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	<title>Firma Schirp &amp; Partner Rechtsanwälte mbB, Autor bei Deutscher Presseindex</title>
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	<title>Firma Schirp &amp; Partner Rechtsanwälte mbB, Autor bei Deutscher Presseindex</title>
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		<title>Erste Urteile im Fall Wirecard &#8211; KapMuG-Verfahren gegen EY unzulässig</title>
		<link>https://www.deutscherpresseindex.de/2021/08/31/erste-urteile-im-fall-wirecard-kapmug-verfahren-gegen-ey-unzulaessig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Schirp &#38; Partner Rechtsanwälte mbB]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Aug 2021 08:25:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Anfang Juni 2021 entschied das Landgericht München I, dass ein Antrag auf ein Kapitalanlage-Musterverfahren gegen EY nicht zulässig sei. Wir haben von Anfang an ein Musterverfahren nicht als das richtige Verfahren gegen EY angesehen und unseren Mandanten eine andere Strategie gegen die Wirtschaftsprüfer aufgeführt. Unserer Meinung nach – und diese Meinung hat das LG München<a class="moretag" href="https://www.deutscherpresseindex.de/2021/08/31/erste-urteile-im-fall-wirecard-kapmug-verfahren-gegen-ey-unzulaessig/" data-wpel-link="internal"><span class="screen-reader-text">Read more about Erste Urteile im Fall Wirecard &#8211; KapMuG-Verfahren gegen EY unzulässig</span>[...]</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.deutscherpresseindex.de/2021/08/31/erste-urteile-im-fall-wirecard-kapmug-verfahren-gegen-ey-unzulaessig/" data-wpel-link="internal">Erste Urteile im Fall Wirecard &#8211; KapMuG-Verfahren gegen EY unzulässig</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.deutscherpresseindex.de" data-wpel-link="internal">Deutscher Presseindex</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Anfang Juni 2021 entschied das Landgericht München I, dass ein Antrag auf ein Kapitalanlage-Musterverfahren gegen EY nicht zulässig sei.</p>
<p>Wir haben von Anfang an ein Musterverfahren nicht als das richtige Verfahren gegen EY angesehen und unseren Mandanten eine andere Strategie gegen die Wirtschaftsprüfer aufgeführt.</p>
<p>Unserer Meinung nach – und diese Meinung hat das LG München mit seiner Entscheidung nun bestätigt &#8211; ist der Bestätigungsvermerk auf dem Jahresabschluss der Wirecard AG durch EY-Wirtschaftsprüfer keine öffentliche Kapitalmarktinformation nach Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz und der Antrag auf ein Kapitalanlage-Musterverfahren nicht zulässig.</p>
<p>Bereits im letzten Jahr haben wir unsere Mandanten darauf hingewiesen, dass hier ein Verfahren nach dem KapMuG zwei enorme Nachteile hat:</p>
<ul class="bbcode_list">
<li>Grundsätzlich führen solche Verfahren zu einer enormen Verzögerung des Rechtsstreits. Erfahrungsgemäß dauern Verfahren nach dem KapMuG mindestens 8, eher 12 Jahre. Dies könnte sich möglicherweise negativ auf die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit des Anspruchs gegen EY auswirken.</li>
</ul>
<ul class="bbcode_list">
<li>Selbst wenn das KapMuG abgeschlossen ist, haben die Anleger noch <b>keinen vollstreckbaren Zahlungstitel</b>. Denn Verfahren nach dem KapMuG führen nur zu inhaltlichen Feststellungen, nicht aber zu einem Zahlungsurteil. Im schlimmsten Falle schließen sich also an das KapMuG-Verfahren noch die eigentlichen Zahlungsprozesse an. Diese sind dann zwar inhaltlich sicher prognostizierbar – denn an den Feststellungen aus dem KapMuG-Verfahren ist nicht mehr zu rütteln -, aber es können weitere Jahre ins Land gehen, bevor die Anleger tatsächlich Geld erhalten.</li>
</ul>
<p>Warum ist das im vorliegenden Fall so wichtig? Unserer Meinung nach ist eine Klage jetzt die einzige Möglichkeit Schadensersatz zurückzuerlangen. Anleger sollten daher jetzt aktiv werden.</p></div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Schirp &amp; Partner Rechtsanw&auml;lte mbB<br />
Leipziger Platz 9<br />
10117 Berlin<br />
Telefon: +49 (30) 327617-0<br />
Telefax: +49 (30) 327617-17<br />
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<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
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                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/schirp-partner-rechtsanwlte-mbb" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen von Schirp &amp; Partner Rechtsanw&auml;lte mbB</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
