Mehr Infos zum Thema Datenleck und Datenschutz gibt es auf unserer Website.</a></p>
<p><b>Kunden haben Auskunftsrecht über ihre personenbezogenen Daten</b></p>
<p>Unternehmen, Behörden und Arbeitgeber sammeln Daten von Verbrauchern, verarbeiten sie, nutzen sie für ihre Zwecke und verdienen damit oft auch Geld. Allerdings wird mit den personenbezogenen Daten manchmal leichtfertig umgegangen, so dass es zu Verstößen gegen datenschutzrechtliche Normen kommt. Der von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aufgegriffene Fall verdeutlicht, wie vorschnell personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben werden:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Wer einen Mobilfunkvertrag abschließt, muss damit rechnen, dass der jeweilige Anbieter sogenannte Negativdaten an Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa weitergibt. Im Mittelpunkt stehen Informationen zu Zahlungsrückständen und Verschuldungen. Die Auskunfteien beurteilen anhand dieser Zahlen die Kreditwürdigkeit der Bürger.</li>
<li>Nach Ansicht von Verbraucherschützern ist hingegen die Weitergabe der sogenannten Positivdaten ohne explizite Zustimmung der Kunden rechtswidrig. Auf den ersten Blick sehen die Positivdaten harmlos aus. Da geht es zum Beispiel darum, welche anderen Verträge ein Verbraucher abgeschlossen oder wie oft er den Anbieter schon gewechselt hat. Und an diesem Punkt wird es für Verbraucherschützer zu Recht kritisch. Denn Firmen können aufgrund dieser Daten ihr Handeln in Bezug auf den Verbraucher optimieren. Auf diese Weise könnte ein Anbieter-Hopping jeweils zu den günstigsten Konditionen unterbunden werden. Solche Verbraucher könnten dann als nicht vertrauenswürdig eingestuft werden. Letztlich verstößt ein solches Vorgehen nach Ansicht der Verbraucherschützer gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).</li>
</ul>
<ul class="bbcode_list">
<li>Jeder Verbraucher hat ein Recht darauf, zu erfahren, welche Daten ein Unternehmen über ihn gespeichert hat.</li>
</ul>
<ul class="bbcode_list">
<li><b>Fazit</b>: Der Fall zu den Mobilfunkanbietern zeigt aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer deutlich, wie rücksichtslos oftmals Unternehmen mit den Daten ihrer Kunden umgehen. Letztlich kann den Betroffenen durch die Vorgehensweise der Mobilfunkanbieter ein immaterieller Schaden entstanden sein. Die Betroffenen wissen nicht, was mit ihren Daten geschieht. Hier liegt ein klarer Verstoß gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor. Deutsche Gerichte sprechen von Datenlecks und Datenschutz-Verstößen Betroffenen mittlerweile hohe Schadensersatzsummen zu.</li>
</ul>
<p>Die Chancen der Verbraucher auf Schadensersatz sind enorm gestiegen. Das gilt für alle Facetten des Datenschutzes – also Schufa-Angelegenheit, Sicherheitslücken in Unternehmen wie jüngst bei Twitter, Otto, Kaufland, Facebook, Revolut und generell Verstößen gegen den Datenschutz. Die Kanzlei rät Verbrauchern daher zur anwaltlichen Beratung. Im kostenfreien <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Online-Check</a> und der kostenlosen Erstberatung zeigen wir Möglichkeiten auf, den Schaden zu minimieren und Schadensersatz einzuklagen.</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über die Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</div>
<p>Bei der Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der f&uuml;hrenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anw&auml;lten und Fachanw&auml;lten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verf&uuml;gung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer f&uuml;hrten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten f&uuml;r 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell f&uuml;hren die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei f&uuml;r ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktpr&auml;gend erw&auml;hnt.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH<br />
Einsteinallee 1/1<br />
77933 Lahr<br />
Telefon: +49 (7821) 923768-0<br />
Telefax: +49 (7821) 923768-889<br />
<a href="http://www.dr-stoll-kollegen.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.dr-stoll-kollegen.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Dr. Ralf Stoll<br />
Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer<br />
Telefon: +49 (7821) 9237680<br />
Fax: +49 (7821) 923768889<br />
E-Mail: &#082;&#097;&#108;&#102;&#046;&#083;&#116;&#111;&#108;&#108;&#064;&#100;&#114;&#045;&#115;&#116;&#111;&#108;&#108;&#045;&#107;&#111;&#108;&#108;&#101;&#103;&#101;&#110;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/pressemitteilung/dr-stoll-sauer-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh/Datenschutzverstoss-Verbraucherschuetzer-verklagen-Mobilfunkanbieter-Telekom-Telefonica-und-Vodafon/boxid/920736" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung der Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/dr-stoll-sauer-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen der Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---1/920736.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.deutscherpresseindex.de/2022/10/18/datenschutzverstoss-verbraucherschuetzer-verklagen-mobilfunkanbieter-telekom-telefonica-und-vodafon/" data-wpel-link="internal">Datenschutzverstoß: Verbraucherschützer verklagen Mobilfunkanbieter Telekom, Telefónica und Vodafon</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.deutscherpresseindex.de" data-wpel-link="internal">Deutscher Presseindex</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>CO2-Rückruf bei Mercedes Benz betrifft über 21.000 Fahrzeuge der Klassen A, B und CLA</title>
		<link>https://www.deutscherpresseindex.de/2022/10/17/co2-rueckruf-bei-mercedes-benz-betrifft-ueber-21-000-fahrzeuge-der-klassen-a-b-und-cla/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 Oct 2022 17:37:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Abgasskandal]]></category>
