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	<title>Firma von Buttlar Rechtsanwälte, Autor bei Deutscher Presseindex</title>
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	<description> Die beste Pressemitteilung, der beste Content, die interessantesten News…</description>
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	<title>Firma von Buttlar Rechtsanwälte, Autor bei Deutscher Presseindex</title>
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	<item>
		<title>VGH Baden-Württ: Rückforderung von Corona-Soforthilfen rechtswidrig – Kanzlei von Buttlar erstreitet wegweisendes Urteil im Musterverfahren</title>
		<link>https://www.deutscherpresseindex.de/2025/11/28/vgh-baden-wrtt-rckforderung-von-corona-soforthilfen-rechtswidrig-kanzlei-von-buttlar-erstreitet-wegweisendes-urteil-im-musterverfahren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma von Buttlar Rechtsanwälte]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Nov 2025 16:02:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit seinem Urteil vom 8. Oktober 2025 (Az. 14 S 1873/24) entschieden, dass die Rückforderung von Corona-Soforthilfen durch die L-Bank rechtswidrig ist, wenn der Antrag vor dem 8. April 2020 gestellt wurde. Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte hat dieses wegweisende Urteil in einem der sechs Musterverfahren erstritten und vertrat dabei erfolgreich<a class="moretag" href="https://www.deutscherpresseindex.de/2025/11/28/vgh-baden-wrtt-rckforderung-von-corona-soforthilfen-rechtswidrig-kanzlei-von-buttlar-erstreitet-wegweisendes-urteil-im-musterverfahren/" data-wpel-link="internal"><span class="screen-reader-text">Read more about VGH Baden-Württ: Rückforderung von Corona-Soforthilfen rechtswidrig – Kanzlei von Buttlar erstreitet wegweisendes Urteil im Musterverfahren</span>[...]</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.deutscherpresseindex.de/2025/11/28/vgh-baden-wrtt-rckforderung-von-corona-soforthilfen-rechtswidrig-kanzlei-von-buttlar-erstreitet-wegweisendes-urteil-im-musterverfahren/" data-wpel-link="internal">VGH Baden-Württ: Rückforderung von Corona-Soforthilfen rechtswidrig – Kanzlei von Buttlar erstreitet wegweisendes Urteil im Musterverfahren</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.deutscherpresseindex.de" data-wpel-link="internal">Deutscher Presseindex</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit seinem Urteil vom 8. Oktober 2025 (Az. 14 S 1873/24) entschieden, dass die Rückforderung von Corona-Soforthilfen durch die L-Bank rechtswidrig ist, wenn der Antrag vor dem 8. April 2020 gestellt wurde. Die Kanzlei<a href="https://vonbuttlar.com/corona-soforthilfe/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external"> von Buttlar Rechtsanwälte</a> hat dieses wegweisende Urteil in einem der sechs Musterverfahren erstritten und vertrat dabei erfolgreich einen Hotel- und Restaurantbetrieb.</p>
<p><b>Kernaussagen des Urteils</b></p>
<p>Der Verwaltungsgerichtshof stellte fest, dass die Zwecksetzung in dem Bewilligungsbescheid nicht die Anforderungen des Bestimmtheitsgebots erfüllt. Ausgehend vom maßgeblichen Empfängerhorizont ist der Bescheid hinsichtlich der Zweckbestimmung insgesamt unbestimmt. Die L-Bank hatte behauptet, die Geldleistung sei nur dann zweckgemäß verwendet worden, wenn bei rückblickender Betrachtung feststeht, dass der Betroffene in dem genannten Zeitraum in der Summe mehr Ausgaben als Einnahmen zu verzeichnen hatte. Einen solchen Liquiditätsengpass sieht die L-Bank nur dann als gegeben an, wenn bei rückblickender Betrachtung feststeht, dass der jeweils Betroffene in dem genannten Zeitraum in der Summe (saldierend) mehr Ausgaben als Einnahmen zu verzeichnen hatte.</p>
<p>Der Verwaltungsgerichtshof entschied jedoch, dass aus dem Bewilligungsbescheid nicht hinreichend bestimmt zum Ausdruck kommt, dass aus Sicht der Beklagten auf eine saldierende Betrachtung von Einnahmen und Ausgaben über den gesamten Drei-Monats-Zeitraum abzustellen sein soll. Auch unter Berücksichtigung aller für den klagenden Hotelbetrieb als Leistungsempfänger erkennbaren Umstände lässt sich dem Inhalt des begünstigenden Leistungsbescheids nicht hinreichend bestimmt entnehmen, dass eine solche saldierende Betrachtung zugrunde zu legen war. Deshalb war die Rückforderung der Corona-Soforthilfe rechtswidrig.</p>
<p><b>Wer profitiert von diesem Urteil?</b></p>
<p>Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zur Rückforderung Corona-Soforthilfe hat weitreichende Folgen für tausende Unternehmen und Selbstständige in Baden-Württemberg:</p>
<p><b>Profitieren werden alle Antragsteller, die:</b></p>
<ul class="bbcode_list">
<li>ihren Antrag auf Corona-Soforthilfe bis zum 7. April 2020 gestellt haben und</li>
<li>Klage gegen den Rückforderungsbescheid erhoben haben oder</li>
<li>sich noch im Widerspruchsverfahren gegen die Rückforderung befinden</li>
</ul>
<p>Für Anträge, die bis zum 7. April 2020 gestellt wurden, war der Verwendungszweck in den damaligen Bewilligungsbescheiden nicht hinreichend bestimmt. Die Rückforderungen sind daher rechtswidrig.</p>
<p>&quot;Das Urteil ist eindeutig. Die L-Bank muss jetzt schnellstmöglich die unrechtmäßigen Rückforderungsbescheide zurücknehmen&quot;, so<a href="https://vonbuttlar.com/anwaelte/christina-oberdorfer/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external"> Rechtsanwältin Christina Oberdorfer,</a> Partnerin der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte.</p>
<p><b>Bereits zurückgezahlte Corona-Soforthilfen</b></p>
<p>Besonders brisant: Das Urteil hat auch Auswirkungen auf Unternehmen, die sich nicht gegen die Rückzahlung der Corona-Soforthilfe gewehrt haben. Die Musterentscheidungen des VGH gelten zwar nicht unmittelbar für diejenigen Unternehmen, die die Soforthilfe bereits zurückgezahlt haben. Dennoch steht jetzt fest, dass die Rückforderungsbescheide für Coronahilfen, die bis zum 07. April 2020 beantragt wurden, rechtswidrig waren.</p>
<p>&quot;Auch hier muss die L-Bank handeln. Es kann nicht sein, dass diejenigen, die auf die Rechtmäßigkeit der Bescheide vertraut haben, jetzt leer ausgehen&quot;, betont Rechtsanwältin Christina Oberdorfer.</p>
<p><b>Handlungsempfehlungen für Betroffene</b></p>
<p>Unternehmen, die von der Rückforderung der Corona-Soforthilfe in Baden-Württemberg betroffen sind, sollten jetzt aktiv werden:<br />
 <b>Anträge bis 7. April 2020: Wer seinen Antrag bis zu diesem Datum gestellt hat und einen Rückforderungsbescheid erhalten hat, sollte umgehend rechtliche Schritte prüfen. Die Rückforderungsbescheide sind nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs rechtswidrig.</b></p>
<ol class="bbcode_list">
<li><b>Bereits zurückgezahlte Beträge:</b> Auch wer die Soforthilfe bereits zurückgezahlt hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung der gezahlten Beträge möglich ist.</li>
<li><b>Laufende Verfahren:</b> Wer sich bereits im Widerspruchs- oder Klageverfahren befindet, kann sich auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs berufen.</li>
</ol>
<p>
<b>Über die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte</b></p>
<p>Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte mit Sitz in Stuttgart hat sich auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Mit insgesamt 6 Rechtsanwälten, davon 2 Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, betreut die Kanzlei alle Rechtsgebiete mit Bezug zu Bankgeschäften und Kapitalanlagen. Im Bereich der Coronahilfen betreut die Kanzlei über tausend Unternehmen und Selbstständige. Mit dem Urteil vom 8. Oktober 2025 hat sie einen wichtigen Präzedenzfall geschaffen.</p>
<p><b> <a href="https://vonbuttlar.com/corona-soforthilfe/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Kontaktformular</a></b></p>
<p> </p></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über von Buttlar Rechtsanw&auml;lte</div>
<p>Das Bank- und Kapitalmarktrecht ist ein gro&szlig;er Schwerpunkt der Kanzlei. Mit insgesamt 6 Rechtsanw&auml;lten und 2 Fachanw&auml;lten f&uuml;r Bank-und Kapitalmarktrecht werden alle Rechtsgebiete die einen Bezug zu Bankgesch&auml;ften und Kapitalanlagen haben, wozu auch das kapitalmarktnahe Gesellschaftsrecht, das Immobilienrecht und das Versicherungsrecht geh&ouml;ren, betreut.</p>