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			</item>
		<item>
		<title>Kanzlei Schirp &#038; Partner als eine der besten Kanzleien Deutschlands ausgezeichnet</title>
		<link>https://www.deutscherpresseindex.de/2021/08/31/kanzlei-schirp-partner-als-eine-der-besten-kanzleien-deutschlands-ausgezeichnet/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Schirp &#38; Partner Rechtsanwälte mbB]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Aug 2021 08:24:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Rahmen einer unabhängigen Analyse der Zeitschrift Capital wurde die Kanzlei Schirp &#38; Partner als eine der besten Anwaltskanzleien für Privatmandanten ausgezeichnet. Dies ist das Ergebnis einer Befragung von knapp 4000 Rechtsanwälten durch die Zeitschrift Capital und das Marktforschungsinstitut Statista. Die Auszeichnung erhielt die Kanzlei in der Kategorie Banken- und Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei Schirp &#38;<a class="moretag" href="https://www.deutscherpresseindex.de/2021/08/31/kanzlei-schirp-partner-als-eine-der-besten-kanzleien-deutschlands-ausgezeichnet/" data-wpel-link="internal"><span class="screen-reader-text">Read more about Kanzlei Schirp &#38; Partner als eine der besten Kanzleien Deutschlands ausgezeichnet</span>[...]</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.deutscherpresseindex.de/2021/08/31/kanzlei-schirp-partner-als-eine-der-besten-kanzleien-deutschlands-ausgezeichnet/" data-wpel-link="internal">Kanzlei Schirp &amp; Partner als eine der besten Kanzleien Deutschlands ausgezeichnet</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.deutscherpresseindex.de" data-wpel-link="internal">Deutscher Presseindex</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Im Rahmen einer unabhängigen Analyse der Zeitschrift Capital wurde die Kanzlei Schirp &amp; Partner als eine der besten Anwaltskanzleien für Privatmandanten ausgezeichnet. Dies ist das Ergebnis einer Befragung von knapp 4000 Rechtsanwälten durch die Zeitschrift Capital und das Marktforschungsinstitut Statista.</p>
<p>Die Auszeichnung erhielt die Kanzlei in der Kategorie Banken- und Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei Schirp &amp; Partner vertritt bereits seit über 20 Jahren erfolgreich ihre Mandanten in rechtlichen Fragen zum Kapitalanlagerecht, Bankrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und in steuerrechtlichen Verfahren.</p>
<p>Sie haben ein Problem auf einem dieser Gebiete? Wir freuen uns darauf, Sie auch in Zukunft mit demselben Engagement, unserer jahrzehntelangen Erfahrung und Kompetenz zu beraten.</p></div>
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                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/schirp-partner-rechtsanwlte-mbb" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen von Schirp &amp; Partner Rechtsanw&auml;lte mbB</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img decoding="async" src="https://www.lifepr.de/presscorner/cpix/tp---1/863183.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.deutscherpresseindex.de/2021/08/31/kanzlei-schirp-partner-als-eine-der-besten-kanzleien-deutschlands-ausgezeichnet/" data-wpel-link="internal">Kanzlei Schirp &amp; Partner als eine der besten Kanzleien Deutschlands ausgezeichnet</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.deutscherpresseindex.de" data-wpel-link="internal">Deutscher Presseindex</a>.</p>
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		<item>
		<title>Nassauische Sparkasse</title>
		<link>https://www.deutscherpresseindex.de/2021/08/31/nassauische-sparkasse/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Schirp &#38; Partner Rechtsanwälte mbB]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Aug 2021 08:21:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eine höhere Vorfälligkeitsentschädigung wird oftmals dann fällig, wenn man vorzeitig aus einem Darlehensvertrag aussteigen will. Anders sieht es jedoch im Falle eines Immobiliar-Darlehensvertrags aus. Dort stellt der Gesetzgeber höhere Anforderungen an die vertragliche Gestaltung der Vorfälligkeitsentschädigung. Die Bank darf im Falle einer vorzeitigen Rückführung des Darlehens keine zusätzlichen Kosten verlangen, sollte sie den Darlehensnehmer vorher<a class="moretag" href="https://www.deutscherpresseindex.de/2021/08/31/nassauische-sparkasse/" data-wpel-link="internal"><span class="screen-reader-text">Read more about Nassauische Sparkasse</span>[...]