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	<title>Firma Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Autor bei Deutscher Presseindex</title>
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	<title>Firma Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Autor bei Deutscher Presseindex</title>
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		<title>BaFin bekräftigt ihre Erwartung an Institute, auf Dividendenzahlungen zu verzichten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Firma Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Mar 2020 14:54:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Angesichts der Entscheidung der Europäischen Zentralbank (EZB) zu Dividenden vom vergangenen Freitag bekräftigt die BaFin ihre Auffassung, dass Banken keine Dividenden und Gewinne ausschütten sollten. „Wir erwarten, dass auch die Institute, die unter unserer direkten Aufsicht stehen (Less Signifi-cant Institutions – LSIs), bis mindestens Oktober 2020 keine Dividenden zahlen oder Gewinne aus-schütten“, führt BaFin-Exekutivdirektor Raimund<a class="moretag" href="https://www.deutscherpresseindex.de/2020/03/30/bafin-bekraeftigt-ihre-erwartung-an-institute-auf-dividendenzahlungen-zu-verzichten/" data-wpel-link="internal"><span class="screen-reader-text">Read more about BaFin bekräftigt ihre Erwartung an Institute, auf Dividendenzahlungen zu verzichten</span>[...]</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.deutscherpresseindex.de/2020/03/30/bafin-bekraeftigt-ihre-erwartung-an-institute-auf-dividendenzahlungen-zu-verzichten/" data-wpel-link="internal">BaFin bekräftigt ihre Erwartung an Institute, auf Dividendenzahlungen zu verzichten</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.deutscherpresseindex.de" data-wpel-link="internal">Deutscher Presseindex</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Angesichts der <a href="https://www.bankingsupervision.europa.eu/press/pr/date/2020/html/ssm.pr200327~d4d8f81a53.en.html" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Entscheidung der Europäischen Zentralbank (EZB)</a> zu Dividenden vom vergangenen Freitag bekräftigt die BaFin ihre Auffassung, dass Banken keine Dividenden und Gewinne ausschütten sollten. „Wir erwarten, dass auch die Institute, die unter unserer direkten Aufsicht stehen (Less Signifi-cant Institutions – LSIs), bis mindestens Oktober 2020 keine Dividenden zahlen oder Gewinne aus-schütten“, führt BaFin-Exekutivdirektor Raimund Röseler aus.</p>
<p>Banken hätten eine zentrale Aufgabe bei der Bewältigung der Corona-Krise, erläutert Röseler. Dieser Aufgabe könnten sie nur nachkommen, wenn sie gut kapitalisiert seien. Die durch das umfangreiche Maßnahmenpaket der Bundesregierung und die aufsichtlichen Anpassungen erlangten Freiräume sol-len die Institute daher nach Ansicht der BaFin nicht für die Zahlung von Dividenden nutzen. Vielmehr sollte das zur Verfügung stehende Kapital im Bankensektor belassen werden, um die Institute krisen-fester zu machen und die Vergabe von Krediten an die Realwirtschaft zu unterstützen.</p>
<p>Die EZB hatte am 27.03.2020 die bedeutenden Institute (Significant Institutions – SIs) unter anderem dazu aufgefordert, bis mindestens Oktober 2020 keine Dividenden auszuzahlen. Die BaFin hatte bereits am 24.03.2020 eine vergleichbare Erwartung <a href="https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Pressemitteilung/2020/pm_200324_corona-krise_aufsichtliche_anforderungen.html" class="bbcode_url" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">veröffentlicht</a>.</div>
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<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
<p>Bundesanstalt f&uuml;r Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)<br />
Graurheindorfer Str. 108<br />
53117 Bonn<br />
Telefon: +49 (228) 4108-0<br />
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Telefon: +49 (228) 41082410
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                    </li>
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                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/bundesanstalt-fuer-finanzdienstleistungsaufsicht-bafin" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories von Bundesanstalt f&uuml;r Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)</a>
                    </li>
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<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
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		<title>Corona-Krise: BaFin erläutert veränderte aufsichtliche Anforderungen</title>