<p>Mit unserem Team erbringen wir juristische Dienstleistungen auf h&ouml;chstem Niveau. Im Fokus unserer Arbeit steht der Mandant als Mensch und die L&ouml;sung seines juristischen Anliegens. Dazu geh&ouml;ren f&uuml;r uns eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und fortdauernde Zuverl&auml;ssigkeit ebenso wie gute Erreichbarkeit und Freundlichkeit.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>von Buttlar Rechtsanw&auml;lte<br />
Am Wallgraben 129<br />
70565 Stuttgart<br />
Telefon: +4971132091820<br />
Telefax: +49 (711) 320918-60<br />
<a href="http://www.vonbuttlar.com" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.vonbuttlar.com</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Christina Oberdorfer<br />
Telefon: +4971132091820<br />
Fax: +4971132091820<br />
E-Mail: &#107;&#097;&#110;&#122;&#108;&#101;&#105;&#064;&#118;&#111;&#110;&#098;&#117;&#116;&#116;&#108;&#097;&#114;&#046;&#099;&#111;&#109;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/pressemitteilung/von-buttlar-rechtsanwaelte/vgh-baden-wrtt-rckforderung-von-corona-soforthilfen-rechtswidrig-kanzlei-von-buttlar-erstreitet-wegweisendes-urteil-im-musterverfahren/boxid/1044111" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von von Buttlar Rechtsanw&auml;lte</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/von-buttlar-rechtsanwaelte" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories von von Buttlar Rechtsanw&auml;lte</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---1/1044111.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.deutscherpresseindex.de/2025/11/28/vgh-baden-wrtt-rckforderung-von-corona-soforthilfen-rechtswidrig-kanzlei-von-buttlar-erstreitet-wegweisendes-urteil-im-musterverfahren/" data-wpel-link="internal">VGH Baden-Württ: Rückforderung von Corona-Soforthilfen rechtswidrig – Kanzlei von Buttlar erstreitet wegweisendes Urteil im Musterverfahren</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.deutscherpresseindex.de" data-wpel-link="internal">Deutscher Presseindex</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Großer Erfolg im Musterverfahren zur Rückforderung der Corona-Soforthilfen in Baden-Württemberg!</title>
		<link>https://www.deutscherpresseindex.de/2025/10/09/groer-erfolg-im-musterverfahren-zur-rckforderung-der-corona-soforthilfen-in-baden-wrttemberg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma von Buttlar Rechtsanwälte]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Oct 2025 13:47:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[baden-württemberg]]></category>
		<category><![CDATA[corona]]></category>
		<category><![CDATA[Entscheidung]]></category>
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		<category><![CDATA[verwaltungsgerichtshof]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.deutscherpresseindex.de/2025/10/09/groer-erfolg-im-musterverfahren-zur-rckforderung-der-corona-soforthilfen-in-baden-wrttemberg/</guid>

					<description><![CDATA[<p>  Rechtsanwältin Christina Oberdorfer Partnerin der Kanzlei vertrat ein Hotel- und Restaurantbetrieb in einem der sechs Leitverfahren. „Ein sehr guter Tag für viele Corona-geplagte Unternehmen in Baden-Württemberg“, so Christina Oberdorfer. Hintergrund und Entscheidung des VGH Der VGH hat mit Urteilen vom 8. Oktober 2025 die Berufungen der L-Bank in vier Fällen abgewiesen und damit die<a class="moretag" href="https://www.deutscherpresseindex.de/2025/10/09/groer-erfolg-im-musterverfahren-zur-rckforderung-der-corona-soforthilfen-in-baden-wrttemberg/" data-wpel-link="internal"><span class="screen-reader-text">Read more about Großer Erfolg im Musterverfahren zur Rückforderung der Corona-Soforthilfen in Baden-Württemberg!</span>[...]</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.deutscherpresseindex.de/2025/10/09/groer-erfolg-im-musterverfahren-zur-rckforderung-der-corona-soforthilfen-in-baden-wrttemberg/" data-wpel-link="internal">Großer Erfolg im Musterverfahren zur Rückforderung der Corona-Soforthilfen in Baden-Württemberg!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.deutscherpresseindex.de" data-wpel-link="internal">Deutscher Presseindex</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"> </p>
<p>Rechtsanwältin Christina Oberdorfer Partnerin der Kanzlei vertrat ein Hotel- und Restaurantbetrieb in einem der sechs Leitverfahren.</p>
<p><i><b>„Ein sehr guter Tag für viele Corona-geplagte Unternehmen in Baden-Württemberg“</b>,</i> so Christina Oberdorfer.</p>
<p><b>Hintergrund und Entscheidung des VGH</b></p>
<p>Der VGH hat mit Urteilen vom 8. Oktober 2025 die Berufungen der <b>L-Bank</b> in vier Fällen abgewiesen und damit die Rechtswidrigkeit der Rückforderungsbescheide bestätigt. In den Verfahren, in denen der Antrag auf Soforthilfe <b>bis zum 7. April 2020</b> gestellt wurde, war der Verwendungszweck in den damaligen Bewilligungsbescheiden <b>nicht hinreichend bestimmt</b>. Die Rückforderungen sind daher rechtswidrig.</p>
<p>Für Anträge <b>ab dem 8. April 2020</b>, die unter die neue Verwaltungsvorschrift fallen, kommt es dagegen auf das tatsächliche Vorliegen eines <b>Liquiditätsengpasses</b> an. Hier hatte die L-Bank den Verwendungszweck präziser formuliert, weshalb eine Einzelfallprüfung erforderlich bleibt.</p>
<p><b>Große Bedeutung für betroffene Unternehmerinnen und Unternehmer</b></p>
<p>Die Entscheidung hat <b>Signalwirkung</b> für die noch laufenden Rückforderungsverfahren in Baden-Württemberg.</p>
<ol class="bbcode_list">
<li><b>Anträge bis 7. April 2020</b><br />
In allen Fällen, die unter die ursprüngliche Richtlinie fallen, muss die L-Bank die erlassenen Rückforderungsbescheide zurücknehmen. Die Urteile schaffen damit Klarheit für tausende Betriebe, die in gutem Glauben Soforthilfen beantragt und verwendet haben.</li>
<li><b>Anträge ab 8. April 2020</b><br />
Für spätere Anträge, die auf Basis der Verwaltungsvorschrift gestellt wurden, ist eine <b>detaillierte Prüfung des Einzelfalls</b> erforderlich. Entscheidend ist, ob tatsächlich ein Liquiditätsengpass im Sinne der Vorschrift bestand. Unternehmen sollten hier prüfen lassen, ob die Voraussetzungen für die Rückforderung im konkreten Fall gegeben sind.</li>
<li><b>Fälle ohne Rückmeldeverfahren</b><br />
In Fällen, in denen <b>kein Rückmeldeverfahren</b> durchgeführt wurde, laufen bereits zahlreiche Verfahren vor verschiedenen Verwaltungsgerichten in Baden-Württemberg. Hier werden in den kommenden Monaten die ersten mündlichen Verhandlungen erwartet. Diese Verfahren werden maßgeblich dazu beitragen, offene Rechtsfragen zur Bedeutung der Rückmeldepflicht zu klären.</li>
<li><b>Fälle mit bereits erfolgter Rückzahlung</b><br />
Was die Urteile des VGH für die Unternehmen bedeuten, die die Soforthilfe bereits zurückgezahlt haben, bleibt abzuwarten. Hier können sich aus den Urteilsgründen neue Ansatzpunkte für eine erneute Überprüfung ergeben.</li>
</ol>
<p>Christina Oberdorfer betont: <b><i>„Es wäre extrem unfair, wenn diejenigen, die an die Rechtmäßigkeit der Rückforderungen durch die L-Bank geglaubt und die Hilfen zurückbezahlt haben, von den jetzigen Urteilen nicht mehr profitieren könnten. Insofern bin ich optimistisch und werde auch für diejenigen weiterkämpfen.&quot;</i></b></p>
<p>Weitere Informationen zur Rückforderung der Corona-Soforthilfen in Baden-Württemberg finden Sie unter <a href="https://vonbuttlar.com/corona-soforthilfe/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">www.vonbuttlar.com, </a><a href="https://vonbuttlar.com/corona-soforthilfe/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">www.youtube.com/watch?v=q8qtGMkyehI&amp;t=1s</a></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über von Buttlar Rechtsanw&auml;lte</div>
<p>Das  Bank- und Kapitalmarktrecht ist ein gro&szlig;er Schwerpunkt der Kanzlei. Mit insgesamt  6 Rechtsanw&auml;lten und 3 Fachanw&auml;lten f&uuml;r Bank-und Kapitalmarktrecht werden  alle Rechtsgebiete die einen Bezug zu Bankgesch&auml;ften und Kapitalanlagen haben, wozu auch das kapitalmarktnahe Gesellschaftsrecht, das Immobilienrecht und das Versicherungsrecht geh&ouml;ren, betreut.<br />