		<category><![CDATA[autobauer]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Seit knapp einem Jahr arbeitet Mercedes Benz einen verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ab. Hintergrund ist laut KBA eine „Konformitätsabweichung bezüglich der Regeneration des Dieselpartikelfilters.“ Betroffen vom Rückruf sind in Deutschland über 21.000 Fahrzeuge der A- und B-Klasse sowie CLA-Modelle. Was sich hinter der kryptischen KBA-Formulierung verbirgt, wird erst jetzt klar – und zwar durch<a class="moretag" href="https://www.deutscherpresseindex.de/2022/10/17/co2-rueckruf-bei-mercedes-benz-betrifft-ueber-21-000-fahrzeuge-der-klassen-a-b-und-cla/" data-wpel-link="internal"><span class="screen-reader-text">Read more about CO2-Rückruf bei Mercedes Benz betrifft über 21.000 Fahrzeuge der Klassen A, B und CLA</span>[...]</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.deutscherpresseindex.de/2022/10/17/co2-rueckruf-bei-mercedes-benz-betrifft-ueber-21-000-fahrzeuge-der-klassen-a-b-und-cla/" data-wpel-link="internal">CO2-Rückruf bei Mercedes Benz betrifft über 21.000 Fahrzeuge der Klassen A, B und CLA</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.deutscherpresseindex.de" data-wpel-link="internal">Deutscher Presseindex</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Seit knapp einem Jahr arbeitet Mercedes Benz einen verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ab. Hintergrund ist laut KBA eine „Konformitätsabweichung bezüglich der Regeneration des Dieselpartikelfilters.“ Betroffen vom Rückruf sind in Deutschland über 21.000 Fahrzeuge der A- und B-Klasse sowie CLA-Modelle. Was sich hinter der kryptischen KBA-Formulierung verbirgt, wird erst jetzt klar – und zwar durch die ersten ausgesandten Rückrufschreiben. Es geht in erster Linie um den Ausstoß von Kohlendioxid (CO<sub>2</sub>). Offensichtlich wird durch einen Aufbaufehler auf dem Prüfstand zu viel CO<sub>2</sub> ausgestoßen. Das KBA hat den Rückruf angeordnet, damit ein Software-Update diese „Ungenauigkeiten“ korrigiert. Mercedes-Benz-Kunden fragen sich natürlich, soll ich das Update aufspielen lassen? Die Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer rät Betroffenen zur Beratung im kostenlosen <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Online-Check</a>. Derzeit führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/musterfeststellungsklage-mercedes" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Group AG</a>.</p>
<p><b>Rückruf für Mercedes-Benz-Modelle ist verpflichtend</b></p>
<p>Der Abgasskandal ist um ein Kapitel reicher. Beim Dieselskandal stehen die Stickoxid-Emissionen (NO<sub>x</sub>) im Mittelpunkt. Allerdings besteht seit Jahren auch der Verdacht, dass die Motoren zu viel Kohlendioxid (CO<sub>2</sub>) ausstoßen. Mit dem Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts vom 8. November 2021 erhärtet sich der Verdacht. Die Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer fasst die wichtigsten Fakten zum Rückruf zusammen:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Aus Sicht des KBA hat Mercedes zu niedrige Angaben beim CO<sub>2</sub>-Ausstoß gemacht. Sie passen mit der Realität nicht zusammen. Mit dem jetzt aufzuspielenden Software-Update sollen die CO<sub>2</sub>-Werte auf die erlaubten Werte gedrückt werden.</li>
<li>Im Aufforderungsschreiben teilt die Mercedes-Benz Group AG Folgendes mit: „Wegen eines Aufbaufehlers auf dem Prüfstand ist es bei bestimmten Fahrzeugvarianten zu Ungenauigkeiten bei der Ermittlung von CO<sub>2</sub>-Emissionenswerten im Rahmen der Typgenehmigung gekommen. Diese könnte zu einer geringfügigen Überschreitung der in der Typgenehmigung angemeldeten CO<sub>2</sub>-Emissionswerte führen. Auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) werden wir daher im Rahmen eines verpflichtenden Rückrufs die Software des Motorsteuergerätes Ihres Fahrzeugs aktualisieren, um die Ungenauigkeit zu korrigieren. Daneben werden mit der neuen Software auch die Stickoxid-Emissionen im Fahrbetrieb auf der Straße im Durchschnitt weiter gesenkt.“</li>
<li>Letztlich bedeutet das, dass seit Jahren tausende von Fahrzeugen auf den deutschen Straßen unterwegs sind, die nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Abgaswerten entsprechen. Das führt zu erhöhtem Spritverbrauch und natürlich zu Umweltschäden.</li>
<li>Der Rückruf ist verpflichtend. Verbraucher müssen ihm nachkommen. Wer sich weigert, muss mit der Stilllegung seines Fahrzeugs rechnen.</li>
<li>Bereits bei den Software-Updates rund um den Diesel-Abgasskandal hat sich gezeigt, dass Updates zu Folgemängeln führen. Aus diesem Grund ist nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer den Mercedes-Benz-Kunden ein Schaden entstanden. Den Verbrauchern steht daher Schadensersatz zu.</li>
<li>Vom Rückruf sind weltweit über 126.000 Fahrzeuge betroffen. In Deutschland sind es über 21.000. Betroffen sind folgende Modelle:<br />
Mercedes-Benz A-Klasse, Euro 5, Baujahr 2012-2015<br />
Mercedes-Benz B-Klasse, Euro 5, Baujahr 2012-2015<br />
Mercedes-Benz CLA, Euro 5, Baujahr 2012-2015</li>
<li>Wie sieht unser Rat aus:
<ul class="bbcode_list">
<li>Selbst wenn das Update sich bereits in der Motorsteuerung befindet, haben Mercedes-Benz-Kunden immer noch Ansprüche auf Schadensersatz.</li>
<li>Liegt noch kein Rückrufschreiben vor, können sich die Kunden sicher sein, dass sie nicht vergessen werden. Auch in einem solchen Fall ist es bereits ratsam, anwaltliche Unterstützung einzuholen.</li>
<li>Die Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer berät in allen Fragen professionell und kompetent rund um das Thema Abgasskandal. Bereits zu Beginn im kostenlosen <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Online-Check</a> wird gemeinsam nach individuellen Lösungen gesucht, ehe man sich auf ein Vorgehen gegen den Autobauer entscheidet.</li>
</ul>
</li>
</ul>
</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über die Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</div>
<p>Bei der Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der f&uuml;hrenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anw&auml;lten und Fachanw&auml;lten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verf&uuml;gung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer f&uuml;hrten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten f&uuml;r 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell f&uuml;hren die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei f&uuml;r ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktpr&auml;gend erw&auml;hnt.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH<br />
Einsteinallee 1/1<br />
77933 Lahr<br />
Telefon: +49 (7821) 923768-0<br />
Telefax: +49 (7821) 923768-889<br />
<a href="http://www.dr-stoll-kollegen.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.dr-stoll-kollegen.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Dr. Ralf Stoll<br />
Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer<br />
Telefon: +49 (7821) 9237680<br />
Fax: +49 (7821) 923768889<br />
E-Mail: &#082;&#097;&#108;&#102;&#046;&#083;&#116;&#111;&#108;&#108;&#064;&#100;&#114;&#045;&#115;&#116;&#111;&#108;&#108;&#045;&#107;&#111;&#108;&#108;&#101;&#103;&#101;&#110;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/pressemitteilung/dr-stoll-sauer-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh/CO2-Rueckruf-bei-Mercedes-Benz-betrifft-ueber-21-000-Fahrzeuge-der-Klassen-A-B-und-CLA/boxid/920552" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung der Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/dr-stoll-sauer-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen der Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---1/920552.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.deutscherpresseindex.de/2022/10/17/co2-rueckruf-bei-mercedes-benz-betrifft-ueber-21-000-fahrzeuge-der-klassen-a-b-und-cla/" data-wpel-link="internal">CO2-Rückruf bei Mercedes Benz betrifft über 21.000 Fahrzeuge der Klassen A, B und CLA</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.deutscherpresseindex.de" data-wpel-link="internal">Deutscher Presseindex</a>.</p>
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		<item>
		<title>Datenleck beim Online-Shop von Peek &#038; Cloppenburg</title>
		<link>https://www.deutscherpresseindex.de/2022/10/17/datenleck-beim-online-shop-von-peek-cloppenburg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 Oct 2022 14:38:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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		<category><![CDATA[arbeitgeber]]></category>
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		<category><![CDATA[unternehmen]]></category>
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		<guid isPermaLink="false">https://www.deutscherpresseindex.de/2022/10/17/datenleck-beim-online-shop-von-peek-cloppenburg/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Alarm beim Düsseldorfer Modehändler Peek &#38; Cloppenburg: Eine Panne im Online-Shop hat zu einem Datenleck geführt. Wie das Magazin Focus berichtete, waren unter anderem anonymisierte Kreditkartennummern von Kunden für Dritte sichtbar. Das Unternehmen mit 67 Filialen in Deutschland räumte gegenüber dem Focus Fehler ein. Durch diesen Fehler wurden Nutzern im Online-Shop zufällig ausgewählte Kundenstammdaten und<a class="moretag" href="https://www.deutscherpresseindex.de/2022/10/17/datenleck-beim-online-shop-von-peek-cloppenburg/" data-wpel-link="internal"><span class="screen-reader-text">Read more about Datenleck beim Online-Shop von Peek &#38; Cloppenburg</span>[...]</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.deutscherpresseindex.de/2022/10/17/datenleck-beim-online-shop-von-peek-cloppenburg/" data-wpel-link="internal">Datenleck beim Online-Shop von Peek &amp; Cloppenburg</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.deutscherpresseindex.de" data-wpel-link="internal">Deutscher Presseindex</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Alarm beim Düsseldorfer Modehändler Peek &amp; Cloppenburg: Eine Panne im Online-Shop hat zu einem Datenleck geführt. Wie das Magazin Focus berichtete, waren unter anderem anonymisierte Kreditkartennummern von Kunden für Dritte sichtbar. Das Unternehmen mit 67 Filialen in Deutschland räumte gegenüber dem Focus Fehler ein. Durch diesen Fehler wurden Nutzern im Online-Shop zufällig ausgewählte Kundenstammdaten und Warenkörbe von anderen Kunden angezeigt. Verursacht hatte das Datenleck eine planmäßige, manuelle Konfigurationsänderung am 13. Oktober 2022 um 10.10 Uhr. Kunden hatten das Unternehmen über das Datenleck informiert. Die Verbraucherkanzlei Stoll &amp; Sauer bietet von Datenlecks und Datenschutz-Verstößen betroffenen Verbrauchern im <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Online-Check</a> eine kostenlose Erstberatung an. Den Betroffenen ist ein immaterieller Schaden entstanden. Dr. Stoll &amp; Sauer gehört zu den führenden Kanzleien im Verbraucherschutz. <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/datenlecks" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Mehr Infos zum Thema Datenleck und Datenschutz gibt es auf unserer Website.</a></p>
<p><b>Interner Fehler führt bei Peek &amp; Cloppenburg zu Datenleck</b></p>
<p>Unternehmen, Behörden und Arbeitgeber sammeln Daten von Verbrauchern, verarbeiten sie, nutzen sie für ihre Zwecke und verdienen damit oft auch Geld. Allerdings wird mit den personenbezogenen Daten manchmal leichtfertig umgegangen, so dass es zu Verstößen gegen datenschutzrechtliche Normen kommt.</p>
<p>Unternehmen, Behörden und Arbeitgeber sammeln Daten von Verbrauchern, verarbeiten sie, nutzen sie für ihre Zwecke und verdienen damit oft auch Geld. Allerdings wird mit den personenbezogenen Daten manchmal leichtfertig umgegangen, so dass es zu Verstößen gegen datenschutzrechtliche Normen kommt. Der vorliegende Fall des Düsseldorfer Unternehmens Peek &amp; Cloppenburg verdeutlicht, wie schnell hochsensible Daten von Kunden plötzlich für Dritte einsehbar sind. Der Düsseldorfer Modehändler hat nichts mit dem Unternehmen Peek &amp; Cloppenburg KG in Hamburg zu tun. Beides sind rechtlich verschiedene Firmen:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Am Donnerstag, 13. Oktober, lief eine manuelle Konfigurationsänderung am System des Onlineshops von Peek &amp; Cloppenburg aus dem Ruder. Durch einen Fehler wurden Nutzern zufällig ausgewählte Kundenstammdaten und Warenkörbe von anderen Kunden angezeigt. Schützenswerte Daten von Kunden waren also plötzlich für Dritte einsehbar. Dazu zählten auch anonymisierte Kreditkarteninformationen, und zwar die letzten vier Stellen der Kreditkartennummer, der Monat und das Jahr des Ablaufdatums.</li>
</ul>
<ul class="bbcode_list">
<li>Nachdem das Problem erkannt wurde, wurde der Onlineshop umgehend offline genommen. Keine Kundendaten konnten mehr abgerufen werden. Peek &amp; Cloppenburg versicherte, dass das Datenleck innerhalb einer Stunde wieder geschlossen war und der Onlineshop anschließend wieder aktiviert wurde.</li>
<li>Mögliche Änderungen von Daten in Nutzerkonten durch einen unbefugten Dritten, die im Zeitraum des technischen Fehlers erfolgten, wurden nach Angaben von Peek &amp; Cloppenburg allesamt rückgängig gemacht.</li>
</ul>
<ul class="bbcode_list">
