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	<title>Firma KANZLEI Steuerberatungsgesellschaft Burgard Fontaine Lamberti, Autor bei Deutscher Presseindex</title>
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	<title>Firma KANZLEI Steuerberatungsgesellschaft Burgard Fontaine Lamberti, Autor bei Deutscher Presseindex</title>
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		<title>Airbnb nicht richtig versteuert? Jetzt handeln, um ein Strafverfahren zu verhindern.</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Firma KANZLEI Steuerberatungsgesellschaft Burgard Fontaine Lamberti]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Mar 2023 11:01:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Viele private Eigenheimbesitzer und Wohnungsinhaber, besonders in Großstädten oder Feriengebieten, haben in den vergangenen Jahren Gästen, die ihre Stadt oder ihr Feriengebiet besuchten, ihre Wohnungen  gegen einen kleinen Obolus  für eine oder einige Nächte zur Verfügung gestellt. Oft war ihnen dabei die Airbnb-Plattform behilflich. Dass bei einer Airbnb-Vermietung die Einnahmen zu versteuern sind, hatte sicherlich<a class="moretag" href="https://www.deutscherpresseindex.de/2023/03/01/airbnb-nicht-richtig-versteuert-jetzt-handeln-um-ein-strafverfahren-zu-verhindern/" data-wpel-link="internal"><span class="screen-reader-text">Read more about Airbnb nicht richtig versteuert? Jetzt handeln, um ein Strafverfahren zu verhindern.</span>[...]</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.deutscherpresseindex.de/2023/03/01/airbnb-nicht-richtig-versteuert-jetzt-handeln-um-ein-strafverfahren-zu-verhindern/" data-wpel-link="internal">Airbnb nicht richtig versteuert? Jetzt handeln, um ein Strafverfahren zu verhindern.</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.deutscherpresseindex.de" data-wpel-link="internal">Deutscher Presseindex</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Viele private Eigenheimbesitzer und Wohnungsinhaber, besonders in Großstädten oder Feriengebieten, haben in den vergangenen Jahren Gästen, die ihre Stadt oder ihr Feriengebiet besuchten, ihre Wohnungen  gegen einen kleinen Obolus  für eine oder einige Nächte zur Verfügung gestellt. Oft war ihnen dabei die Airbnb-Plattform behilflich. Dass bei einer Airbnb-Vermietung die Einnahmen zu versteuern sind, hatte sicherlich nicht  jeder Gastgeber verinnerlicht, zumal er in seiner Laiensphäre keine steuerpflichtige Tätigkeit ausübte.</p>
<p>„Das kann jetzt unangenehme Folgen haben,  gerade auch auf finanziellem Gebiet“, warnt Johannes Burgard, Fachanwalt für Steuerrecht. „Auf Grund von jetzt zugänglichen Daten, können die deutschen Finanzämter die Airbnb-Vermietungen einer eingehenden steuerlichen Prüfung unterziehen“, erläutert der Experte, der auch Geschäftsführer der KANZLEI im saarländischen Saarlouis ist und bundesweit Mandanten berät.</p>
<p>Was viele nicht wissen: Nach sich über Jahren hinziehenden juristischen Auseinandersetzungen hat es der deutsche Fiskus erreicht, dass die Airbnb-Plattform, die in Irland ihren Sitz hat, der deutschen Finanzverwaltung die Vermieter-Daten „herausrücken“ musste.</p>
<p>Diese Daten, gesichtet, geprüft und überprüft, werden jetzt den einzelnen Finanzämtern zur Verfügung gestellt, in denen Airbnb-Vermieter ihren Wohnsitz haben. „Es ist damit zu rechnen, dass in einigen Monaten die örtlichen Finanzämter, die in der Abgabenordnung (AO) und in den sonstigen rechtlichen Vorschriften vorgeschriebenen steuer- und steuerstrafrechtlichen Schritte in Angriff nehmen werden“, ist sich Johannes Burgard sicher.</p>