Mit unserem Team erbringen wir  juristische Dienstleistungen auf h&ouml;chstem Niveau. Im Fokus unserer Arbeit steht der Mandant als Mensch und die L&ouml;sung seines juristischen Anliegens. Dazu geh&ouml;ren f&uuml;r uns eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und fortdauernde Zuverl&auml;ssigkeit ebenso wie gute Erreichbarkeit und Freundlichkeit.</p>
</div>
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<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>von Buttlar Rechtsanw&auml;lte<br />
Am Wallgraben 129<br />
70565 Stuttgart<br />
Telefon: +4971132091820<br />
Telefax: +49 (711) 320918-60<br />
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<div class="pb-contact-item">Wolf von Buttlar<br />
Rechtsanwalt
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</div>
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<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/pressemitteilung/von-buttlar-rechtsanwaelte/groer-erfolg-im-musterverfahren-zur-rckforderung-der-corona-soforthilfen-in-baden-wrttemberg/boxid/1038609" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von von Buttlar Rechtsanw&auml;lte</a>
                    </li>
<li>
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                    </li>
</ul></div>
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            </div>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.deutscherpresseindex.de/2025/10/09/groer-erfolg-im-musterverfahren-zur-rckforderung-der-corona-soforthilfen-in-baden-wrttemberg/" data-wpel-link="internal">Großer Erfolg im Musterverfahren zur Rückforderung der Corona-Soforthilfen in Baden-Württemberg!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.deutscherpresseindex.de" data-wpel-link="internal">Deutscher Presseindex</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigt: Rückforderung von Corona-Soforthilfen rechtswidrig!</title>
		<link>https://www.deutscherpresseindex.de/2024/09/20/verwaltungsgericht-stuttgart-besttigt-rckforderung-von-corona-soforthilfen-rechtswidrig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma von Buttlar Rechtsanwälte]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 Sep 2024 10:31:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[bank]]></category>
		<category><![CDATA[buttlar]]></category>
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		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
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		<guid isPermaLink="false">https://www.deutscherpresseindex.de/2024/09/20/verwaltungsgericht-stuttgart-bestaetigt-rueckforderung-von-corona-soforthilfen-rechtswidrig/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat heute der Klage eines Hotel- und Gaststättenbetriebs gegen die Rückforderung von Corona-Soforthilfen durch die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) stattgegeben. Diese Entscheidung folgt den wegweisenden Urteilen des Verwaltungsgerichts Freiburg vom Juli 2024, welche ebenfalls die Rückforderungen in mehreren Fällen als rechtswidrig erklärten. Erfolgsaussichten für Selbstständige und Unternehmen steigen Mit dem heutigen Urteil verbessern<a class="moretag" href="https://www.deutscherpresseindex.de/2024/09/20/verwaltungsgericht-stuttgart-besttigt-rckforderung-von-corona-soforthilfen-rechtswidrig/" data-wpel-link="internal"><span class="screen-reader-text">Read more about Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigt: Rückforderung von Corona-Soforthilfen rechtswidrig!</span>[...]</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.deutscherpresseindex.de/2024/09/20/verwaltungsgericht-stuttgart-besttigt-rckforderung-von-corona-soforthilfen-rechtswidrig/" data-wpel-link="internal">Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigt: Rückforderung von Corona-Soforthilfen rechtswidrig!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.deutscherpresseindex.de" data-wpel-link="internal">Deutscher Presseindex</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat heute der Klage eines Hotel- und Gaststättenbetriebs gegen die Rückforderung von Corona-Soforthilfen durch die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) stattgegeben. Diese Entscheidung folgt den wegweisenden Urteilen des Verwaltungsgerichts Freiburg vom Juli 2024, welche ebenfalls die Rückforderungen in mehreren Fällen als rechtswidrig erklärten.</p>
<p><b>Erfolgsaussichten für Selbstständige und Unternehmen steigen</b></p>
<p>Mit dem heutigen Urteil verbessern sich die Chancen für viele betroffene Unternehmen und Freiberufler in Baden-Württemberg erheblich. Besonders betroffen sind Branchen wie das Hotel- und Gaststättengewerbe, das Friseurhandwerk, der Einzelhandel sowie die Tourismus-, Veranstaltungs- und Kulturbranche. In Baden-Württemberg sind derzeit mehr als 1.000 Klageverfahren anhängig, bei denen kleine Unternehmen und Selbstständige die Rückforderung der Soforthilfen anfechten.</p>
<p><b>Kernpunkte des Urteils:</b></p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Nicht-rückzahlbare Zuschüsse: Die Soforthilfen wurden ursprünglich als nicht-rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Der Versuch der L-Bank, die Hilfen nachträglich in rückzahlbare Darlehen umzudeuten, wurde als rechtswidrig eingestuft.</li>
<li>Musterverfahren: Das Urteil betrifft ein Musterverfahren aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe, das von der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte begleitet wurde.</li>
<li>Berufung zugelassen: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da das Gericht die Berufung zugelassen hat. Es ist damit zu rechnen, dass das Verfahren in der nächsten Instanz fortgeführt wird.</li>
</ul>
<p><a href="https://vonbuttlar.com/anwaelte/christina-oberdorfer/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Rechtsanwältin Christina Oberdorfer</a> von der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte kommentiert: <i>„Das heutige Urteil ist ein wichtiger Erfolg für alle Corona-geschädigten Unternehmen in Baden-Württemberg. Es zeigt, dass die versprochenen Soforthilfen auch tatsächlich unbürokratisch gewährt werden müssen, wie es ursprünglich vorgesehen war.“</i></p>
<p><b>Bedeutung für betroffene Unternehmen</b></p>
<p>Von dem Urteil profitieren nicht nur Hoteliers und Gastwirte, sondern auch zahlreiche andere Unternehmen, die die Soforthilfen während der Pandemie dringend benötigten. Allein in Baden-Württemberg wurden bisher rund 10.000 Widerspruchsverfahren gegen die Rückforderungen registriert.</p>
<p><b>Für Rückfragen und weitere Informationen stehen Ihnen unser Corona-Rechtsanwaltsteam gerne zur Verfügung</b></p>
<p> </p></div>
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<div>Über von Buttlar Rechtsanw&auml;lte</div>
<p>Das  Bank- und Kapitalmarktrecht ist ein gro&szlig;er Schwerpunkt der Kanzlei. Mit insgesamt 11 Rechtsanw&auml;lten und vier Fachanw&auml;lten f&uuml;r Bank-und Kapitalmarktrecht werden  alle Rechtsgebiete die einen Bezug zu Bankgesch&auml;ften und Kapitalanlagen haben, wozu auch das kapitalmarktnahe Gesellschaftsrecht, das Immobilienrecht und das Versicherungsrecht geh&ouml;ren, betreut.<br />
Mit unserem Team erbringen wir  juristische Dienstleistungen auf h&ouml;chstem Niveau. Im Fokus unserer Arbeit steht der Mandant als Mensch und die L&ouml;sung seines juristischen Anliegens. Dazu geh&ouml;ren f&uuml;r uns eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und fortdauernde Zuverl&auml;ssigkeit ebenso wie gute Erreichbarkeit und Freundlichkeit.</p>
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<ul>
<li>
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                    </li>
<li>
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		<title>Schadensabwicklung mit der Versicherung bei Schäden durch Starkregen und Überschwemmungen</title>