<li>Nach Informationen von Focus-Online hatten Kunden, die sich im Online-Shop von Peek &amp; Cloppenburg eingeloggt hatten und dabei auf fremde Kundenprofile umgeleitet worden waren, bei der Hotline der Firma gemeldet.</li>
<li>Ob die betroffenen Kunden vom Datenleck informiert worden sind, ist unklar. Am Freitag war das nach Focus-Angaben noch nicht geschehen.</li>
<li><b>Fazit</b>: Der vorliegende Fall zeigt aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer deutlich, wie unvorsichtig Unternehmen mit den Daten ihrer Kunden umgehen. Letztlich ist den Betroffenen durch das Datenleck ein immaterieller Schaden entstanden. Die Betroffenen wissen nicht, ob ihre sensiblen Daten von Kriminellen abgegriffen worden sind. Hier liegt ein klarer Verstoß gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor. Deutsche Gerichte sprechen von Datenlecks und Datenschutz-Verstößen Betroffenen mittlerweile hohe Schadensersatzsummen zu.</li>
</ul>
<p>Die Chancen der Verbraucher auf Schadensersatz sind enorm gestiegen. Das gilt für alle Facetten des Datenschutzes – also Schufa-Angelegenheit, Sicherheitslücken in Unternehmen wie jüngst bei Twitter, Otto, Kaufland, Facebook, Revolut und generell Verstößen gegen den Datenschutz. Die Kanzlei rät Verbrauchern daher zur anwaltlichen Beratung. Im kostenfreien <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Online-Check</a> und der kostenlosen Erstberatung zeigen wir Möglichkeiten auf, den Schaden zu minimieren und Schadensersatz einzuklagen.</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über die Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</div>
<p>Bei der Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der f&uuml;hrenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anw&auml;lten und Fachanw&auml;lten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verf&uuml;gung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer f&uuml;hrten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten f&uuml;r 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell f&uuml;hren die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei f&uuml;r ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktpr&auml;gend erw&auml;hnt.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH<br />
Einsteinallee 1/1<br />
77933 Lahr<br />
Telefon: +49 (7821) 923768-0<br />
Telefax: +49 (7821) 923768-889<br />
<a href="http://www.dr-stoll-kollegen.de" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.dr-stoll-kollegen.de</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Dr. Ralf Stoll<br />
Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer<br />
Telefon: +49 (7821) 9237680<br />
Fax: +49 (7821) 923768889<br />
E-Mail: &#082;&#097;&#108;&#102;&#046;&#083;&#116;&#111;&#108;&#108;&#064;&#100;&#114;&#045;&#115;&#116;&#111;&#108;&#108;&#045;&#107;&#111;&#108;&#108;&#101;&#103;&#101;&#110;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/pressemitteilung/dr-stoll-sauer-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh/Datenleck-beim-Online-Shop-von-Peek-Cloppenburg/boxid/920539" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung der Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/dr-stoll-sauer-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen der Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---1/920539.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Corona-Soforthilfe: Auszahlung erfolgte oft ohne Bedingungen</title>
		<link>https://www.deutscherpresseindex.de/2022/10/17/corona-soforthilfe-auszahlung-erfolgte-oft-ohne-bedingungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 17 Oct 2022 12:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[amp]]></category>
		<category><![CDATA[aussagen]]></category>
		<category><![CDATA[baden]]></category>
		<category><![CDATA[corona]]></category>
		<category><![CDATA[kanzlei]]></category>
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		<category><![CDATA[Nebenbestimmungen]]></category>
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		<category><![CDATA[ueberbrueckungshilfe]]></category>
		<category><![CDATA[unternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[widerruf]]></category>
		<category><![CDATA[württemberg]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.deutscherpresseindex.de/2022/10/17/corona-soforthilfe-auszahlung-erfolgte-oft-ohne-bedingungen/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Nach wie vor werden Unternehmen und Soloselbstständige von staatlicher Seite dazu aufgefordert, die Corona-Soforthilfe in Teilen oder komplett zurückzubezahlen. In Nordrhein-Westfalen (NRW) haben sich Betroffene gegen Rückforderungsbescheide erfolgreich gewehrt. Die Soforthilfe muss vorerst nicht zurückgezahlt werden. NRW lässt die entsprechenden Urteile am Oberverwaltungsgericht Münster überprüfen. Die Kanzlei Dr. Stoll &#38; Sauer weist darauf hin, dass<a class="moretag" href="https://www.deutscherpresseindex.de/2022/10/17/corona-soforthilfe-auszahlung-erfolgte-oft-ohne-bedingungen/" data-wpel-link="internal"><span class="screen-reader-text">Read more about Corona-Soforthilfe: Auszahlung erfolgte oft ohne Bedingungen</span>[...]</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.deutscherpresseindex.de/2022/10/17/corona-soforthilfe-auszahlung-erfolgte-oft-ohne-bedingungen/" data-wpel-link="internal">Corona-Soforthilfe: Auszahlung erfolgte oft ohne Bedingungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.deutscherpresseindex.de" data-wpel-link="internal">Deutscher Presseindex</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Nach wie vor werden Unternehmen und Soloselbstständige von staatlicher Seite dazu aufgefordert, die Corona-Soforthilfe in Teilen oder komplett zurückzubezahlen. In Nordrhein-Westfalen (NRW) haben sich Betroffene gegen Rückforderungsbescheide erfolgreich gewehrt. Die Soforthilfe muss vorerst nicht zurückgezahlt werden. NRW lässt die entsprechenden Urteile am Oberverwaltungsgericht Münster überprüfen. Die Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer weist darauf hin, dass Unternehmen und Selbstständige die Rückforderungsbescheide anwaltlich überprüfen lassen sollten. Denn oftmals – wie beispielsweise in NRW – ist die Corona-Soforthilfe anfänglich ohne Nebenbedingungen ausbezahlt worden. Und Die Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer bietet betroffenen Unternehmen und Selbstständigen im <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Online-Check</a> eine kostenlose Erstberatung an. <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/themengebiete/bank-und-kapitalmarktrecht/corona-soforthilfen-rechtsberatung-vor-rueckzahlung-lohnt-sich" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Mehr Infos zum Thema „Corona-Soforthilfe“ gibt es auf unserer Website</a> und in unserer <a href="https://www.facebook.com/groups/1135846983679574" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Facebook-Gruppe</a>.</p>