<p>Doch was tun? Hier hat der Steueranwalt Johannes Burgard wichtige Ratschläge:</p>
<p><b>Gibt es eine Nothilfe bei drohendem Steuer-Strafverfahren</b>?</p>
<p>Die <b> Selbstanzeige (§ 371 AO)</b></p>
<p>AirbnBb-Vermieter haben jedoch die Möglichkeit die <b>Notbremse</b> zu ziehen. Der Gesetzgeber stellt in diesen Fällen, auch  aus wohlerwogenem Eigeninteresse das Rechtsinstitut  der sogenannten <b>Selbstanzeige (§ 371 AO) </b>zur Verfügung.</p>
<p>Eine Selbstanzeige ist nur wirksam, wenn der Vermieter schnell handelt, bevor  ein Schreiben des Finanzamtes eingeht, indem er zur Stellungnahme über die AirBnB-Vermietung aufgefordert  oder gar über die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens informiert wird.</p>
<p><b>Letzter Notanker: „verspätete Strafanzeige“!</b></p>
<p>Sollten die Finanzbehörden die Steuerhinterziehung  festgestellt  und dem Vermieter schon mitgeteilt haben, ist eine  Steuerstraftat gegeben.</p>
<p>„In diesen Fällen kann eine ‚verspätete Strafanzeige‘  das Finanzamt veranlassen, auf die Einleitung des Strafverfahrens zu verzichten. Denkbar ist auch, dass das Strafverfahren schneller beendet wird oder dass eine fällige Geldbuße kleiner ausfällt als ohne verspätete Selbstanzeige“, so Johannes Burgard. In diesen Fällen ist eine Beratung durch einen Experten nicht nur sinnvoll, sondern fast unumgänglich.</p>
<p>Der Rat von Fachanwalt Johannes Burgard lautet daher: &quot;Nur Handeln bringt Erfolg!&quot;</p></div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über die KANZLEI Steuerberatungsgesellschaft Burgard Fontaine Lamberti mbH</div>
<p>DIE ZEITEN &Auml;NDERN SICH &#8211; OFT SCHNELLER ALS UNS LIEB IST.<br />
Wir bei der KANZLEI sehen Ver&auml;nderungen als Chance.</p>
<p>In einer schnelllebigen Zeit ist es wichtig, den &Uuml;berblick zu behalten. Qualifizierte und zuverl&auml;ssige Mitarbeiter sowie permanente Weiterbildung sind dabei die Grundlage f&uuml;r den Erfolg in unserem Business.</p>
<p>Wenn sich M&auml;rkte, Gesetze oder Grundlagen &auml;ndern, ist Flexibilit&auml;t und eine schnelle Reaktion von N&ouml;ten &ndash; vor allem aber auch eine gute Kommunikation. Sorry, aber wir verplempern auch keine Zeit mit gendern.</p>
<p>Wir gehen aktiv auf unsere Mandanten zu, statt zu reagieren. Wir warten nicht, wir starten.</p>
<p>Nat&uuml;rlich sind auch wir keine Hellseher, aber wir beobachten und sind aufmerksam. Wir erkennen M&ouml;glichkeiten und besprechen diese mit Ihnen, auch antizipierend.</p>
<p>Wir versprechen nicht zu viel, sondern setzen auf eine seri&ouml;se und fachkundige Beratung. Dabei wissen wir, dass es im Alltag oft an Zeit mangelt. Schnelle Wege zum Kunden und eine einfache, verst&auml;ndliche Kommunikation sind ein Schl&uuml;ssel unseres Erfolges. Dazu z&auml;hlen auch Erreichbarkeiten abseits des &Uuml;blichen, wenn es n&ouml;tig ist.</p>
<p>Was macht uns anders?<br />
Unsere Kanzlei ist ein Netzwerk von Profis aus den Bereichen Steuerberatung und Steuerrecht.</p>
<p>Einfache Frage, einfache Antwort:<br />
Warum vereinen wir Steuerberater und Juristen unter einem Dach?<br />
Diese Struktur erm&ouml;glicht eine effiziente, schnelle und fach&uuml;bergreifende Betreuung unserer Mandanten.</p>