		<link>https://www.deutscherpresseindex.de/2024/06/03/schadensabwicklung-mit-der-versicherung-bei-schden-durch-starkregen-und-berschwemmungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma von Buttlar Rechtsanwälte]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Jun 2024 13:59:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[dwd]]></category>
		<category><![CDATA[elementarschadenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[hausratversicherung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>  Gebäude- und Hausratversicherung Vollgelaufene Keller, überschwemmte Wohnräume, beschädigte Möbel – immer häufiger entstehen Schäden durch Starkregen, Gewitter oder Überflutungen. Die Folgen von Extremwetterereignissen sorgen auch bei vielen Hausbesitzern für heftigen Ärger. Sturmschäden, Hagelschäden und Schäden nach einem Blitzschlag sind über die Gebäudeversicherung und die Hausratversicherung abgesichert. Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude selbst ab, während die<a class="moretag" href="https://www.deutscherpresseindex.de/2024/06/03/schadensabwicklung-mit-der-versicherung-bei-schden-durch-starkregen-und-berschwemmungen/" data-wpel-link="internal"><span class="screen-reader-text">Read more about Schadensabwicklung mit der Versicherung bei Schäden durch Starkregen und Überschwemmungen</span>[...]</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.deutscherpresseindex.de/2024/06/03/schadensabwicklung-mit-der-versicherung-bei-schden-durch-starkregen-und-berschwemmungen/" data-wpel-link="internal">Schadensabwicklung mit der Versicherung bei Schäden durch Starkregen und Überschwemmungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.deutscherpresseindex.de" data-wpel-link="internal">Deutscher Presseindex</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"> </p>
<p><b>Gebäude- und Hausratversicherung</b></p>
<p>Vollgelaufene Keller, überschwemmte Wohnräume, beschädigte Möbel – immer häufiger entstehen Schäden durch Starkregen, Gewitter oder Überflutungen. Die Folgen von Extremwetterereignissen sorgen auch bei vielen Hausbesitzern für heftigen Ärger.</p>
<p>Sturmschäden, Hagelschäden und Schäden nach einem Blitzschlag sind über die Gebäudeversicherung und die Hausratversicherung abgesichert. Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude selbst ab, während die Hausratversicherung Schäden an den beweglichen Gegenständen innerhalb des Gebäudes abdeckt. Sind Elementarschäden nicht versichert, umfasst die Wohngebäude- und Hausratversicherung nur Leitungswasserschäden.</p>
<p><b>Welche Schäden deckt eine Elementarschadenversicherung ab, welche nicht?</b></p>
<p>Die Elementarschadenversicherung erweitert diesen Schutz um spezifische Naturgefahren, die in den Standardverträgen oft nicht enthalten sind. Dies gilt für Schäden durch Starkregen, Überschwemmung oder auch Rückstau. Die Elementarschadenversicherung gibt es in Kombination mit einer Gebäude- und Hausratversicherung oder als Erweiterung dieser Verträge.</p>
<p><b> </b>Bei Starkregen gehen in kurzer Zeit ungewöhnlich große Mengen an Wasser nieder. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) spricht Warnungen aus, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden, nämlich Regenmengen von 15 bis 25 Liter pro Quadratmeter (l/m²) in einer Stunde oder 20 bis 35 l/m² in sechs Stunden.</p>
<p>Eine Überschwemmung liegt vor, wenn ein Gewässer über das Ufer tritt oder wenn das Grundstück durch Regen überschwemmt wird. Gelangt dabei Grundwasser an die Oberfläche und dann ins Haus, besteht auch dafür Versicherungsschutz. Nicht versichert sind Schäden durch Grundwasser, wenn es nicht an die Oberfläche vordringt. In der Praxis besteht hier häufig das Problem der Beweisführung, in welcher Weise ein Schaden durch Grundwasser verursacht wurde.</p>
<p>Ein Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus Ableitungsrohren des Gebäudes durch Regen oder Überschwemmung in das Haus gelangt. Aber Achtung: Nicht versichert sind Schäden durch Rückstau, wenn keine funktionstüchtige Rückstausicherung vorhanden war!</p>
<p><b>Nach Eintritt des Schadensfalls</b></p>
<p>Der Schaden muss dem Versicherer unverzüglich gemeldet werden. Verzögerungen können zu Problemen bei der Schadensregulierung führen. Wichtig ist außerdem, den Schaden ausführlich zu dokumentieren. Dazu gehören:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Fotos und Videos des Schadens</li>
<li>Liste der beschädigten Gegenstände und deren Wert</li>
<li>Kostenvoranschläge für Reparaturen und Wiederbeschaffung</li>
</ul>
<p>Diese Dokumente sind notwendig, um den Schaden nachzuweisen und die Entschädigung zu erhalten.</p>
<p><b>Probleme bei der Schadensregulierung</b></p>
<p>Wenn der Schaden versichert ist, übernimmt die Versicherung die Kosten für Reparaturen, Wiederaufbau oder Ersatz beschädigter Gegenstände und Gebäude. Die genauen Leistungen hängen vom individuellen Vertrag ab und sollten sorgfältig geprüft werden.</p>
<p>Es gibt jedoch zahlreiche Sachverhalte, die zu Komplikationen bei der Abwicklung eines Elementarschadens führen können. So müssen Versicherungsnehmer beispielsweise in überflutungsgefährdeten Räumen Rückschlagklappen anbringen und dafür sorgen, dass sie funktionieren. Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung müssen die Abflussleitungen auf dem Grundstück freigehalten werden. Und wurde die <b>Hausratversicherung mit der Elementarschadenversicherung</b> kombiniert, müssen Sachen im Kellerbereich zumeist <b>mindestens 12 cm über dem Fußboden gelagert</b> werden.</p>
<p>Wird eine dieser Pflichten verletzt, zahlt der Versicherer unter Umständen nicht oder nur teilweise. Häufig bestehen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer unterschiedliche Auffassungen über den Umfang des Versicherungsschutzes und die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten. In diesen Fällen ist es ratsam, einen spezialisierten Rechtsanwalt hinzuziehen.</p></div>
<div class="pb-boilerplate">
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<p>Das Bank- und Kapitalmarktrecht ist ein gro&szlig;er Schwerpunkt der Kanzlei. Mit insgesamt 11 Rechtsanw&auml;lten und vier Fachanw&auml;lten f&uuml;r Bank-und Kapitalmarktrecht werden alle Rechtsgebiete die einen Bezug zu Bankgesch&auml;ften und Kapitalanlagen haben, wozu auch das kapitalmarktnahe Gesellschaftsrecht, das Immobilienrecht und das Versicherungsrecht geh&ouml;ren, betreut.</p>
<p>Mit unserem Team erbringen wir juristische Dienstleistungen auf h&ouml;chstem Niveau. Im Fokus unserer Arbeit steht der Mandant als Mensch und die L&ouml;sung seines juristischen Anliegens. Dazu geh&ouml;ren f&uuml;r uns eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und fortdauernde Zuverl&auml;ssigkeit ebenso wie gute Erreichbarkeit und Freundlichkeit.</p>
</div>
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                    </li>
<li>
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</ul></div>
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            </div>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.deutscherpresseindex.de/2024/06/03/schadensabwicklung-mit-der-versicherung-bei-schden-durch-starkregen-und-berschwemmungen/" data-wpel-link="internal">Schadensabwicklung mit der Versicherung bei Schäden durch Starkregen und Überschwemmungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.deutscherpresseindex.de" data-wpel-link="internal">Deutscher Presseindex</a>.</p>
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		<item>
		<title>Corona-Soforthilfe: Klage gegen Widerspruchsbescheid der L-Bank rechtzeitig einreichen!</title>
		<link>https://www.deutscherpresseindex.de/2024/01/22/corona-soforthilfe-klage-gegen-widerspruchsbescheid-der-l-bank-rechtzeitig-einreichen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma von Buttlar Rechtsanwälte]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Jan 2024 15:30:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Anwalt unternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[baden-württemberg]]></category>
		<category><![CDATA[bank]]></category>
		<category><![CDATA[buttlar]]></category>
		<category><![CDATA[corona]]></category>