<p><b>Gründe, warum Soforthilfe nicht zurückgezahlt werden sollte</b></p>
<p>Auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie 2020 griff der Staat in Not geratenen Unternehmen unter die Arme. Allein in Baden-Württemberg flossen insgesamt 2,1 Milliarden Euro mit der Corona-Soforthilfe an Unternehmen. Knapp 600 Millionen Euro will aktuell der Staat von der Soforthilfe zurückhaben. Auch in Nordrhein-Westfalen verhält es sich ähnlich. Wenn Firmen nicht so viel Geld gefehlt hat, wie zunächst angenommen oder wenn sich nachträglich herausgestellt hat, dass die Voraussetzungen für einen Antrag doch nicht erfüllt waren, muss die Corona-Soforthilfe in Teilen oder sogar komplett zurückgezahlt werden. Doch es sprechen viele Gründe dafür, warum gar nichts zurückbezahlt werden muss:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>In vielen Fällen zahlte der Staat die Corona-Soforthilfe ohne jegliche Nebenbestimmungen aus. Da lag es für viele Empfänger auf der Hand, dass sie die Hilfe nicht mehr zurückzahlen müssen. Bestes Beispiel dafür Nordrhein-Westfalen: Gerichte erklärten die Rückforderungsbescheide für rechtswidrig. Antragsformulare und Genehmigungsbescheide für die Corona-Soforthilfe seien missverständlich formuliert gewesen, so die Gerichte. Die Antragsteller hätten zu Recht davon ausgehen können, dass der Maßstab für die Soforthilfe die Umsatzeinbußen seien und nicht die durch die Pandemie eingetretenen Verluste. Letzteres hatte das Land erst Wochen später klargestellt. Unklarheiten müssten zulasten der Behörden, nicht der Empfänger gehen, befanden die Richter. Warum sollte daher die Corona-Soforthilfe zurückverlangt werden?</li>
<li>Regierungen und Verantwortliche sprachen in den Medien immer wieder über Sofortunterstützung und staatliche Hilfe für betroffene Unternehmen. Da ging es vor allem um das Thema Umsatzeinbußen. Jetzt steht der Liquiditätsengpass im Vordergrund, der sich nach Abzug der Ausgaben von den Einnahmen berechnet. Ist die Rechnung nicht negativ, muss die Corona-Soforthilfe komplett zurückbezahlt werden. Von Umsatzeinbußen ist aktuell keine Rede mehr. Können sich Unternehmen nicht mehr auf Gesagtes verlassen?</li>
<li>Die Empfänger von Corona-Soforthilfen haben sich auf die Aussagen der Politik verlassen – vergeblich, wie sie jetzt feststellen müssen. Unternehmen und Selbstständige sollten sich deshalb zur Wehr setzen. In Nordrhein-Westfalen haben bereits drei Gerichte entsprechende Bescheide der Behörde einkassiert. Am Oberverwaltungsgericht Münster lässt das Land jetzt die Urteile überprüfen.</li>
</ul>
<p><b>Rückforderung? Jetzt schnell Handeln bei der Corona-Soforthilfe</b></p>
<p>Wer dachte, der Staat vergisst die Nachkontrolle der Corona-Soforthilfen, der sieht sich jetzt eines Besseren belehrt. Hier ist jetzt schnelles Handeln erforderlich. Unsere Kanzlei rät zu Folgendem:</p>
<ol class="bbcode_list">
<li>Betroffene Unternehmen sollten sich rechtzeitig anwaltliche Hilfe einholen und beraten lassen. Am besten bereits, wenn der Rückzahlungsbedarf ermittelt werden soll. Hier müssen komplizierte Formulare ausgefüllt werden.</li>
<li>Ist ein Widerruf- oder Rückzahlungsbescheid im Unternehmen angekommen, sollte schnell Widerspruch eingelegt werden. Hierzu müssen Fristen und Form gewahrt werden. Auch hier sorgt ein Anwalt für Rechtssicherheit.</li>
<li>Wer seine Überbrückungshilfe bereits ausgegeben hat, kann nicht auf Nachsicht durch den Staat rechnen. Gerade in einem solchen Fall, wenn die Corona-Soforthilfe verwendet wurde, ist anwaltliche Hilfe überlebenswichtig.</li>
<li>Ist der Rückforderungsbescheid wirksam, gibt es beispielsweise in Baden-Württemberg noch die Möglichkeit eine Stundung oder Ratenzahlung zu beantragen.</li>
<li>Der öffentliche Druck auf die handelnden politischen Personen kann durch Widersprüche und Klagen gegen die Rückforderungsbescheide hochgehalten werden. Die Rückzahlung sollte so lange es geht, in die Zukunft verschoben werden, um auf diese Weise in den möglichen Genuss einer pragmatischen politischen Lösung zu kommen – den Verzicht auf die Rückforderung der Corona-Soforthilfe.</li>
</ol>
<p>Die Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer berät in allen Fragen professionell und kompetent rund um das Thema Corona-Soforthilfe und den Rückzahlungsbescheid. Unsere Fachanwälte für Verwaltungsrecht beraten die Mandanten und suchen bereits zu Beginn im kostenlosen <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Online-Check</a> gemeinsam nach individuellen Lösungen.</p>
<p>Mehr Infos auf unserer Website:</p>
<p><a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/corona-soforthilfen-rechtsberatung" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.dr-stoll-kollegen.de/corona-soforthilfen-rechtsberatung</a></p>
<p>Und unserer Facebook-Gruppe:</p>
<p><a href="https://www.facebook.com/groups/1135846983679574" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://www.facebook.com/groups/1135846983679574</a></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über die Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</div>
<p>Bei der Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der f&uuml;hrenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anw&auml;lten und Fachanw&auml;lten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verf&uuml;gung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer f&uuml;hrten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten f&uuml;r 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell f&uuml;hren die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei f&uuml;r ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktpr&auml;gend erw&auml;hnt.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH<br />
Einsteinallee 1/1<br />
77933 Lahr<br />
Telefon: +49 (7821) 923768-0<br />
Telefax: +49 (7821) 923768-889<br />
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<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Dr. Ralf Stoll<br />
Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer<br />