<p>Eine umfassende Beratung schlie&szlig;t auch die Unterst&uuml;tzung unserer Mandanten gegen&uuml;ber den Beh&ouml;rden ein, zum Beispiel um vom Staat bereit gestellte F&ouml;rdermittel zu erhalten. F&uuml;r Themen wie Optimierung von Personalkosten oder Betriebliche Altersvorsorge haben wir Inhouse-Spezialisten an Bord, die individuelle Strategien f&uuml;r Ihr Unternehmen entwickeln und Ihre Mitarbeiter mit ins Boot nehmen. Betreuung bedeutet f&uuml;r uns auch, Hilfestellung zu leisten, um berechtigte Forderungen beizutreiben oder sofortige Forderungsabwehr, wenn es brennt.</p>
<p>Wir lassen Sie nicht alleine.</p>
<p>Gerade beim Aufbau oder der Neustrukturierung Ihres Unternehmens ist die Kooperation von Steuerberatern und Fachanw&auml;lten f&uuml;r Steuerrecht ein entscheidendes Plus, nicht nur im Gesellschafts- und Vertragsrechtsfragen, sondern auch wenn es um Themen wie Second Generation, Betriebsnachfolge oder &bdquo;richtiges&ldquo; Vererben geht oder Immobilien im Spiel sind.</p>
<p>Wir helfen Ihnen dabei, dass Sie sich auf das Wichtigste konzentrieren k&ouml;nnen:<br />
Ihr Gesch&auml;ft, Ihr Verm&ouml;gen, Ihren Erfolg, Ihre Zukunft, Ihren verdienten Ruhestand, Ihre Familie &ndash; kurz: Das, was Ihnen wichtig ist. Daf&uuml;r halten wir Ihnen steuerrechtlich den R&uuml;cken frei und gehen dabei auch mal unkonventionelle Wege- damit Vieles f&uuml;r Sie in greifbare N&auml;he r&uuml;ckt.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>KANZLEI Steuerberatungsgesellschaft Burgard Fontaine Lamberti mbH<br />
Handwerkerstra&szlig;e 11<br />
66740 Saarlouis<br />
Telefon: +49 (6831) 50154-0<br />
Telefax: +49 ( 68 31) 50 154 60<br />
<a href="http://www.kanzlei-saar.de/" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">http://www.kanzlei-saar.de/</a></div>
<div class="pb-contacts">
<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Johannes Burgard<br />
E-Mail: &#106;&#111;&#104;&#097;&#110;&#110;&#101;&#115;&#046;&#098;&#117;&#114;&#103;&#097;&#114;&#100;&#064;&#107;&#097;&#110;&#122;&#108;&#101;&#105;&#045;&#115;&#097;&#097;&#114;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/pressemitteilung/kanzlei-steuerberatungsgesellschaft-burgard-fontaine-lamberti-mbh/Airbnb-nicht-richtig-versteuert-Jetzt-handeln-um-ein-Strafverfahren-zu-verhindern/boxid/1147885" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung der KANZLEI Steuerberatungsgesellschaft Burgard Fontaine Lamberti mbH</a>
                    </li>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/newsroom/kanzlei-steuerberatungsgesellschaft-burgard-fontaine-lamberti-mbh" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Meldungen der KANZLEI Steuerberatungsgesellschaft Burgard Fontaine Lamberti mbH</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
            </div>
<p>        <img decoding="async" src="https://www.pressebox.de/presscorner/cpix/tp---4/1147885.gif" alt="counterpixel" width="1" height="1" /></p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Das müssen Immobilienbesitzer zur neuen Grundsteuer wissen</title>
		<link>https://www.deutscherpresseindex.de/2022/05/30/das-muessen-immobilienbesitzer-zur-neuen-grundsteuer-wissen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma KANZLEI Steuerberatungsgesellschaft Burgard Fontaine Lamberti]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 May 2022 10:51:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
		<category><![CDATA[burgard]]></category>