		<category><![CDATA[Corona-Soforthilfe]]></category>
		<category><![CDATA[covid]]></category>
		<category><![CDATA[klage]]></category>
		<category><![CDATA[L-Bank]]></category>
		<category><![CDATA[Landeskreditbank]]></category>
		<category><![CDATA[pandemie]]></category>
		<category><![CDATA[Rückforderung]]></category>
		<category><![CDATA[Rückzahlung]]></category>
		<category><![CDATA[soforthilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Widerufs-Erstattungsbescheid]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.deutscherpresseindex.de/2024/01/22/corona-soforthilfe-klage-gegen-widerspruchsbescheid-der-l-bank-rechtzeitig-einreichen/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie haben viele Unternehmen vor beispiellose Herausforderungen gestellt. Um die wirtschaftlich verheerenden Folgen in Baden-Württemberg abzumildern, hat die L-Bank im Frühjahr 2020 den Betroffenen die Corona-Soforthilfe des Bundes und des Landes bereitgestellt. Über 90.000 Unternehmer mussten im Jahr 2023 dann mit Schrecken feststellen, dass die Coronahilfen ganz oder teilweise zurückgefordert werden. Haben<a class="moretag" href="https://www.deutscherpresseindex.de/2024/01/22/corona-soforthilfe-klage-gegen-widerspruchsbescheid-der-l-bank-rechtzeitig-einreichen/" data-wpel-link="internal"><span class="screen-reader-text">Read more about Corona-Soforthilfe: Klage gegen Widerspruchsbescheid der L-Bank rechtzeitig einreichen!</span>[...]</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.deutscherpresseindex.de/2024/01/22/corona-soforthilfe-klage-gegen-widerspruchsbescheid-der-l-bank-rechtzeitig-einreichen/" data-wpel-link="internal">Corona-Soforthilfe: Klage gegen Widerspruchsbescheid der L-Bank rechtzeitig einreichen!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.deutscherpresseindex.de" data-wpel-link="internal">Deutscher Presseindex</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie haben viele Unternehmen vor beispiellose Herausforderungen gestellt. Um die wirtschaftlich verheerenden Folgen in Baden-Württemberg abzumildern, hat die L-Bank <a href="https://www.youtube.com/watch?v=i41mla7LDxU" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">im Frühjahr 2020</a> den Betroffenen die Corona-Soforthilfe des Bundes und des Landes bereitgestellt. Über 90.000 Unternehmer mussten im Jahr 2023 dann mit Schrecken feststellen, dass die Coronahilfen ganz oder teilweise zurückgefordert werden. Haben die Betroffenen gegen diese Widerrufs- und Erstattungsbescheide Widerspruch eingelegt, folgt aktuell häufig die nächste böse Überraschung. Die L-Bank hält an ihren Rückforderungen fest und versendet entsprechend ablehnende Widerspruchsbescheide.</p>
<p><a href="https://vonbuttlar.com/corona-soforthilfe/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung! Kontaktformular:</a><br />
 <br />
<b>Warum lehnt die L-Bank den Widerspruch ab?</b></p>
<p>Als Argument für die Rückzahlungsverpflichtung führt die Bank in den Bescheiden meist aus, dass die Soforthilfe nicht zweckmäßig verwendet wurde. Das Missverhältnis zwischen dem erhaltenen Betrag und dem im Rückmeldeverfahren nachgewiesenen Liquiditätsengpass im Förderzeitraum soll Grundlage der Ablehnung sein. Die Widersprüche sind deshalb zwar zulässig, aber unbegründet, meint die L-Bank.</p>
<p> <b>Betroffene sollten schnell spezialisierten Anwalt <a href="https://vonbuttlar.com/corona-soforthilfe/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">kontaktieren:</a></b></p>
<p>Unternehmen, deren Widerspruch abgelehnt wurde, raten wir dringend an, der Rückforderung nicht ungeprüft Folge zu leisten. <a href="https://www.anwalt.de/konto/rechtstipps/meine-rechtstipps/c0245d0f-0957-4b93-a4a9-b467d91d8c78" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Anwaltliche Beratung</a> kann hier viel Geld sparen. Wenn die Bewertung der L-Bank rechtlich fehlerhaft ist, können Betroffene gegen den Widerspruchsbescheid gerichtlich vorgehen. Dabei ist allerdings Eile geboten. Eine Klage ist nur innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides möglich. Wer diese Frist versäumt, hat keine Möglichkeit mehr, sich gegen die Entscheidung der L-Bank zu wehren und ist endgültig zur Rückzahlung der erhaltenen Hilfsgelder verpflichtet.</p>
<p><b>Mit Klage gegen Rückforderung vorgehen – Soforthilfe behalten</b></p>
<p>Wir haben bereits viele Klagen gegen Widerspruchsbescheide für unsere Mandanten vor allen Verwaltungsgerichten in Baden-Württemberg eingereicht. Hat eine solche Klage Erfolg, darf der betroffene Unternehmer die ausbezahlten Hilfsgelder behalten und muss sie nicht zurückzahlen. Die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen müssen jedoch in jedem Fall individuell geprüft und bewertet werden.</p>
<p><b>Wie Ihnen die <a href="https://vonbuttlar.com/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte</a> dabei helfen kann:</b></p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Wir prüfen Ihren individuellen Fall im Rahmen unserer Erstberatung kostenfrei</li>
<li>Wenn Sie rechtsschutzversichert sind stellen wir eine Deckungsschutzanfrage bei Ihrer Versicherung</li>
<li>Wir begleiten Sie durch das Klageverfahren beim Verwaltungsgericht</li>
<li>Bei unseren Fachanwälten für Bankrecht sind Sie in den besten Händen!</li>
<li><a href="https://vonbuttlar.com/corona-soforthilfe/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Kontaktformular</a></li>
</ul>
<p>Ihre Ansprechpartnerin:<br />
<a href="https://vonbuttlar.com/anwaelte/christina-oberdorfer/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Christina Oberdorfer Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht</a><br />
Fachanwältin für Bank und Kapitalmarktrecht</div>
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<div>Über von Buttlar Rechtsanw&auml;lte</div>
<p>Das Bank- und Kapitalmarktrecht ist ein gro&szlig;er Schwerpunkt der Kanzlei. Mit insgesamt 11 Rechtsanw&auml;lten und vier Fachanw&auml;lten f&uuml;r Bank-und Kapitalmarktrecht werden alle Rechtsgebiete die einen Bezug zu Bankgesch&auml;ften und Kapitalanlagen haben, wozu auch das kapitalmarktnahe Gesellschaftsrecht, das Immobilienrecht und das Versicherungsrecht geh&ouml;ren, betreut.<br />
Mit unserem Team erbringen wir  juristische Dienstleistungen auf h&ouml;chstem Niveau. Im Fokus unserer Arbeit steht der Mandant als Mensch und die L&ouml;sung seines juristischen Anliegens. Dazu geh&ouml;ren f&uuml;r uns eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und fortdauernde Zuverl&auml;ssigkeit ebenso wie gute Erreichbarkeit und Freundlichkeit.</p>
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<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
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                    </li>
<li>
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                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.deutscherpresseindex.de/2024/01/22/corona-soforthilfe-klage-gegen-widerspruchsbescheid-der-l-bank-rechtzeitig-einreichen/" data-wpel-link="internal">Corona-Soforthilfe: Klage gegen Widerspruchsbescheid der L-Bank rechtzeitig einreichen!</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.deutscherpresseindex.de" data-wpel-link="internal">Deutscher Presseindex</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>EuGH macht den Weg für Verbraucher zum Kreditwiderruf frei</title>
		<link>https://www.deutscherpresseindex.de/2021/09/13/eugh-macht-den-weg-fr-verbraucher-zum-kreditwiderruf-frei/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma von Buttlar Rechtsanwälte]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Sep 2021 12:04:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[audi]]></category>
		<category><![CDATA[auto]]></category>
		<category><![CDATA[autokredite]]></category>
		<category><![CDATA[bank]]></category>
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		<category><![CDATA[kreditnehmer]]></category>
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		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[verbraucher]]></category>
		<category><![CDATA[vorfälligkeitsentschädigung]]></category>