Telefon: +49 (7821) 9237680<br />
Fax: +49 (7821) 923768889<br />
E-Mail: &#082;&#097;&#108;&#102;&#046;&#083;&#116;&#111;&#108;&#108;&#064;&#100;&#114;&#045;&#115;&#116;&#111;&#108;&#108;&#045;&#107;&#111;&#108;&#108;&#101;&#103;&#101;&#110;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/pressemitteilung/dr-stoll-sauer-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh/Corona-Soforthilfe-Auszahlung-erfolgte-oft-ohne-Bedingungen/boxid/920499" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung der Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/dr-stoll-sauer-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen der Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.deutscherpresseindex.de/2022/10/17/corona-soforthilfe-auszahlung-erfolgte-oft-ohne-bedingungen/" data-wpel-link="internal">Corona-Soforthilfe: Auszahlung erfolgte oft ohne Bedingungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.deutscherpresseindex.de" data-wpel-link="internal">Deutscher Presseindex</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger SdK lädt Inhaber der Metalcorp-Anleihe 2017/22 zur Investorenkonferenz ein</title>
		<link>https://www.deutscherpresseindex.de/2022/10/14/schutzgemeinschaft-der-kapitalanleger-sdk-laedt-inhaber-der-metalcorp-anleihe-2017-22-zur-investorenkonferenz-ein/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 Oct 2022 15:33:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[amp]]></category>
		<category><![CDATA[anlageberater]]></category>
		<category><![CDATA[anleger]]></category>
		<category><![CDATA[anleihe]]></category>
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		<category><![CDATA[stoll]]></category>
		<category><![CDATA[webinar]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.deutscherpresseindex.de/2022/10/14/schutzgemeinschaft-der-kapitalanleger-sdk-laedt-inhaber-der-metalcorp-anleihe-2017-22-zur-investorenkonferenz-ein/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Alarmstimmung bei Metalcorp-Anlegern: Die Metalcorp Group S. A. konnte Anfang Oktober aufgrund einer geplatzten Kreditzusage die Anleihe 2017/22 (WKN: A19MDV / ISIN: DE000A19MDV0) nicht zurückzahlen. Die Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger (SdK) bietet für Inhaber der Anleihe am 18. Oktober 2022 eine Investorenkonferenz an. Hier können Interessierte unter www.sdk.org/webinar-metalcorp ab 17 Uhr Informationen und Einschätzungen erhalten. Metalcorp<a class="moretag" href="https://www.deutscherpresseindex.de/2022/10/14/schutzgemeinschaft-der-kapitalanleger-sdk-laedt-inhaber-der-metalcorp-anleihe-2017-22-zur-investorenkonferenz-ein/" data-wpel-link="internal"><span class="screen-reader-text">Read more about Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger SdK lädt Inhaber der Metalcorp-Anleihe 2017/22 zur Investorenkonferenz ein</span>[...]</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.deutscherpresseindex.de/2022/10/14/schutzgemeinschaft-der-kapitalanleger-sdk-laedt-inhaber-der-metalcorp-anleihe-2017-22-zur-investorenkonferenz-ein/" data-wpel-link="internal">Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger SdK lädt Inhaber der Metalcorp-Anleihe 2017/22 zur Investorenkonferenz ein</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.deutscherpresseindex.de" data-wpel-link="internal">Deutscher Presseindex</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Alarmstimmung bei Metalcorp-Anlegern: Die Metalcorp Group S. A. konnte Anfang Oktober aufgrund einer geplatzten Kreditzusage die Anleihe 2017/22 (WKN: A19MDV / ISIN: DE000A19MDV0) nicht zurückzahlen. Die Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger (SdK) bietet für Inhaber der Anleihe am 18. Oktober 2022 eine Investorenkonferenz an. Hier können Interessierte unter <a href="http://www.sdk.org/webinar-metalcorp" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">www.sdk.org/webinar-metalcorp</a> ab 17 Uhr Informationen und Einschätzungen erhalten. Metalcorp wirbt bei Anleiheinhabern um eine einjährige Laufzeitverlängerung und eine Steigerung des Zinskupons von 7 auf 8.5 Prozent. Im Zeitraum vom 22. bis 25. Oktober 2022 können sie über den Vorschlag abstimmen. Die SdK steht einer vorbehaltlosen Zustimmung skeptisch gegenüber. Die Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer bietet Anlegern im <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Online-Check</a> eine kostenlose Erstberatung an. Hier kann geklärt werden, ob einer Verlängerung zugestimmt werden soll. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Bank- und Kapitalmarktrecht.</p>
<p><b>Metalcorp: Dienstleister für Metall- und Mineralienindustrie</b></p>
<p>Es war der Kracher am Tag der Deutschen Einheit. Die Metalcorp Group S.A. hat die Rückzahlung für die Anleihe 2017/22 verschieben müssen. Marktturbulenzen ließen eine Kreditzusage platzen. Jetzt können die Anleger sich vom 22. bis zum 25. Oktober 2022 (24 Uhr) entscheiden, ob sie einer Laufzeitverlängerung der Anleihe um ein Jahr bis zum 2. Oktober 2023 zustimmen. Für einen Beschluss des Vorhabens ist ein Quorum (Teilnahmerepräsentanz) von 50 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen erforderlich. Die Aufforderung zur Stimmabgabe, weitere Informationen und Unterlagen lassen sich auf der Website des Unternehmens einsehen. Unter „Investor Area / Gläubigerabstimmung Anleihe 2017/2022“ auf <a href="http://www.metalcorpgroup.com" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">www.metalcorpgroup.com</a> geht es zum Download-Bereich. Die Anleihe hatte ursprünglich bis zu 140 Millionen Euro umfasst. Der verbleibende Nennbetrag liegt bei knapp 70 Millionen Euro.</p>
<p>Die Metalcorp Group ist weltweiter Dienstleister in der Metall- und Mineralienindustrie. Sie beschäftigt sich mit der Beschaffung, Vermarktung, dem Abbau und der Verarbeitung solcher Produkte. Die Geschäftsbereiche des Unternehmens sind Aluminium, Metalle und Konzentrate, Schüttgut und Eisenmetalle.</p>
<p><b>Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) zeigt sich skeptisch</b></p>
<p>Bei der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) schrillten Anfang Oktober die Alarmglocken, als bekannt wurde, dass Metalcorp die Anleihe 2017/2022 nicht zurückzahlen kann. Aus Sicht der SdK besteht noch deutlicher Aufklärungsbedarf von Seiten des Unternehmens, bevor einer Laufzeitverlängerung bzw. einem Rechtsverzicht zugestimmt werden kann. „So ist völlig unverständlich, wieso die Gesellschaft erst einen Tag nach dem Fälligkeitstag die Anleiheinhaber darüber informierte, die Rückzahlung nicht leisten zu können“, teilt die SdK mit. Auch bewertet die Schutzgemeinschaft die generelle Geschäftsstrategie des Unternehmens als fragwürdig. Die SdK riet daher am 4. Oktober 2022 den Anleiheinhabern, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können.</p>