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		<category><![CDATA[steuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerexperten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Steuerberater Stefan Lamberti erklärt:  &#34;Das müssen Immobilienbesitzer zur neuen Grundsteuer wissen“ Die Grundsteuerreform erfordert in diesem Jahr eine Neubewertung aller Grundstücke. Alle Grundstücksbesitzer sind aufgefordert, ab Juli die erforderlichen Daten an die Finanzämter zu übermitteln. Aber worauf genau müssen Steuerpflichtige achten, damit ihnen nicht die Zeit davonrennt? Infolge der Grundsteuerreform müssen ab diesem Jahr alle Grundstücksbesitzer ihre Grundstücke<a class="moretag" href="https://www.deutscherpresseindex.de/2022/05/30/das-muessen-immobilienbesitzer-zur-neuen-grundsteuer-wissen/" data-wpel-link="internal"><span class="screen-reader-text">Read more about Das müssen Immobilienbesitzer zur neuen Grundsteuer wissen</span>[...]</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.deutscherpresseindex.de/2022/05/30/das-muessen-immobilienbesitzer-zur-neuen-grundsteuer-wissen/" data-wpel-link="internal">Das müssen Immobilienbesitzer zur neuen Grundsteuer wissen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.deutscherpresseindex.de" data-wpel-link="internal">Deutscher Presseindex</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text"><b>Steuerberater Stefan Lamberti erklärt: </b></p>
<p><b>&quot;Das müssen Immobilienbesitzer zur neuen Grundsteuer wissen“</b></p>
<p><b>Die Grundsteuerreform erfordert in diesem Jahr eine Neubewertung aller Grundstücke. Alle Grundstücksbesitzer sind aufgefordert, ab Juli die erforderlichen Daten an die Finanzämter zu übermitteln. Aber worauf genau müssen Steuerpflichtige achten, damit ihnen nicht die Zeit davonrennt?</b></p>
<p><i>Infolge der Grundsteuerreform müssen ab diesem Jahr alle Grundstücksbesitzer ihre Grundstücke und Gebäude neu bewerten lassen. Was kommt da auf die Eigentümer zu?</i></p>
<p><b>Stefan Lamberti:</b> Leider bleibt wenig Zeit. Vom 1. Juli bis 31. Oktober diesen Jahres müssen die Steuererklärungen abgegeben werden. Dies kann elektronisch über das bekannte Elster-Portal geschehen. In Ausnahmefällen soll aber auch eine Abgabe in klassischer Papierform möglich sein. Wichtig ist, dass Grundstücksbesitzer jetzt mit ihren Steuerexperten sprechen.</p>
<p><i>Das klingt nach einem sehr engen Zeitplan</i><i>…</i></p>
<p><b>Lamberti:</b> In diesen vier Monaten müssen bundesweit die Daten für 36 Millionen Grundstücke abgegeben werden, allein im Saarland sind ca. 580.000 Grundstücke neu zu bewerten. Wir empfehlen allen Steuerpflichtigen, schon jetzt zu beginnen, die erforderlichen Informationen zu sammeln, da insbesondere bei vermieteten Wohnimmobilien und bei gewerblich genutzten Immobilien sowie gemischt genutzten Grundstücken die Ermittlung der steuerlich relevanten Daten durchaus komplexer werden kann.</p>
<p><i>Über welche Daten sprechen wir? Es soll mit der Grundsteuerreform ja eigentlich leichter geworden sein, weil man nur noch sechs Angaben statt wie bisher 20 liefern muss.</i></p>
<p><b>Lamberti:</b> Es geht um die Grundstücksgröße, die Wohnfläche beziehungsweise die Bruttogrundfläche bei gewerblich genutzten Objekten, die Gebäudeart, das Herstellungsjahr und den Bodenrichtwert. Der Teufel steckt im Detail: Ein Beispiel: Bei Wohnimmobilien zählen ein Dachgeschoss oder ein Keller, die nicht ausgebaut sind, nicht zur Wohnfläche, bei Geschäftsgebäuden umfasst die Bruttogrundfläche etwa nicht den Spitzboden, Vormauerungen oder Balkone. Wir haben unser Team dazu detailliert schulen müssen. Wie soll da ein Laie durchblicken?</p>
<p><i>Gilt die Frist für die Steuererklärung auch für Länder mit einem Alternativmodell?</i></p>