		<category><![CDATA[widerrufsbelehrung]]></category>
		<category><![CDATA[widerrufsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Fast alle der seit dem 11. Juni 2010 abgeschlossenen Autokredite können widerrufen werden Verbraucherkreditverträge enthalten fehlerhafte Angaben Europäischer Gerichtshof korrigiert Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Große finanzielle Vorteile für Millionen von Verbrauchern Wenn die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt Mit Urteil vom 09.09.2021 (Az. C-33/20, C-155/20, C-187/20) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass fast alle deutschen<a class="moretag" href="https://www.deutscherpresseindex.de/2021/09/13/eugh-macht-den-weg-fr-verbraucher-zum-kreditwiderruf-frei/" data-wpel-link="internal"><span class="screen-reader-text">Read more about EuGH macht den Weg für Verbraucher zum Kreditwiderruf frei</span>[...]</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.deutscherpresseindex.de/2021/09/13/eugh-macht-den-weg-fr-verbraucher-zum-kreditwiderruf-frei/" data-wpel-link="internal">EuGH macht den Weg für Verbraucher zum Kreditwiderruf frei</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.deutscherpresseindex.de" data-wpel-link="internal">Deutscher Presseindex</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">
<ul class="bbcode_list">
<li>Fast alle der seit dem 11. Juni 2010 abgeschlossenen Autokredite können widerrufen werden</li>
<li>Verbraucherkreditverträge enthalten fehlerhafte Angaben</li>
<li>Europäischer Gerichtshof korrigiert Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs</li>
<li>Große finanzielle Vorteile für Millionen von Verbrauchern</li>
</ul>
<p><b>Wenn die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt</b></p>
<p>Mit Urteil vom 09.09.2021 (Az. <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=C-33/20" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">C-33/20</a>, <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=C-155/20" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">C-155/20</a>, <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=C-187/20" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">C-187/20</a>) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass fast alle deutschen Autokredite noch viele Jahre nach Vertragsabschluss widerrufen werden können. Wenn Banken Darlehensverträge mit Verbrauchern abschließen, müssen sie ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht aufklären. Auch schreibt das Gesetz sog. Pflichtangaben vor, die zwingend in Verbraucherkreditverträgen enthalten sein müssen. Ist dies nicht der Fall, beginnt die zweiwöchige Widerrufsfrist für den Kreditvertrag nie zu laufen. Kreditnehmer können ihren Darlehensvertrag dann auch Jahre nach Vertragsschluss noch widerrufen.</p>
<p><b>Was haben deutsche Gerichte bislang entschieden?</b></p>
<p>Die deutschen Gerichte haben die Frage, wie die Belehrung über das Widerrufsrecht und auch die Pflichtangaben konkret ausgestaltet sein müssen, bisher uneinheitlich beantwortet. Der Bundesgerichthof als höchstes deutsches Zivilgericht hat in letzter Zeit eher zugunsten der Banken entschieden. Das war europarechtswidrig, sagt jetzt der EuGH. Die von den deutschen Banken verwendeten Verträge sind nicht klar und verständlich genug.</p>
<p><b>Millionen von Kerditnehmern können ihre Verträge widerrufen</b></p>
<p>Beim vorliegenden Urteil ging es um Darlehensverträge der VW Bank, der Skoda Bank und der BMW Bank. Die Pflichtangaben zum Verzugszinssatz und auch zur Vorfälligkeitsentschädigung wurden in diesen Verträgen nicht ausreichend klar und verständlich dargestellt. Auch den Einwand, es sei rechtsmissbräuchlich den Vertrag erst Jahre nach dessen Abschluss zu, ließ der EuGH nicht gelten. Von dieser Entscheidung können Millionen von Bankkunden profitieren! Denn die vom Europäischen Gerichtshof als fehlerhaft beurteilten Vertragsangaben finden sich in fast allen Kreditverträgen deutscher Banken seit Juni 2010.</p>
<p><b>Verbraucher mit KFZ-Finanzierung sollten jetzt handeln</b></p>
<p>Verbraucher, die nach dem 10.06.2010 einen<a href="https://vonbuttlar.com/bank-und-kapitalmarktrecht/eugh-darlehensvertraege-widerrufsbelehrungen-fehlerhaft/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external"> Autokredit</a> abgeschlossen haben, sollten ihren Darlehensvertrag zeitnah anwaltlich überprüfen lassen. Die Chancen stehen sehr gut, dass der Vertrag fehlerhafte Angaben enthält und bis heute widerrufen werden kann. Damit können sich Verbraucher nicht nur vorzeitig vom Vertrag lösen und ihr Auto zurückgeben, sondern auch von erheblichen finanziellen Vorteilen profitieren.</p>
<p><i><b><a href="https://vonbuttlar.com" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">von Buttlar Rechtsanwälte </a>bietet als Kanzlei kostenfrei an:</b></i></p>
<p><b>Beratung–Widerruf des Finanzierungsvertrages sinnvoll?: </b>Ersteinschätzung, ob der Finanzierungsvertrag widerrufen werden kann und dabei eine Aussicht auf Erfolg besteht.</p>
<p><b>Rechtsschutzversicherung –Deckungsanfrage: </b>Sofern eine Versicherung besteht, die Verkehrsrechtsschutz abdeckt, übernehmen wir kostenfrei die Deckungsanfrage bei der Versicherung.</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über von Buttlar Rechtsanw&auml;lte</div>
<p>Das Bank- und Kapitalmarktrecht ist ein gro&szlig;er Schwerpunkt der Kanzlei. Mit insgesamt 11 Rechtsanw&auml;lten und vier Fachanw&auml;lten f&uuml;r Bank-und Kapitalmarktrecht werden alle Rechtsgebiete die einen Bezug zu Bankgesch&auml;ften und Kapitalanlagen haben, wozu auch das kapitalmarktnahe Gesellschaftsrecht, das Immobilienrecht und das Versicherungsrecht geh&ouml;ren, betreut.</p>
<p>Mit unserem Team erbringen wir juristische Dienstleistungen auf h&ouml;chstem Niveau. Im Fokus unserer Arbeit steht der Mandant als Mensch und die L&ouml;sung seines juristischen Anliegens. Dazu geh&ouml;ren f&uuml;r uns eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und fortdauernde Zuverl&auml;ssigkeit ebenso wie gute Erreichbarkeit und Freundlichkeit.</p>
</div>
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<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>von Buttlar Rechtsanw&auml;lte<br />
Am Wallgraben 129<br />
70565 Stuttgart<br />
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<div class="pb-contact-item">Wolf von Buttlar<br />
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<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
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                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/von-buttlar-rechtsanwaelte" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories von von Buttlar Rechtsanw&auml;lte</a>
                    </li>
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            </div>
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		<title>Eltern mit einem Sorgenkind sollten ihren Nachlass vorzeitig regeln</title>
		<link>https://www.deutscherpresseindex.de/2021/06/29/eltern-mit-einem-sorgenkind-sollten-ihren-nachlass-vorzeitig-regeln/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma von Buttlar Rechtsanwälte]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Jun 2021 09:44:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[behindertentestament]]></category>
		<category><![CDATA[behinderung]]></category>
		<category><![CDATA[eltern]]></category>
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		<category><![CDATA[testament]]></category>
