W2-Professur für Künstliche Intelligenz und Software Engineering (d/m/w) (Ausbildung / Duales Studium | Flensburg)

Die Hochschule Flensburg ist eine führende HAW in Norddeutschland, wenn es um Innovation und grüne Technologien geht. Studierende, Lehrende und Mitarbeitende schätzen den Standort an der Ostsee wegen seiner einzigartigen Lebensqualität mit vielfältigen Freizeitmöglichkeiten. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist im Fachbereich Information und Kommunikation folgende Stelle zu besetzen:

W2-Professur für Künstliche Intelligenz und Software Engineering (d/m/w)

Ihre Aufgaben:

  • Sie arbeiten an der dynamischen Schnittstelle zwischen Künstlicher Intelligenz und Software Engineering (beispielsweise zu den Themen Big Code oder AI Engineering) und vertreten beide Disziplinen in Lehre, Forschung und im Wissens- und Technologietransfer.
  • Sie halten Lehrveranstaltungen im Umfang von 18 SWS pro Semester im Grundlagenbereich der Informatik (Bachelor), in Spezialisierungsfächern (Bachelor) und in Masterstudiengängen. Dabei soll die Durchführung von Lehrveranstaltungen insbesondere in den Informatik-Studiengängen (Bachelor/Master) der Fachbereiche Information und Kommunikation sowie Wirtschaft erfolgen.
  • Es wird die Durchführung von Lehrveranstaltungen in deutscher und englischer Sprache erwartet. Zudem berücksichtigen Sie neue (digitale) didaktische Formate in der Lehre.
  • Sie sind bereit, an landesstrategischen Initiativen (z.B. FutureSkills, KI-Netzwerk) und im Profilbereich Informatik & Gestaltung der Hochschule Flensburg, insbesondere in dem in Aufbau befindlichem Transferbereich Künstliche Intelligenz, mitzuwirken.

Ihre Kompetenzen und Erfahrungen:

  • Sie verfügen über eine Promotion in der Informatik oder in einem verwandten Bereich und können Expertise in den Bereichen Künstliche Intelligenz und Software Engineering/Programmiersprachen vorweisen. Falls Sie nur in einem der beiden Bereiche über Expertise verfügen, bringen Sie idealerweise fundierte Kenntnisse im jeweils anderen Bereich mit und können glaubhaft die Motivation zur weiteren Einarbeitung in diesen vermitteln.

Ihre Möglichkeiten:

  • Neben Gestaltung der Lehre haben Sie Freiräume, sich individuell zu profilieren sowie Schwerpunkte innerhalb Ihres Fachgebietes zu setzen. An der Hochschule Flensburg finden Sie motivierte Kollegen*innen sowohl aus dem Bereich Künstliche Intelligenz und dem Bereich Software Engineering/Programmiersprachen als auch aus vielen spannenden Anwendungsgebieten wie zum Beispiel Maritimes, Energie und Gesundheit für interessante Projekte in Forschung und Lehre.
  • Die Professur wird durch das KI-Professuren-Programm des Landes Schleswig-Holstein gefördert. Sie werden damit Bestandteil eines Netzwerkes aus KI-Professuren und engagieren sich im Rahmen der KI-Aktivitäten des Landes (beispielsweise KI-Transfer-Hubs oder KI-Anwendungszentren).

Einstellungsvoraussetzungen sind neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Erfüllung der Voraussetzungen des § 61 HSG SH. Danach ist mindestens ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Informatik oder eines vergleichbaren Studienganges, die pädagogische und didaktische Eignung und besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die gute Qualität der Promotion nachgewiesen wird, erforderlich. Darüber hinaus sind besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen, Voraussetzung. Den vollständigen Text des Hochschulgesetzes finden Sie unter http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de

Die Einstellung erfolgt zunächst für die Dauer von zwei Jahren im Beamtenverhältnis auf Zeit. Bei endgültigem Nachweis der pädagogischen Eignung ist die Übernahme als Professorin oder Professor in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit vorgesehen. Bei entsprechender Leistung ist eine Steigerung der Bezüge durch Leistungszulagen möglich.

Die Hochschule setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Sie werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Hochschule ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen weiblichen und männlichen Professuren zu erreichen. Sie bittet deshalb geeignete Frauen, sich zu bewerben und weist darauf hin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden.

Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.

Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den entsprechenden Unterlagen richten Sie bitte in elektronischer Form (E-Mail: personal.bewerbungen@hs-flensburg.de.) bis zum 07.05.2022 an den Präsidenten der Hochschule Flensburg, Herrn Dr.-Ing. Christoph Jansen, Postfach 1561, 24905 Flensburg. Bitte fügen Sie Ihre vollständigen Unterlagen in max. 3 Dokumenten im Format PDF mit einer Dokumentengröße von max. 10 MB – versehen mit Ihrem Namen – Ihrer Bewerbung hinzu. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unserer Homepage unter der Rubrik Stellenausschreibungen entnehmen.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Vorsitzende des Berufungsausschusses, Prof. Dr.-Ing. Jan Christiansen, per E-Mail unter jan.christiansen@hs-flensburg.de oder telefonisch unter +49 461 805-1668 gerne zur Verfügung.

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Hochschule Flensburg
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24943 Flensburg
Telefon: +49 (461) 805-01
Telefax: +49 (461) 805-1300
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