<p><b>Investorenkonferenz zu Metalcorp soll Licht ins Dunkle bringen</b></p>
<p>Mittlerweile haben sich bei der SdK nach eigenen Angaben mehr als 600 Anteilseigener gemeldet. Ferner haben sich beim SdK auch Vertreter von institutionellen Investoren gemeldet, die einer vorbehaltlosen Verlängerung der Laufzeit der Anleihe 2017/22 ebenso wie die SdK skeptisch gegenüberstehen. Zur Erörterung eines gemeinsamen Vorgehens lädt die SdK alle interessierten Anleiheinhaber zur Teilnahme an einer kostenlosen und unverbindlichen Investorenkonferenz als Videokonferenz am Dienstag, 18. Oktober 2022, um 17:00 Uhr ein. Ziel der Investorenkonferenz sei neben der Erörterung des Sachstands, der Information und Organisation der Anleihegläubiger vor allem auch, Vorschläge vorzustellen, die die wirtschaftliche Stellung der Anleiheinhaber angemessen berücksichtigen. Unter folgendem Link können sich Interessierte für die Veranstaltung anmelden:<a href="http://www.sdk.org/webinar-metalcorp" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">www.sdk.org/webinar-metalcorp</a></p>
<p>Aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer benötigen die Anleger mehr Informationen zur Rückzahlung und es bedarf weiterer Zugeständnisse an die Anleihegläubiger. Zwar ist eine Erhöhung des Kupons um 1,5 Punkte avisiert worden, es bedarf aber weiter der Erörterung einer sofortigen, zumindest teilweisen Rückführung und eines abgesicherten und nachvollziehbaren Rückzahlungskonzepts für die nächsten Monate. Schließlich ist nicht sicher, ob sich die Marktturbulenzen in einem Jahr gelegt haben und die Anleihe tatsächlich zurückgezahlt werden kann. Die Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht der Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer beraten kompetent und professionell betroffene Metalcorp-Gläubiger. Bereits zu Beginn wird gemeinsam im kostenlosen <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Online-Check</a> nach individuellen Lösungen gesucht. Die Kanzlei prüft auch mögliche Ansprüche auf Schadensersatz gegen Anlageberater oder Anlagevermittler. Die Situation sollte ernst genommen werden. Die von Metalcorp für das Platzen der Rückzahlung mitverantwortlich gemachten Marktturbulenzen könnten auch länger dauern. Und dann wäre die Rückzahlung im kommenden Jahr möglicherweise wieder gefährdet.</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über die Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</div>
<p>Bei der Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der f&uuml;hrenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anw&auml;lten und Fachanw&auml;lten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verf&uuml;gung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer f&uuml;hrten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten f&uuml;r 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell f&uuml;hren die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei f&uuml;r ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktpr&auml;gend erw&auml;hnt.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH<br />
Einsteinallee 1/1<br />
77933 Lahr<br />
Telefon: +49 (7821) 923768-0<br />
Telefax: +49 (7821) 923768-889<br />
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</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
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                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/dr-stoll-sauer-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen der Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</a>
                    </li>
</ul></div>
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            </div>
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		<title>EuGH-Generalanwalt: Schmerzensgeld bei Datenschutz-Verstoß nur bei tatsächlichen materiellen oder immateriellen Schäden</title>
		<link>https://www.deutscherpresseindex.de/2022/10/13/eugh-generalanwalt-schmerzensgeld-bei-datenschutz-verstoss-nur-bei-tatsaechlichen-materiellen-oder-immateriellen-schaeden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Dr. Stoll &#38; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 13 Oct 2022 15:59:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Derzeit urteilen deutsche Gerichte hohe Beträge an Schmerzensgeld bei Datenschutz-Verstößen aus. Grundlage dafür ist Artikel 82 der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). In einem Schlussantrag am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat der Generalanwalt Campos Sánches-Bordona unterstrichen, dass Schmerzensgeld nur fällig wird, wenn tatsächlich ein materieller oder immaterieller Schaden nachweisbar ist. Bloßer Ärger und die Normverletzung sind eindeutig zu<a class="moretag" href="https://www.deutscherpresseindex.de/2022/10/13/eugh-generalanwalt-schmerzensgeld-bei-datenschutz-verstoss-nur-bei-tatsaechlichen-materiellen-oder-immateriellen-schaeden/" data-wpel-link="internal"><span class="screen-reader-text">Read more about EuGH-Generalanwalt: Schmerzensgeld bei Datenschutz-Verstoß nur bei tatsächlichen materiellen oder immateriellen Schäden</span>[...]</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.deutscherpresseindex.de/2022/10/13/eugh-generalanwalt-schmerzensgeld-bei-datenschutz-verstoss-nur-bei-tatsaechlichen-materiellen-oder-immateriellen-schaeden/" data-wpel-link="internal">EuGH-Generalanwalt: Schmerzensgeld bei Datenschutz-Verstoß nur bei tatsächlichen materiellen oder immateriellen Schäden</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.deutscherpresseindex.de" data-wpel-link="internal">Deutscher Presseindex</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Derzeit urteilen deutsche Gerichte hohe Beträge an Schmerzensgeld bei Datenschutz-Verstößen aus. Grundlage dafür ist Artikel 82 der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). In einem Schlussantrag am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat der Generalanwalt <i>Campos Sánches-Bordona </i>unterstrichen, dass Schmerzensgeld nur fällig wird, wenn tatsächlich ein materieller oder immaterieller Schaden nachweisbar ist. Bloßer Ärger und die Normverletzung sind eindeutig zu wenig. Nationale Gerichte sollen herausfinden, wann das subjektive Unmutsgefühl aufgrund seiner Merkmale im Einzelfall als immaterieller Schaden angesehen werden kann (Az.: C-300/21). Die Verbraucherkanzlei Stoll &amp; Sauer bietet von Datenschutz-Verstößen betroffenen Verbrauchern im <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Online-Check</a> eine kostenlose Erstberatung an. Dr. Stoll &amp; Sauer gehört zu den führenden Kanzleien im Verbraucherschutz. <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/datenlecks" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Mehr Infos zum Thema Datenleck und Datenschutz gibt es auf unserer Website.</a></p>