</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.deutscherpresseindex.de/2021/08/31/nassauische-sparkasse/" data-wpel-link="internal">Nassauische Sparkasse</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.deutscherpresseindex.de" data-wpel-link="internal">Deutscher Presseindex</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Eine höhere Vorfälligkeitsentschädigung wird oftmals dann fällig, wenn man vorzeitig aus einem Darlehensvertrag aussteigen will. Anders sieht es jedoch im Falle eines Immobiliar-Darlehensvertrags aus. Dort stellt der Gesetzgeber höhere Anforderungen an die vertragliche Gestaltung der Vorfälligkeitsentschädigung. Die Bank darf im Falle einer vorzeitigen Rückführung des Darlehens keine zusätzlichen Kosten verlangen, sollte sie den Darlehensnehmer vorher nicht ausreichend über die Vorfälligkeitsentschädigung informiert haben.</p>
<p>Gesetzlich geregelt wird dies u.a. im § 502 Abs. 2 BGB. Ausgeschlossen ist die Vorfälligkeitsentschädigung dann, wenn die Angaben über die Laufzeit des Vertrags, die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung oder das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers im Vertrag unzureichend sind. Gerade bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung sind viele Banken bei der Vertragsgestaltung nachlässig.</p>
<p>In einem aktuellen Urteil vom 03. August 2021 (noch nicht rechtskräftig) hat das Landgericht Wiesbaden dies in einem Verfahren gegen die Nassauische Sparkasse bestätigt. Der Kläger hatte sein Darlehen bei der Sparkasse vorzeitig zurückgezahlt. Dafür verlangte die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung, die der Kläger zunächst auch bezahlte. Anschließend verlangte der Kläger diese allerdings zurück. Außergerichtlich verweigerte die Bank die Rückzahlung, das Landgericht Wiesbaden hat den Rechtstreit jedoch zugunsten des Darlehensnehmers entschieden.</p>
<p>Nach Feststellung des Landgerichts Wiesbaden hatte die Sparkasse keinen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung. Der Anspruch sei nach § 502 Abs. 2 Nr. 2 ausgeschlossen gewesen. Nach Ansicht des LG Wiesbaden seien die Vertragsangaben über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend. Dabei sei entscheidend, dass der Darlehensnehmer die Berechnung der Entschädigung nachvollziehen und seine Belastung, im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens, zuverlässig abschätzen könnte. Nach Ansicht des Gerichts sei die von der Sparkasse in dem Vertrag verwendete Klausel zur Vorfälligkeitsentschädigung für den Verbraucher nicht transparent genug. In der Folge wurde die Sparkasse zur Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung verurteilt.</p>
<p>Dies ist nicht das erste Urteil. Andere Banken haben in der Vergangenheit ebenfalls häufig intransparente Klauseln zur Vorfälligkeitsentschädigung verwendet. Sind Sie der Meinung Ihre Bank hat die Vorfälligkeitsentschädigung ohne Rechtsgrund verlangt, werden wir Sie gerne juristisch unterstützen.</p>
<p>Als Ansprechpartner für Ihr weiteres Vorgehen steht Ihnen gerne Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, und Rechtsanwalt Artem Zykov für eine kostenfreie Ersteinschätzung zur Verfügung.</p>
<p>Die Fachanwälte der Kanzlei Schirp &amp; Partner aus Berlin verfügen aufgrund langjähriger Praxis seit mehr als 25 Jahren über eine umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht.</p></div>
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<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
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                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/schirp-partner-rechtsanwlte-mbb" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen von Schirp &amp; Partner Rechtsanw&auml;lte mbB</a>
                    </li>
</ul></div>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.deutscherpresseindex.de/2021/08/31/nassauische-sparkasse/" data-wpel-link="internal">Nassauische Sparkasse</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.deutscherpresseindex.de" data-wpel-link="internal">Deutscher Presseindex</a>.</p>
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