<p><b>Lamberti:</b> Absolut. Auch die weiteren Fristen stehen für alle Beteiligten fest: Im Anschluss an die Datenübermittlung müssen die Finanzämter die Grundsteuerwerte feststellen und die entsprechenden Bescheide an die Steuerpflichtigen verschicken. Die haben nur einen Monat Zeit, um gegebenenfalls Einspruch einzulegen. Diese Frist ist, sofern der Bescheid fehlerhaft ist, unbedingt einzuhalten.</p>
<p><i>Wie ändert sich die Situation im Speziellen im Saarland?</i></p>
<p>Lamberti: Hier wurde im Prinzip das Bundesmodel übernommen, jedoch mit Spezifikationen in den Steuermesszahlen. Diese wurden abweichend vom Bundesmodell für die einzelnen Grundstücksarten festgelegt, z.B. für ein Einfamilienhaus 0,34 ‰ statt 0,31 °‰ oder für ein Geschäftsgrundstück 0,64 ‰ statt 0,34 ‰.</p>
<p><i>Kann man einmal gemachte Angaben problemlos ändern?</i></p>
<p><b>Lamberti:</b> Nach der Festsetzung des Grundsteuerwerts und Ablauf der Einspruchsfrist kann der Grundstückswert nur in ganz wenigen Fällen wieder geändert werden. Man sollte also schon bei der Zusammenstellung der Unterlagen und der Erfassung einzelnen Werte in der Erklärung penibelste achtgeben, damit man im Nachhinein einen richtigen Feststellungsbescheid bekommt.</p>
<p><i>Rechnen Sie damit, dass viele Verfahren vor Gericht gehen?</i></p>
<p><b>Lamberti: </b>Im Moment sehe ich diese Gefahr nicht, jedoch wird es mit Sicherheit viele Spezialfälle geben, die von der Finanzverwaltung bisher noch nicht abschließend gelöst wurden.</p>
<p><i>Befürchten Sie, dass das ganze Vorhaben scheitert, weil es in dem Zeitrahmen bis 2025, den das Bundesverfassungsgericht gesetzt hat, nicht zu schaffen ist?</i></p>
<p><b>Lamberti: </b>Am Ende haben wir es noch immer geschafft. Das Gelingen hängt auch von der Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit der zugelieferten Daten der Steuerpflichtigen ab. Daher appellieren wir an die Steuerpflichtigen schnellstmöglich mit ihren Experten zu sprechen.</p>
<p><i>Die Finanzämter schicken die Grundsteuerwertbescheide an die Kommunen, die im Jahr 2024 dann die neuen Hebesätze festlegen müssen. Für wen wird es künftig teurer, für wen billiger?</i></p>
<p><b>Lamberti:</b> Im Ergebnis soll die Grundsteuerreform aufkommensneutral sein, aber es stimmt: Es wird zu Verschiebungen kommen. Spannend ist auch die Frage was passiert, wenn die Abgabefrist 31. Oktober nicht eingehalten wird. Eine Fristverlängerung ist bis dato leider nicht absehbar. Wir haben ein Mandantenschreiben vorbereitet. Bei Interesse wenden Sie sich per Mail an info@kanzlei-saar.de</p>
<p>Stefan Lamberti ist seit 2019 Steuerberater und Geschäftsführer der KANZLEI Saarlouis:</p>
<p>Steuerberatungsgesellschaft<br />
Burgard • Fontaine • Lamberti mbH<br />
Handwerkerstraße 11<br />
66740 Saarlouis</p>
<p>Telefon: +49 (0) 68 31 / 50 154-0<br />
Telefax: +49 (0) 68 31 / 50 154-60<br />
E-Mail: info@kanzlei-saar.de</div>
<div class="pb-boilerplate">
<div>Über die KANZLEI Steuerberatungsgesellschaft Burgard Fontaine Lamberti mbH</div>
<p>DIE ZEITEN &Auml;NDERN SICH &#8211; OFT SCHNELLER ALS UNS LIEB IST.<br />
Wir bei der KANZLEI sehen Ver&auml;nderungen als Chance.</p>
<p>In einer schnelllebigen Zeit ist es wichtig, den &Uuml;berblick zu behalten. Qualifizierte und zuverl&auml;ssige Mitarbeiter sowie permanente Weiterbildung sind dabei die Grundlage f&uuml;r den Erfolg in unserem Business.</p>
<p>Wenn sich M&auml;rkte, Gesetze oder Grundlagen &auml;ndern, ist Flexibilit&auml;t und eine schnelle Reaktion von N&ouml;ten &ndash; vor allem aber auch eine gute Kommunikation. Sorry, aber wir verplempern auch keine Zeit mit gendern.</p>
<p>Wir gehen aktiv auf unsere Mandanten zu, statt zu reagieren. Wir warten nicht, wir starten.</p>