		<link>https://www.deutscherpresseindex.de/2020/03/24/corona-krise-bafin-erlaeutert-veraenderte-aufsichtliche-anforderungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Firma Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Mar 2020 13:49:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Finanzen / Bilanzen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die BaFin passt in der Corona-Krise ihre Aufsichtspraxis und ihre Maßnahmen an. „Das bestehende Regelwerk ermöglicht ein hohes Maß an aufsichtlicher Flexibilität, die wir umfassend nutzen“, erklärt der Präsident der Behörde, Felix Hufeld. „Wir entlasten die Banken da, wo es ohne Einbußen für die Finanzstabilität möglich ist.“ Damit schließt sich die BaFin entsprechenden Empfehlungen der<a class="moretag" href="https://www.deutscherpresseindex.de/2020/03/24/corona-krise-bafin-erlaeutert-veraenderte-aufsichtliche-anforderungen/" data-wpel-link="internal"><span class="screen-reader-text">Read more about Corona-Krise: BaFin erläutert veränderte aufsichtliche Anforderungen</span>[...]</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.deutscherpresseindex.de/2020/03/24/corona-krise-bafin-erlaeutert-veraenderte-aufsichtliche-anforderungen/" data-wpel-link="internal">Corona-Krise: BaFin erläutert veränderte aufsichtliche Anforderungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.deutscherpresseindex.de" data-wpel-link="internal">Deutscher Presseindex</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="pb-text">Die BaFin passt in der Corona-Krise ihre Aufsichtspraxis und ihre Maßnahmen an. „Das bestehende Regelwerk ermöglicht ein hohes Maß an aufsichtlicher Flexibilität, die wir umfassend nutzen“, erklärt der Präsident der Behörde, Felix Hufeld. „Wir entlasten die Banken da, wo es ohne Einbußen für die Finanzstabilität möglich ist.“ Damit schließt sich die BaFin entsprechenden Empfehlungen der EU-Regulierungsund Aufsichtsinstanzen sowie von internationalen Standardsetzern an.</p>
<p>„Die von BaFin und Deutscher Bundesbank rund um die Corona-Pandemie getroffenen Maßnahmen haben präventiven Charakter“, erläutert Exekutivdirektor Raimund Röseler. Sie dienten dazu, den betroffenen Unternehmen die nötige Flexibilität in dieser Situation zu verschaffen und sich auf die operationelle Aufrechterhaltung ihres Geschäftsbetriebs und die Vergabe von Krediten an die Realwirtschaft zu fokussieren.</p>
<p>Ferner unterstützt die BaFin mit ihren Maßnahmen die staatlichen Programme zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise, wie sie über Förderbanken initiiert worden sind. „Wir flankieren mit unseren Maßnahmen die fiskalischen Unterstützungsprogramme – und das fortlaufend und je nach Entwicklung der Lage“, stellt Hufeld fest.</p>
<p>Auf ihrer Homepage veröffentlicht die BaFin FAQ zu diversen Corona-Themen und aktualisiert und erweitert diese regelmäßig. So ist beispielsweise ein Schuldner nicht zwingend als ausgefallen einzustufen, wenn bei einem Kredit Kapitaldienst und Zinsen in Folge des Corona-Virus gestundet werden. Was die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei Kreditgewährung (§ 18 Kreditwesengesetz) angeht, stellt die BaFin klar, dass für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit die Analyse des letzten verfügbaren Jahresabschlusses ausreichend ist, in der Regel derzeit der Jahresabschluss aus 2018, sofern der Jahresabschluss aus 2019 noch nicht vorliegt. Für die Bewertung der Kapitaldienstfähigkeit können die Institute eine ganzjährige Liquiditätsbetrachtung des Kreditnehmers aus der Vergangenheit heranziehen. Bei den Verhaltens- und Informationspflichten im Wertpapiergeschäft wird die BaFin Verstöße bis auf Weiteres nicht verfolgen, die etwa bei Wertpapierdienstleistungen auftreten, die aus dem Homeoffice erbracht werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass etwaige Dokumentations- oder Informationslücken geeignet geschlossen und die Kunden hierüber informiert werden.</p>
<p>Die Finanzaufsicht hat eine Vielzahl von Maßnahmen erlassen, mit deren Hilfe Spielräume zur Kreditvergabe und gegebenenfalls Verlustabsorption erhöht werden. Vor diesem Hintergrund und angesichts einer hohen Ungewissheit über die weiteren Entwicklungen empfiehlt die BaFin, von Aktienrückkäufen Abstand zu nehmen sowie Ausschüttungen von Dividenden, Gewinnen und Boni sorgfältig abzuwägen. „Wir raten Finanzinstituten, mit vorhandenen Kapitalressourcen sehr sorgfältig umzugehen“, führt Hufeld aus.</p>
<p>Ferner rät die BaFin, die Übergangsregeln zum Rechnungslegungsstandard IFRS 9 anzuwenden. „Wir empfehlen den Banken, dass sie ihre Mittelfristbetrachtung stärken“, macht Röseler deutlich. Bei Coronabedingten Zahlungsverzügen solle eine „Through the cycle“-Perspektive eingenommen werden, die auch die staatlichen Maßnahmen zur Milderung der wirtschaftlichen Folgerungen berücksichtigt. Der Dialog mit den Standardsetzern zur Rechnungslegung in diesen Fragen wird auf nationaler und internationaler Ebene fortgesetzt.</p></div>
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<div>Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:</div>
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<li>
                        <a href="https://www.lifepr.de/newsroom/bundesanstalt-fuer-finanzdienstleistungsaufsicht-bafin" target="_blank" rel="noopener nofollow" data-wpel-link="external">Alle Stories von Bundesanstalt f&uuml;r Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)</a>
                    </li>
</ul></div>
<div class="pb-disclaimer">Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.
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