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		<category><![CDATA[testamentsvollstreckung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bei der Planung der Vermögensnachfolge stellen sich viele Eltern von nicht erwerbstätigen oder nicht erwerbsfähigen Kindern die Frage, wie dieser Umstand bei der Nachlassplanung bestmöglich berücksichtigt werden kann. In diesem Artikel erklären wir, warum es bei Kindern, die für ihren eigenen Lebensunterhalt nicht aufkommen können oder sich in einer wirtschaftlichen Schieflage befinden, unerlässlich ist, passende<a class="moretag" href="https://www.deutscherpresseindex.de/2021/06/29/eltern-mit-einem-sorgenkind-sollten-ihren-nachlass-vorzeitig-regeln/" data-wpel-link="internal"><span class="screen-reader-text">Read more about Eltern mit einem Sorgenkind sollten ihren Nachlass vorzeitig regeln</span>[...]</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.deutscherpresseindex.de/2021/06/29/eltern-mit-einem-sorgenkind-sollten-ihren-nachlass-vorzeitig-regeln/" data-wpel-link="internal">Eltern mit einem Sorgenkind sollten ihren Nachlass vorzeitig regeln</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.deutscherpresseindex.de" data-wpel-link="internal">Deutscher Presseindex</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Bei der Planung der Vermögensnachfolge stellen sich viele Eltern von nicht erwerbstätigen oder nicht erwerbsfähigen Kindern die Frage, wie dieser Umstand bei der Nachlassplanung bestmöglich berücksichtigt werden kann. In diesem Artikel erklären wir, warum es bei Kindern, die für ihren eigenen Lebensunterhalt nicht aufkommen können oder sich in einer wirtschaftlichen Schieflage befinden, unerlässlich ist, passende Regelungen zu treffen.</p>
<p>Juristen bezeichnen eine solche Lösung als „Behinderten-Testament“. Sie ist jedoch nicht an ein Handicap des Kindes geknüpft, sondern immer dann angezeigt, wenn das Vermögen des Kindes vor Zugriffen Dritter geschützt werden soll. Beispielsweise, wenn das Kind sich einer Insolvenz ausgesetzt sieht oder das Kind seit Jahren Sozialhilfe empfängt und sich das voraussichtlich auch in der Zukunft nicht ändern wird.</p>
<p><b>Ziel: Vermögen vor Zugriffen Dritter schützen</b></p>
<p>Wird nichts geregelt und erhält das Kind den vollen Erbteil, so fällt mit der Erbschaft in der Regel ein Vermögenszuwachs beim Kind an. Ist das Kind überschuldet oder erhält es staatliche Hilfen aufgrund seiner bisherigen Vermögenslosigkeit, so fallen ggf. die Voraussetzungen für den Bezug von Sozialhilfe weg oder der Gläubiger kann in die Erbschaft vollstrecken. Diese unerwünschten Folgen könnten zwar durch eine Enterbung des Kindes vermieden werden. Dieser drastische Ansatz ist aber in der Regel eine schlechte Lösung. Neben den emotionalen Auswirkungen, die mit einer Enterbung einhergehen können, bestünde dennoch die Möglichkeit für Gläubiger, auf den dem Kind zustehenden Pflichtteil zuzugreifen.</p>
<p><a href="https://vonbuttlar.com/?cn-reloaded=1" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external"><b>Lösung: Individuelle Regelungen im Testament oder Erbvertrag</b></a></p>
<p>Möchten Eltern ihr Kind schützen, so wählen sie den Weg, dem Kind einerseits Vermögen zukommen zu lassen und andererseits durch die Aufnahme von bedarfsgerechten Regelungen im Testament oder Erbvertrag Ansprüche Dritter abzuwehren. Von Buttlar Rechtsanwälte haben langjährige Erfahrungen bei der Erstellung von individuellen Testamenten. Sie raten daher – je nach Einzelfall &#8211; dazu, dem Kind durchaus einen Teil des Erbes zukommen zu lassen und dann entweder durch die Anordnung der Vorerbschaft oder durch die Anordnung der Testamentsvollstreckung den Zugriff auf das vererbte Vermögen zu verhindern.</p>
<p><a href="https://vonbuttlar.com/testament/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external"><b>Vorteile durch Anordnung der Testamentsvollstreckung</b></a></p>
<p>Wird das Kind beispielsweise mit einem Teil des Vermögens als Erbe bedacht und gleichzeitig die Testamentsvollstreckung angeordnet, so kann das Kind – und damit auch Dritte – nicht auf das Vermögen zugreifen. Rein wirtschaftlich steht das Geld dann zwar dem Kind zu, aber nur der Testamentsvollstrecker kann hierüber verfügen.</p>
<p>Im Testament können dann verschiedene Anweisungen für den Testamentsvollstrecker verbindlich getroffen werden. Beispielsweise kann bestimmt werden, dass der Testamentsvollstrecker dem Kind regelmäßig Geschenke zukommen lässt, Reisen ermöglicht und ein Taschengeld überweist. Diese müsste sich das Kind dann in der Regel nicht anrechnen lassen. Durch die Testamentsvollstreckung wäre das Kind dann auch nach dem Tod der Eltern wirtschaftlich bessergestellt und abgesichert.</p>
<p>Es gibt also durchaus gute Lösungen, durch die auch das Sorgenkind im Falle des Todes bedacht und auch nach dem Tod der Eltern optimal versorgt wird. Unerlässlich ist jedoch, dass eine Regelung getroffen wird. Wird keine Regelung durch Testament oder Erbvertrag getroffen, so greifen die gesetzlichen Regelungen, die das Vermögen des Kindes nicht vor Zugriffen Dritter schützen.</p>
<p>Wer das Amt des Testamentsvollstreckers führen soll, kann der Erblasser im Vorfeld sogar bestimmen oder das Nachlassgericht entscheiden lassen. Sinnvoll ist nach unserer Erfahrung jedenfalls, diese Aufgabe in die Hände einer Vertrauensperson zu geben, die auch rechtlich mit dem Amt des Testamentsvollstreckers vertraut ist.</p>
<p><b>Was die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte für Sie tun kann:</b></p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Wenn Sie sich Gedanken über Ihren Nachlass machen, helfen wir Ihnen gerne dabei, rechtssichere und passende Lösungen zu entwickeln, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.</li>
</ul>
<ul class="bbcode_list">
<li>Sollten Sie Interesse an einem Behinderten-Testament haben, beraten wir Sie individuell und entwickeln das passende Testament gemeinsam mit Ihnen.</li>
</ul>
<ul class="bbcode_list">
<li>Wir überprüfen Ihre bisherigen Regelungen daraufhin, ob diese noch zu Ihren derzeitigen Bedürfnissen passen.</li>
</ul>
<ul class="bbcode_list">
<li>Wir beraten Sie, falls im Wege eines Erbfalls Fragen aufkommen, wem was zu steht.</li>
</ul>
<ul class="bbcode_list">
<li>Wir setzen für Sie Schenkungsverträge auf und bereiten diese vor.</li>
</ul>
<ul class="bbcode_list">
<li>Wir beraten ehrlich, kompetent und kostentransparent.</li>
</ul>
<p>
Vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung unter <a href="https://vonbuttlar.com/testament/" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">https://vonbuttlar.com/</a></p>
<p> </p></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über von Buttlar Rechtsanw&auml;lte</div>
<p>Die Expertise unserer Kanzlei basiert auf der Spezialisierung unserer Anw&auml;lte und auf der langj&auml;hrigen Erfahrung in der Bearbeitung von F&auml;llen aus dem Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts. </p>
<p>Durch die jahrelange beratende T&auml;tigkeit im Bereich der Nachlassplanung sowie die unterst&uuml;tzende T&auml;tigkeit bei streitigen Verfahren wird das Kanzleiprofil durch den Schwerpunkt Erbrecht abgerundet und das Beratungsangebot f&uuml;r die Mandanten komplettiert. Im Vordergrund hierbei stehen vor allem die Beratung bei der Planung der Verm&ouml;gensnachfolge, die Unterst&uuml;tzung bei der Erstellung von Testamenten, Erbvertr&auml;gen oder der Vorbereitung von Verm&ouml;gens&uuml;bertragungen zu Lebzeiten. </p>
<p>Im Vordergrund der T&auml;tigkeit der Kanzlei von Buttlar Rechtsanw&auml;lte steht somit immer der Mandant, der mithilfe der Rechtsanw&auml;lte einen substanziellen Mehrwert f&uuml;r sein Verm&ouml;gen schafft. Sei es im Bereich des Erbrechts, im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts oder auf anderen Rechtsgebieten, in denen die Kanzlei die Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Anspr&uuml;che ber&auml;t und unterst&uuml;tzt.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>von Buttlar Rechtsanw&auml;lte<br />
Am Wallgraben 129<br />
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</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/pressemitteilung/von-buttlar-rechtsanwaelte/Eltern-mit-einem-Sorgenkind-sollten-ihren-Nachlass-vorzeitig-regeln/boxid/854657" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von von Buttlar Rechtsanw&auml;lte</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/von-buttlar-rechtsanwaelte" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories von von Buttlar Rechtsanw&auml;lte</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img loading="lazy" decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---1/854657.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.deutscherpresseindex.de/2021/06/29/eltern-mit-einem-sorgenkind-sollten-ihren-nachlass-vorzeitig-regeln/" data-wpel-link="internal">Eltern mit einem Sorgenkind sollten ihren Nachlass vorzeitig regeln</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.deutscherpresseindex.de" data-wpel-link="internal">Deutscher Presseindex</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Daimler-Abgasskandal: KBA veröffentlicht Rückruf für weitere 152.000 Fahrzeuge</title>
