Veränderungen im B. Braun-Vorstand: Dr. Stefan Ruppert übernimmt Bereich Personal und Recht

Die Aufsichtsräte der B. Braun SE und der B. Braun Melsungen AG haben Herrn Dr. Stefan Ruppert zum stellvertretenden Mitglied des Vorstands für den Bereich Personal und Recht sowie zum Arbeitsdirektor berufen. Dr. Ruppert wird seine neue Funktion zum 1. April 2020 antreten. Er übernimmt diese Aufgabe von Anna Maria Braun, die im Vorstand das Ressort zusätzlich zu ihrem Vorstandsvorsitz und der Zuständigkeit für die Region Asien-Pazifik verantwortete.

Anna Maria Braun hob hervor: „Wir freuen uns, dass der für den Erfolg des Unternehmens sehr wichtige Bereich mit Herrn Dr. Ruppert wieder eigenständig besetzt wird. Unsere Mitarbeiter sind und bleiben die Grundlage unseres Erfolgs.“

Dr. Ruppert (48) studierte Rechtswissenschaften, Politologie und Geschichte an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt, wo er auch promovierte und sich habilitierte. Als Doktorand und Wissenschaftlicher Mitarbeiter arbeitete er am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte und am Bundesverfassungsgericht. Von 2009 bis 2013 war er Mitglied des Deutschen Bundestags, wohin er 2017 als Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion für die Bereiche Personal, Gremien und Recht zurückkehrte.

Für den B. Braun-Konzern war Dr. Ruppert seit 2014 als Mitglied der Geschäftsleitung der B. Braun Holding GmbH & Co. KG tätig, von 2015 bis 2017 zusätzlich auch als stellvertretender Leiter der Konzernrechtsabteilung. Dr. Ruppert ist Mitglied von Aufsichtsräten verschiedener B. Braun-Gesellschaften.

Dr. Ruppert ist verheiratet und hat zwei Kinder.

Informationen zu B. Braun finden Sie unter www.bbraun.de

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