<p><b>Beim Datenschutz-Verstoß kein Schadensersatz ohne Schaden</b></p>
<p>Unternehmen, Behörden und Arbeitgeber sammeln Daten von Verbrauchern, verarbeiten sie, nutzen sie für ihre Zwecke und verdienen damit oft auch Geld. Allerdings wird mit den personenbezogenen Daten manchmal leichtfertig umgegangen, so dass es zu Verstößen gegen datenschutzrechtliche Normen kommt. Doch wie ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auszulegen? Wann ist ein immaterieller Schaden entstanden? Zwar urteilen die meisten deutschen Gerichte derzeit sehr großzügig und sprechen oft hohe Schadensersatzsummen den klagenden Verbrauchern zu. Trotzdem herrscht eine gewisse Rechtsunsicherheit. Am Europäischen Gerichtshof (EuGH) sind mehrere Vorabentscheidungsverfahren anhängig. Die Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer stellt die wichtigsten Äußerungen des aktuellen Verfahrens vor:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Im vorliegenden Verfahren aus Österreich hatte eine Adresshändlerin ohne eine Einwilligung Daten von Umfrageinstituten und Wahlstatistiken verknüpft, um zu Personen in ihrer Kartei die Information zu speichern, an welcher Parteiwerbung die Person interessiert sein könnte. Der klagende Verbraucher, dessen prognostizierte Parteiaffinität bisher nicht gegenüber Dritten offengelegt wurde, war verärgert über den Vorgang und die ihm zugeordnete Parteiaffinität. Er klagte auf Schadensersatz. Der oberste Gerichtshof in Österreich will vom EuGH wissen, ob der vorgetragene Ärger ein immaterieller Schadensersatzanspruch darstellt, ob die reine Pflichtverletzung bereits für einen Schadensersatz genügt, ob der entstandene Schaden nachgewiesen werden muss und ob mit dem Ärger bereits die Erheblichkeitsschwelle überschritten ist.</li>
<li>Am 6. Oktober 2022 hat sich der Generalanwalt Campos Sánches-Bordona in dem Verfahren dahingehend geäußert, dass der reine „Ärger“ über einen Datenschutz-Verstoß nicht zwangsläufig zu Schadensersatz führen muss.</li>
<li>Auch zieht die reine Pflichtverletzung nicht automatisch einen Schadensersatz nach sich.</li>
<li>Bei negativen Gefühlslagen sei es Aufgabe des Gerichts, zwischen schwachen und vorübergehenden Emotionen und Gefühlen auf der einen Seite (nicht ersatzfähig) und stärkeren negativen Beeinträchtigungen auf der anderen Seite (ersatzfähig) zu unterscheiden.</li>
<li>Sollte es Klägern gelingen, etwa spürbare anhaltende negative Gefühle oder negative Konsequenzen aufgrund der Pflichtverletzung nachzuweisen, könnten Gerichte weiterhin immateriellen Schadensersatz zusprechen.</li>
<li>Der Anspruch nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO hat nicht den Zweck, den Verursacher zu bestrafen, wie es im US-Recht üblich ist.</li>
<li>Zusammengefasst lässt sich sagen, ohne Schaden gibt es keinen Schadensersatz. In der Regel wird mit dem Urteil in sechs Monaten gerechnet.</li>
</ul>
<p>Fazit: Falls der EuGH den Ausführungen des Generalanwalts folgt, werden aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer die Chancen der Verbraucher auf Schadensersatz nicht gemindert. Insbesondere in Fällen, in denen ein Datenschutzverstoß eine Vielzahl an Personen betrifft, drohen Unternehmen weiterhin mit hohen Schadenssummen konfrontiert zu werden. Denn wer Opfer eines Datenlecks beispielsweise bei Facebook geworden ist, der ärgert sich nicht nur darüber, dass sein E-Mail-Konto zugespammt wird, sondern der muss sich Sorgen darüber machen, ob seine sensiblen personenbezogenen Daten in die Hände von Kriminellen geraten. Da besteht die Gefahr, dass Bankgeschäfte oder Käufe getätigt werden. Dies gilt natürlich auch für alle anderen Facetten des Datenschutzes – also Schufa-Angelegenheit, Sicherheitslücken in Unternehmen wie jüngst bei Twitter, Otto, Kaufland, Facebook, Revolut und generell Verstößen gegen den Datenschutz. Die Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer rät Verbrauchern daher zur anwaltlichen Be ratung. Im kostenfreien <a href="https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/klageweg-pruefen" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Online-Check</a> und der kostenlosen Erstberatung zeigen wir Möglichkeiten auf, den Schaden zu minimieren und Schadensersatz einzuklagen.</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über die Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</div>
<p>Bei der Kanzlei Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der f&uuml;hrenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anw&auml;lten und Fachanw&auml;lten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verf&uuml;gung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer f&uuml;hrten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten f&uuml;r 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell f&uuml;hren die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei f&uuml;r ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktpr&auml;gend erw&auml;hnt.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH<br />
Einsteinallee 1/1<br />
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</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/pressemitteilung/dr-stoll-sauer-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh/EuGH-Generalanwalt-Schmerzensgeld-bei-Datenschutz-Verstoss-nur-bei-tatsaechlichen-materiellen-oder-immateriellen-Schaeden/boxid/920189" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung der Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/dr-stoll-sauer-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen der Dr. Stoll &amp; Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
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