<p>Nat&uuml;rlich sind auch wir keine Hellseher, aber wir beobachten und sind aufmerksam. Wir erkennen M&ouml;glichkeiten und besprechen diese mit Ihnen, auch antizipierend.</p>
<p>Wir versprechen nicht zu viel, sondern setzen auf eine seri&ouml;se und fachkundige Beratung. Dabei wissen wir, dass es im Alltag oft an Zeit mangelt. Schnelle Wege zum Kunden und eine einfache, verst&auml;ndliche Kommunikation sind ein Schl&uuml;ssel unseres Erfolges. Dazu z&auml;hlen auch Erreichbarkeiten abseits des &Uuml;blichen, wenn es n&ouml;tig ist.</p>
<p>Was macht uns anders?<br />
Unsere Kanzlei ist ein Netzwerk von Profis aus den Bereichen Steuerberatung und Steuerrecht.</p>
<p>Einfache Frage, einfache Antwort:<br />
Warum vereinen wir Steuerberater und Juristen unter einem Dach?<br />
Diese Struktur erm&ouml;glicht eine effiziente, schnelle und fach&uuml;bergreifende Betreuung unserer Mandanten.</p>
<p>Eine umfassende Beratung schlie&szlig;t auch die Unterst&uuml;tzung unserer Mandanten gegen&uuml;ber den Beh&ouml;rden ein, zum Beispiel um vom Staat bereit gestellte F&ouml;rdermittel zu erhalten. F&uuml;r Themen wie Optimierung von Personalkosten oder Betriebliche Altersvorsorge haben wir Inhouse-Spezialisten an Bord, die individuelle Strategien f&uuml;r Ihr Unternehmen entwickeln und Ihre Mitarbeiter mit ins Boot nehmen. Betreuung bedeutet f&uuml;r uns auch, Hilfestellung zu leisten, um berechtigte Forderungen beizutreiben oder sofortige Forderungsabwehr, wenn es brennt.</p>
<p>Wir lassen Sie nicht alleine.</p>
<p>Gerade beim Aufbau oder der Neustrukturierung Ihres Unternehmens ist die Kooperation von Steuerberatern und Fachanw&auml;lten f&uuml;r Steuerrecht ein entscheidendes Plus, nicht nur im Gesellschafts- und Vertragsrechtsfragen, sondern auch wenn es um Themen wie Second Generation, Betriebsnachfolge oder &bdquo;richtiges&ldquo; Vererben geht oder Immobilien im Spiel sind.</p>
<p>Wir helfen Ihnen dabei, dass Sie sich auf das Wichtigste konzentrieren k&ouml;nnen:<br />
Ihr Gesch&auml;ft, Ihr Verm&ouml;gen, Ihren Erfolg, Ihre Zukunft, Ihren verdienten Ruhestand, Ihre Familie &ndash; kurz: Das, was Ihnen wichtig ist. Daf&uuml;r halten wir Ihnen steuerrechtlich den R&uuml;cken frei und gehen dabei auch mal unkonventionelle Wege- damit Vieles f&uuml;r Sie in greifbare N&auml;he r&uuml;ckt.</p>
</div>
<div class="pb-company">
<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>KANZLEI Steuerberatungsgesellschaft Burgard Fontaine Lamberti mbH<br />
Handwerkerstra&szlig;e 11<br />
66740 Saarlouis<br />
Telefon: +49 (6831) 50154-0<br />
Telefax: +49 ( 68 31) 50 154 60<br />
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<div>Ansprechpartner:</div>
<div class="pb-contact-item">Stefan Lamberti<br />
E-Mail: &#115;&#116;&#101;&#102;&#097;&#110;&#046;&#108;&#097;&#109;&#098;&#101;&#114;&#116;&#105;&#064;&#107;&#097;&#110;&#122;&#108;&#101;&#105;&#045;&#115;&#097;&#097;&#114;&#046;&#100;&#101;
</div>
<div class="pb-links">
<div>Weiterführende Links</div>
<ul>
<li>
                        <a href="https://www.pressebox.de/pressemitteilung/kanzlei-steuerberatungsgesellschaft-burgard-fontaine-lamberti-mbh/Das-muessen-Immobilienbesitzer-zur-neuen-Grundsteuer-wissen/boxid/1114349" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Originalmeldung der KANZLEI Steuerberatungsgesellschaft Burgard Fontaine Lamberti mbH</a>
                    </li>
<li>
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                    </li>
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