Ausserordentliche Generalversammlung stimmt den Anträgen des Verwaltungsrates zur Schaffung von genehmigtem Kapital sowie zur Statutenanpassung zu

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– Genehmigung des Verwaltungsrates zur Ausgabe von bis zu 1 Mio. neuer Aktien bis zum 30. September 2023.
– Statutenänderung ermöglicht den Ausschluss der Bezugsrechte bestehender Aktionäre unter bestimmten Bedingungen.

Bachem Holding AG ("Bachem", SIX: BANB) gab heute bekannt, dass die ausserordentliche Generalversammlung allen Anträgen des Verwaltungsrates zugestimmt hat. Angesichts der Covid-19 Pandemie wurde die ausserordentliche Generalversammlung ohne physische Anwesenheit der Aktionäre durchgeführt. Die Stimmabgabe erfolgte über den unabhängigen Stimmrechtsvertreter. Dieser vertrat 82.8% der insgesamt 14’000’000 Aktien.

Der Verwaltungsrat hat beantragt, neues genehmigtes Aktienkapital im Gesamtbetrag von CHF 50’000.00 unter Ausgabe von maximal 1’000’000 Namenaktien mit einem Nominalwert von je CHF 0.05 zu schaffen, sowie die damit verbundene Anpassung der Statuten zu beschliessen.

Die ausserordentliche Generalversammlung hat diese Anträge mit 99.5% der Stimmen angenommen.

Die Ermächtigung des Verwaltungsrates ist bis zum 30. September 2023 gültig. Er bestimmt über den konkreten Zeitpunkt und die Bedingungen der Kapitalerhöhung.

Mit der Einführung des neuen §3a sowie des revidierten §7 in die Statuten wird der Verwaltungsrat in bestimmten Fällen ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschliessen, unter anderem zum Zweck der Erweiterung des Aktionariats oder der Beteiligung strategischer Partner, sowie zur schnellen und flexiblen Kapitalaufnahme.

Morgan Stanley, UBS und Zürcher Kantonalbank wurden beauftragt, die Strukturierung und Umsetzung der Kapitalerhöhung zu begleiten.

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