		<link>https://www.deutscherpresseindex.de/2020/01/09/daimler-abgasskandal-kba-verffentlicht-rckruf-fr-weitere-152-000-fahrzeuge/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma von Buttlar Rechtsanwälte]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Jan 2020 09:53:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verbraucher & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[4matic]]></category>
		<category><![CDATA[Abgasskandal]]></category>
		<category><![CDATA[abschalteinrichtung]]></category>
		<category><![CDATA[agr]]></category>
		<category><![CDATA[benz]]></category>
		<category><![CDATA[cls]]></category>
		<category><![CDATA[daimler]]></category>
		<category><![CDATA[glc]]></category>
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		<category><![CDATA[slk]]></category>
		<category><![CDATA[sprinter]]></category>
		<category><![CDATA[vito]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.deutscherpresseindex.de/2020/01/09/daimler-abgasskandal-kba-veroeffentlicht-rueckruf-fuer-weitere-152-000-fahrzeuge/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das Kraftfahrtbundesamt hat in seiner Rückrufdatenbank ganz aktuell 12 weitere Rückrufe für Mercedesfahrzeuge veröffentlicht. Als Grund für die Rückrufe nennt das KBA die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. die unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems. Damit wird ein weiteres Kapitel im Daimler-Abgasskandal aufgeschlagen. Welche Fahrzeuge sind betroffen? Betroffen von der aktuellen Rückrufanordnung sind insgesamt 152.000 Diesel-Fahrzeuge,<a class="moretag" href="https://www.deutscherpresseindex.de/2020/01/09/daimler-abgasskandal-kba-verffentlicht-rckruf-fr-weitere-152-000-fahrzeuge/" data-wpel-link="internal"><span class="screen-reader-text">Read more about Daimler-Abgasskandal: KBA veröffentlicht Rückruf für weitere 152.000 Fahrzeuge</span>[...]</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.deutscherpresseindex.de/2020/01/09/daimler-abgasskandal-kba-verffentlicht-rckruf-fr-weitere-152-000-fahrzeuge/" data-wpel-link="internal">Daimler-Abgasskandal: KBA veröffentlicht Rückruf für weitere 152.000 Fahrzeuge</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.deutscherpresseindex.de" data-wpel-link="internal">Deutscher Presseindex</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Das Kraftfahrtbundesamt hat in seiner Rückrufdatenbank ganz aktuell 12 weitere Rückrufe für Mercedesfahrzeuge veröffentlicht. Als Grund für die Rückrufe nennt das KBA die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. die unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems. Damit wird ein weiteres Kapitel im Daimler-Abgasskandal aufgeschlagen.</p>
<p><b>Welche Fahrzeuge sind betroffen?</b></p>
<p>Betroffen von der aktuellen Rückrufanordnung sind insgesamt 152.000 Diesel-Fahrzeuge, 52.000 davon in Deutschland. Konkret geht es um folgende Mercedes-Modelle:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li><b>E-Klasse, Baujahr 2012 – 2016</b></li>
<li><b>S-Klasse, Baujahr 2013 – 2017</b></li>
<li><b>M-Klasse, Baujahr 2012 – 2016</b></li>
<li><b>CLS-Klasse, Baujahr 2014 – 2018</b></li>
<li><b>GLE-Klasse, Baujahr 2015 – 2018</b></li>
<li><b>C-Klasse, Baujahr 2013 – 2016</b></li>
<li><b>SLK-Klasse, Baujahr 2015 – 2017</b></li>
</ul>
<p><b>Daimler Dieselskandal</b></p>
<p>Die Daimler AG musste auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes erstmals im Juni 2018 europaweit rund 700.000 Fahrzeuge zurückrufen. Davon befinden sich rund 280.000 Fahrzeuge in Deutschland. Im Fokus standen bei diesem Rückruf Modelle mit der Abgasnorm Euro 6b, in denen die Motoren des Typs OM 651 (GLC 2,2l Diesel, V-Klasse 2,2l Diesel), OM 622 (Vito 1,6l Diesel), OM 642 (ML/GLE/GL/GLS 3,0l Diesel) und OM 626 (C-Klasse 1,6l Diesel) verbaut wurden.</p>
<p>Im Juni 2019 kamen dann noch einmal rund 60.000 Euro-5-Fahrzeuge des Modells Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic mit dem Motortyp OM 651 hinzu. Im Oktober 2019 folgte der nächste Rückruf für rund 260.000 Transporter des Modells Sprinter. Es handelt sich um Fahrzeuge mit dem schon etwas älteren Euro-5-Dieselmotor mit der Bezeichnung OM 651, die vor Juni 2016 gebaut wurden. Mit den aktuellen Rückrufen sind insgesamt fast 1,2 Millionen Mercedes-Fahrzeuge von dem Abgasskandal betroffen.</p>
<p><b>Sollte das Software-Update aufgespielt werden?</b></p>
<p>Die Abschalteinrichtungen müssen jetzt durch ein Software-Update entfernt werden. Betroffene Autobesitzer sollten sich vor dem Aufspielen des Updates aber von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen. Viele Gerichte im VW Abgasskandal haben Klagen abgewiesen nachdem das Update aufgespielt worden war. Begründung: Das Fahrzeug sei nicht mehr mangelhaft. Demzufolge sollten die Risiken vor einer solchen Entscheidung sorgfältig abgewogen werden.</p>
<p>Nicht nur in rechtlicher, sondern auch in technischer Hinsicht drohen Nachteile, wie beispielsweise höherer Kraftstoff- und AdBlue-Verbrauch, verrußte AGR-Filter, geringere Leistung und veränderte Motorengeräusche. Außerdem sind die Langzeitfolgen der Nachrüstung völlig unbekannt. Und schließlich können vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge auf dem Gebrauchtwagenmarkt nur mit erheblichen finanziellen Verlusten verkauft werden.</p>
<p><b>Welche Rechte haben Sie?</b></p>
<p>Wenn Sie ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung gekauft haben, kommen <b>Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer</b> wie Rücktritt oder Minderung infrage. Der Bundesgerichtshof hat im Januar 2019 in einem Beschluss (Az. VIII ZR 225/17) darauf hingewiesen, dass die Verwendung einer Software, die einen speziellen Modus für den Prüfstandlauf sowie einen hiervon abweichenden Modus für den Alltagsbetrieb vorsieht und hierdurch im Prüfzyklus verbesserte Stickoxidwerte generiert, einen Sachmangel darstellt.</p>
<p>Außerdem kommen <b>Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller</b> in Betracht. Immer mehr Gerichte bewerten die Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen als <b>sittenwidrig. </b></p>
<p><b>Die Kanzlei <i>von Buttlar Rechtsanwälte</i> bietet folgende Leistungen kostenfrei an</b></p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Prüfung, ob Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist</li>
<li>Beratung, ob die Teilnahme an einem Rückruf zu rechtlichen Nachteilen führt</li>
<li>Erstberatung, ob mit Aussicht auf Erfolg Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können </li>
<li>Bei vorhandener Rechtsschutzversicherung: Durchführung einer Deckungsanfrage</li>
</ul>
<p><b>Die Kanzlei <i>von Buttlar Rechtsanwälte</i></b></p>
<ul class="bbcode_list">
<li>steht für effiziente, kostentransparente und risikobewusste Rechtsdurchsetzung</li>
<li>betreut mit neun Anwälten mehr als 3.000 Besitzer von Dieselfahrzeugen</li>
<li>wird speziell im Dieselskandal von Rechtsschutzversicherungen empfohlen</li>
<li>wird von Mandanten bei anwalt.de durchschnittlich mit 4,9 von 5 Sternen bewertet</li>
<li>ist seit vielen Jahren erfolgreich im Verbraucherrecht tätig</li>
</ul>
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<ul>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/pressemitteilung/von-buttlar-rechtsanwaelte/Daimler-Abgasskandal-KBA-verffentlicht-Rckruf-fr-weitere-152-000-Fahrzeuge/boxid/781579" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung von von Buttlar Rechtsanw&auml;lte</a>
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<li>
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